Betriebskonzept für das betriebliche Fuhrparkmanagement
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Betriebskonzept für das betriebliche Fuhrparkmanagement
Das Fuhrparkmanagement verfolgt das Ziel, eine bedarfsgerechte Bereitstellung, Steuerung und Wartung einer heterogenen Fahrzeugflotte sicherzustellen. Durch den Fuhrpark werden Service- und Instandhaltungsaufgaben unterstützt, etwa Materialtransporte oder Mitarbeiter-Shuttles. Typischerweise umfasst die Flotte Fahrzeuge unterschiedlicher Kategorien: Pool-PKW für allgemeine Dienstfahrten, Transporter bis 3,5 t für Material und Werkzeug, leichte LKW bis 7,5 t für größere Lasten, Spezialfahrzeuge (z. B. Winterdienstfahrzeuge, Hubsteiger), elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge sowie Mikromobilitätsmittel wie E-Bikes. Damit deckt der Fuhrpark ein breites Einsatzspektrum ab – von täglichen Servicefahrten bis zum saisonalen Winterdienst.
Der Fuhrpark stellt eine zentrale Unterstützungsfunktion dar. Beispielsweise erfordert ein standortübergreifender Instandhaltungsservice eine effiziente Tourenplanung zwischen Liegenschaften, was sowohl die Routenoptimierung im Fuhrpark als auch die Abstimmung mit Gebäudemanagement-Systemen (z. B. zur Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände) einschließt. Standortinterne Infrastruktur wie Werkstätten, Parkflächen oder Ladeeinrichtungen werden vom Fuhrparkmanagement in Abstimmung mit dem Facility Management geplant und betrieben.
- Begriffsklärungen
- Rechtlicher
- Organisation
- Technische
- Betriebsmodell
- Nachhaltigkeit
- Künstliche Intelligenz
- Risiken
- KPIs und SLAs
- Roadmap
- Anhänge
- Tabellen
Begriffsklärungen und Grundlagen
Fuhrpark / Flotte: Die Gesamtheit aller Fahrzeuge, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen und betrieben werden. Dazu zählen PKW, Transporter, LKW, Spezialfahrzeuge sowie Mikromobile (z. B. E-Bikes). Ein Fuhrpark kann firmeneigene, geleaste und gemietete Fahrzeuge umfassen. Im Kontext dieses Konzepts werden alle diese Fahrzeuge gemeinsam betrachtet, sofern sie für betriebliche Zwecke eingesetzt werden.
Multisite- / Multi-Use-Flotte: Eine Flotte, deren Fahrzeuge standortübergreifend und flexibel für verschiedene Zwecke eingesetzt werden. Beispielsweise können Poolfahrzeuge von Mitarbeitern verschiedener Unternehmensbereiche an unterschiedlichen Standorten gebucht werden. Servicefahrzeuge (z. B. Werkstattwagen) werden je nach Bedarf an verschiedenen Orten eingesetzt. Dieses flexible Nutzungskonzept erfordert ein zentrales Dispositionstool und klare Richtlinien, um Verfügbarkeit und gerechte Zuteilung der Fahrzeuge sicherzustellen.
FM-Einbettung: Im Facility-Management-Kontext gilt der Fuhrpark als unterstützende Dienstleistung. Er ermöglicht erst die eigentliche Aufgabenerfüllung in Anlagenbetreuung und Objektmanagement (z. B. Transport von Materialien, Shuttle für Servicetechniker). Obwohl der Fuhrpark nicht zur primären Wertschöpfung des FM (wie etwa Instandhaltung oder Gebäudebetrieb) zählt, ist er unverzichtbar für die Betriebsabläufe. Daher sind klare Schnittstellen zwischen Fuhrpark und anderen FM-Services erforderlich: Etwa die Integration der Fahrzeugdisposition in ein CAFM-/ITSM-System zur gemeinsamen Terminplanung oder die Berücksichtigung der Ladeinfrastruktur im Gebäude-Energiemanagement (z. B. Steuerung der Ladestationen über das Gebäudeleitsystem).
ESG-Aspekte: Environmental, Social & Governance-Kriterien beeinflussen zunehmend das Fuhrparkmanagement. Im Fokus stehen Emissionen und Energieverbrauch (CO₂-Bilanz Scope 1/2/3), die Elektrifizierung der Flotte (Umstellung auf E-Fahrzeuge, Nutzung von Ökostrom), nachhaltige Beschaffungsrichtlinien (Fahrzeugmodelle mit geringerem Verbrauch, alternative Antriebe, Recyclingfähigkeit) sowie Arbeitsschutz und Compliance. Auch Wirtschaftlichkeit im Sinne von Total Cost of Ownership unter ESG-Gesichtspunkten spielt eine Rolle (z. B. Einsparungen durch Kraftstoffreduzierung, Reputation bei nachhaltigem Mobilitätsmanagement).
Rechtlicher und normativer Rahmen
Halterhaftung und Betreiberpflichten: In Deutschland trägt der Fahrzeughalter umfassende Verantwortung für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs. Gemäß §7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) haftet der Halter verschuldensunabhängig für Schäden, die aus dem Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Daraus leitet sich eine Gefährdungshaftung ab, welche strenge Organisationspflichten des Halters bedingt. Insbesondere darf der Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn dessen Zustand nicht vorschriftsmäßig ist. §31 Abs.2 StVZO konkretisiert dies dahingehend, dass der Halter Sorge tragen muss, dass das Fahrzeug verkehrssicher und ordnungsgemäß ausgerüstet ist. Die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs darf weder durch technischen Zustand noch durch Beladung oder Besetzung beeinträchtigt werden.
Zu den Halterpflichten zählen daher insbesondere:
Fahrzeugzustand und Wartung: Der Halter muss regelmäßige Inspektionen, Wartungen und Prüfungen der Fahrzeuge veranlassen, damit diese stets betriebssicher sind. Er darf kein Fahrzeug einsetzen lassen, das Mängel aufweist, welche die Betriebssicherheit beeinträchtigen. Dies umfasst u. a. die Einhaltung von Serviceintervallen, HU/AU-Terminen und der Ausstattungsvorschriften (z. B. funktionierende Beleuchtung, Profiltiefe der Reifen).
Kontrolle der Fahrzeugführer: Die Verantwortlichkeit des Halters erstreckt sich auch auf die Eignung und Berechtigung der Fahrer. Es besteht die Pflicht, Führerscheine regelmäßig zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass jeder, der ein Firmenfahrzeug führt, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der richtigen Klasse ist. Eine gesetzlich vorgeschriebene Frequenz gibt es zwar nicht, doch branchenüblich hat sich ein Intervall von mindestens zweimal jährlich etabliert. Wird versäumt, die Fahrerlaubnis zu prüfen, und es fährt jemand ohne gültigen Führerschein, können Fuhrparkverantwortliche gemäß §21 StVG persönlich mit Geld- oder Freiheitsstrafe belangt werden. Im Schadenfall droht zudem der Verlust des Versicherungsschutzes. Neben der Führerscheinkontrolle zählt auch die Unterweisung der Fahrer in Fahrzeugbedienung und -sicherheit zu den Halterpflichten (z. B. bei Einführung neuer Fahrzeugmodelle oder bei Gefahrguttransporten).
Nutzung der Fahrzeuge: Der Halter trägt Verantwortung dafür, dass Fahrzeuge nur entsprechend den geltenden Regeln benutzt werden. Dazu gehört insbesondere die Ladungssicherung nach anerkannten Standards (VDI 2700) – Ladung darf nicht verrutschen oder herunterfallen. Überladungen (Überschreiten von zulässigen Achslasten oder Gesamtgewichten) sind zu verhindern. Auch die Pflichtausstattung des Fahrzeugs (Warndreieck, Erste-Hilfe-Kasten, Warnweste etc.) muss vollständig und gültig vorhanden sein (Verfallsdaten prüfen). Es empfiehlt sich, regelmäßige Fahrzeug-Checks vor Fahrtantritt durch die Fahrer anzusetzen und diese zu dokumentieren (z. B. in einer App oder per Checkliste).
Die Halterverantwortung kann innerhalb eines Unternehmens delegiert werden (z. B. an einen Fuhrparkleiter). Eine solche Pflichtendelegation muss klar schriftlich fixiert und die ausgewählte Person zuverlässig und fachkundig sein. Primär bleibt jedoch die Geschäftsführung in der Verantwortung, sofern nicht ausdrücklich Pflichten übertragen wurden. Werden Organisationspflichten im Fuhrpark vernachlässigt, spricht man von Organisationsverschulden – dies kann zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen für Geschäftsleitung oder Fuhrparkmanager haben.
DGUV-Vorschriften / UVV
Dienstlich genutzte Fahrzeuge unterliegen den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge". Diese schreibt vor, dass jedes Fahrzeug mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person auf seinen betriebssicheren Zustand geprüft werden muss. Diese sogenannte UVV-Prüfung umfasst z. B. Kontrolle von Reifen, Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen und der Fahrzeugdokumente. Das Ergebnis ist schriftlich festzuhalten und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Die Nichteinhaltung kann schwerwiegende Konsequenzen haben: Kommt es zu einem Unfall aufgrund eines sicherheitsrelevanten Mangels, der bei der UVV-Prüfung hätte erkannt werden müssen, kann die Berufsgenossenschaft Leistungen verweigern. Neben der technischen Prüfung fordert DGUV V70 auch eine jährliche Unterweisung der Fahrer in betriebliches Sicherheitshandeln (§35 Abs.1 Nr.3 DGUV 70) – praktisch oft als UVV-Fahrerschulung umgesetzt. Jeder Fahrer ist mindestens einmal pro Jahr in Themen wie sicheres Führen des Fahrzeugs, Verhalten bei Unfällen und Ladungssicherung zu unterweisen. Diese Unterweisungen sind vor erstmaliger Fahrzeugnutzung und dann jährlich durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren. Ergänzend zur DGUV V70 gilt für Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler) die DGUV Vorschrift 68, welche vergleichbare Prüf- und Unterweisungspflichten enthält. Für spezielle Aufbauten (Krane, Hebebühnen am Fahrzeug) sind ggf. weitere DGUV-Vorschriften oder Unfallverhütungsregeln zu beachten.
Ein systematischer Prüf- und Unterweisungsplan ist zu erstellen (siehe Anhang), in dem alle relevanten Maßnahmen mit Fristen festgehalten sind: z. B. UVV-Prüfung jedes Fahrzeug jährlich (Sachkundigenprüfung), Führerscheinkontrolle jedes Fahrers halbjährlich, Staplerschein-Prüfung und -Unterweisung jährlich, Erste-Hilfe-Kurse alle 2–3 Jahre, etc. Die Verantwortung (Halter bzw. Fuhrparkleiter) für die Terminüberwachung muss eindeutig geklärt sein, und es sollte ein automatisiertes Reminder-System (idealerweise über das Flottenmanagement-System) implementiert werden.
Straßenverkehrsrecht (StVZO/StVG)
Über die Halterhaftung hinaus sind im täglichen Betrieb zahlreiche straßenverkehrsrechtliche Vorgaben relevant. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt u. a. technische Anforderungen an Fahrzeuge und deren Ausrüstung. So müssen Firmenfahrzeuge stets eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) haben, alle sicherheitsrelevanten Bauteile funktionsfähig sein und erforderliche Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden (Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste – bei mehrspurigen Kfz pro Insasse eine Warnweste). §23 StVO verpflichtet den Fahrzeugführer, vor Fahrtbeginn die Ladung und Besetzung zu prüfen – dies liegt aber auch in der Organisationsverantwortung des Fuhrparkhalters. Ladungssicherung muss nach dem Stand der Technik erfolgen, etwa gemäß VDI 2700 Richtlinie (Zurrgurte, rutschhemmende Matten etc.). Werden Grenzwerte überschritten (Überladung, falsche Abmessungen, unzureichende Kennzeichnung von überhängender Ladung), drohen Bußgelder und bei Unfällen auch Haftungsdurchgriffe auf den Halter wegen Organisationsverschulden.
Besondere Beachtung verdient §21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Danach macht sich auch der Halter strafbar, wenn er anordnet oder zulässt, dass jemand ohne gültigen Führerschein fährt. Im Fuhrpark ist daher ein Verfahren zur Führerscheinkontrolle zu implementieren (siehe Unterstützungsprozesse), das idealerweise digital erfolgt und revisionssicher dokumentiert wird.
EU-Regelungen für schwere Fahrzeuge
Sofern im Fuhrpark Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht eingesetzt werden (z. B. LKW für spezielle Aufgaben), greifen zusätzlich EU-Sozialvorschriften. Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 schreibt Lenk- und Ruhezeiten für Fahrzeugführer im gewerblichen Güterverkehr vor. Fahrer müssen Fahrtenbücher bzw. Tachographenaufzeichnungen führen und vorweisen. Seit 2020 gilt dies EU-weit bereits für Fahrzeuge ab 2,5 t in grenzüberschreitendem Verkehr (innerhalb Deutschlands ab 3,5 t). Zudem regelt die VO (EU) 165/2014 den Einsatz digitaler Kontrollgeräte (Tachographen). Im Rahmen eines internen Servicefuhrparks ist darauf zu achten, dass – falls solche LKW eingesetzt werden – die Fahrer entsprechend unterrichtet sind und Verstöße (z. B. Überschreiten der Lenkzeit ohne Pause) verhindert werden. Allerdings fällt ein reiner Standortverkehr oder Gelegenheitsfahrten oft in Ausnahmen (Handwerks- oder Werksverkehr), die von diesen strengen Vorgaben befreit sind. Nichtsdestotrotz sollte der Fuhrpark eine Policy für Fahrpersonal >3,5 t haben, die die Einhaltung der Lenk-/Ruhezeiten sicherstellt und regelmäßige Tachographen-Auslese und Archivierung vorsieht.
Datenschutz (DSGVO)
Moderne Flotten setzen vielfach Telematiksysteme, GPS-Tracker und Fahrer-Apps ein. Dabei werden personenbezogene Daten verarbeitet – etwa Standortverläufe, Fahrstilanalyse pro Fahrer, Kraftstoffverbrauch pro Fahrzeugführer usw. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt hier klare Anforderungen auf: Nach dem Prinzip Privacy by Design/Default (Art. 25 DSGVO) dürfen nur die für den Zweck nötigen Daten erhoben werden, und es sind technische und organisatorische Maßnahmen zu deren Schutz zu treffen.
Im Fuhrpark bedeutet das konkret:
Datenminimierung: Es sollen nur solche personenbezogenen Daten erhoben werden, die für den betrieblichen Zweck unerlässlich sind. Beispiel: Für eine Fahrzeugortung bei Diebstahl reicht es, die GPS-Daten fahrzeugbezogen zu speichern, ohne jederzeit den namentlich zugeordneten Fahrer in Echtzeit mit zu protokollieren.
Pseudonymisierung: Wo immer möglich, sollten Fahrerdaten pseudonymisiert werden. So kann man Telematik-Rohdaten (Geschwindigkeitsspitzen, Bremsmanöver etc.) zunächst nur einer Fahrzeug-ID zuordnen. Die Verknüpfung mit dem konkreten Fahrer erfolgt nur im berechtigten Anlassfall (z. B. Unfallaufklärung) durch Berechtigte. Alltagsauswertungen – etwa ein Eco-Driving-Score – können auch anonymisiert oder nur gruppenbezogen zurückgespielt werden, um die Privatsphäre einzelner Fahrer zu schützen.
Einwilligung und Transparenz: Mitarbeiter sind über den Einsatz von Ortungssystemen und Datenanalysen im Fahrzeug zu informieren. Sofern die Daten nicht zur Vertragserfüllung oder gesetzlichen Pflichterfüllung erforderlich sind, ist im Zweifel eine Einwilligung der betroffenen Mitarbeiter einzuholen. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs.1 Nr.6 BetrVG bei der Einführung von technischen Systemen zur Überwachung des Verhaltens (dazu zählt GPS-Tracking mit Fahrerbezug). Idealerweise wird eine Betriebsvereinbarung "Telematik im Fuhrpark" geschlossen, die Zweck, Art und Umfang der Datennutzung regelt und die Arbeitnehmerrechte wahrt.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Der Fuhrparkverantwortliche hat die Verarbeitungstätigkeiten (z. B. "Fahrzeug-Telemetrie und GPS-Tracking zur Tourenoptimierung") im zentralen Verarbeitungsverzeichnis des Unternehmens zu dokumentieren. Dabei sind u. a. Zweck, Datenkategorien, Rechtsgrundlage, Empfänger und Löschfristen anzugeben.
Auftragsverarbeitung: Externe Telematik-Dienstleister oder Flottenmanagement-Plattformen, die im Auftrag des Unternehmens Daten hosten oder analysieren, müssen DSGVO-konform vertraglich eingebunden werden (Auftragsverarbeitungsverträge mit Standardvertragsklauseln, Weisungsrecht des Auftraggebers etc.). Es ist sicherzustellen, dass die Rechenzentren in der EU liegen oder ein angemessenes Datenschutzniveau besteht.
Betroffenenrechte: Verfahren müssen vorgehalten werden, um Anfragen von Mitarbeitenden zu erfüllen (Auskunft über gespeicherte Fahrdaten, ggf. Löschung von historischen Daten, wenn keine Aufbewahrungspflicht mehr besteht).
Löschfristen: Personalisierte Fahrerdaten sollten nur so lange aufbewahrt werden, wie es erforderlich ist. Beispielsweise könnte man detaillierte Fahrverlaufsdaten nach einer bestimmten Zeit (z. B. 6 Monate) löschen oder anonymisieren, sofern sie nicht für Abrechnungen oder Nachweispflichten länger benötigt werden (Hinweis: digitale Fahrtenbücher unterliegen steuerlichen Aufbewahrungsfristen bis zu 10 Jahren, aber eben nicht zwingend personalisierte Telemetriedaten).
Insgesamt gilt es, Telematik- und Fahrerinformationen datenschutzfreundlich zu gestalten. Oft lässt sich eine brauchbare Funktion (z. B. automatische Wartungsbedarfserkennung) auch ohne permanente personenbezogene Überwachung erzielen. Datenschutz ist somit kein Widerspruch zur Flotteneffizienz, sondern integraler Bestandteil einer modernen, akzeptierten Fuhrparklösung.
Gefahrguttransporte (ADR): Im Facility Management kann es vorkommen, dass Servicefahrzeuge geringe Mengen gefährlicher Stoffe transportieren (z. B. Lacke, Lösungsmittel, Gase für Wartungsarbeiten, Batterien, Chemikalien für Reinigung oder Wasseraufbereitung). Hier greift das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in nationaler Umsetzung (GGVSEB in Deutschland). In vielen Fällen kann jedoch eine Freistellung nach ADR genutzt werden, insbesondere die sogenannte Handwerkerregelung.
Diese erlaubt den Transport kleiner Gefahrgutmengen im Rahmen der Haupttätigkeit ohne volle ADR-Auflagen, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden:
Das Gefahrgut wird durch die eigenen Mitarbeiter zur Verwendung am Einsatzort mitgenommen (kein Transport zum Verkauf oder zwischenlagern).
Begrenzte Mengen: Je nach Gefahrgutklasse gelten Obergrenzen (siehe ADR 1.1.3.6, oft 1000 Punkte Regel). Beispielsweise darf ein Handwerker bis zu 20 kg sehr giftige Gase, 333 kg entzündbare Flüssigkeiten (Benzin) oder 1000 kg Diesel in Freistellung transportieren. Entscheidend ist oft, dass die Punktegrenze 1000 nicht überschritten wird – hierfür gibt es 1000-Punkte-Rechner der Berufsgenossenschaften.
Max. 450 Liter pro Verpackung: Kein einzelnes Gebinde darf mehr als 450 Liter Gefahrgut enthalten (z. B. maximal 450 l Diesel in einem IBC-Container). Größere Gebinde müssen nur teilgefüllt werden, sodass die Menge 450 l nicht überschreitet.
Dichte und sichere Verpackung: Alle Gebinde müssen dicht verschlossen und aus geeigneten Materialien sein, sodass kein Gefahrgut austreten kann. Beschädigte oder undichte Behälter sind tabu.
Keine Umverpackungspflicht: Die Verpackung muss nicht zwingend eine ADR-typgeprüfte sein (im Rahmen dieser Freistellung), solange sie dicht und stabil ist. Dennoch sind Originalgebinde mit UN-Kennzeichnung vorzuziehen, wo möglich.
Kennzeichnung: Unter Freistellung müssen die Fahrzeuge nicht mit orangefarbener Warntafel gekennzeichnet werden. Jedoch ist intern sinnvoll, Fahrzeuge mit Gefahrgut entsprechend zu markieren, um die Feuerwehr im Ernstfall zu informieren (z. B. Gefahrgutaufkleber intern).
Beförderungspapier: In bestimmten Freistellungsfällen (insb. nach 1.1.3.6 ADR) ist ein vereinfachtes Beförderungspapier mitzuführen, das die Gesamtmenge und die Gefahrgutpunkte angibt. Bei der reinen Handwerkerregelung (1.1.3.1 c) ADR) kann das Beförderungspapier entfallen, solange die Voraussetzungen strikt eingehalten werden – dennoch wird empfohlen, einen Ausdruck der durchgeführten 1000-Punkte-Berechnung mitzunehmen.
Unterweisung: Alle am Transport beteiligten Personen (Fahrer, Begleiter) müssen über die Gefahrgutvorschriften unterwiesen sein. Eine förmliche ADR-Schulungsbescheinigung (der "ADR-Schein") ist allerdings nicht erforderlich, solange die Freistellungsgrenzen nicht überschritten werden. Die Unterweisung sollte mindestens die Handhabung der Stoffe, Ladungssicherung und Verhaltenshinweise bei Unfällen umfassen. Dies kann Teil der jährlichen Sicherheitsunterweisung sein.
Verbote während Transport: Absolutes Rauchverbot während Lade- und Transporttätigkeiten in und um das Fahrzeug.
Ladungssicherung: Gefahrgüter sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie sich nicht bewegen können (Klassen ätzend, entzündbar etc. verlangen besondere Aufmerksamkeit). Innere Verpackungen sind z. B. mit Polstermaterial gegen Bruch zu schützen und Gebinde gegen Umkippen oder Rutschen zu sichern (Spannriemen, Antirutschmatten).
Kein Umladen / kein Verteilen: Die Ausnahme gilt nicht für Versorgungsfahrten zwischen Niederlassungen oder Auslieferungsfahrten an Kunden. Nur Fahrten vom Lager zur Arbeitsstelle oder Baustelle des Handwerkers sind abgedeckt.
Feuerlöscher: Mindestens ein 2-kg Feuerlöscher (ABC) muss mitgeführt werden, um Entstehungsbrände – vor allem Motor- oder Reifenbrände – bekämpfen zu können. (Hinweis: Ein 2-kg Löscher ist klein; sinnvoll ist eher 6 kg, aber ADR verlangt mind. 2 kg für Kleinmengen.)
Schutzmaßnahmen im Fahrzeug: Je nach Stoff sind weitere Mittel mitzuführen – z. B. ein Auffangbehälter oder Bindemittel, Schutzausrüstung (Handschuhe, Schutzbrille) für den Fall eines Lecks.
Abstimmung mit HSSE: Die Lagerung der Gefahrstoffe am Standort und deren innerbetrieblicher Transport sollte mit der Abteilung Health, Safety, Security & Environment (HSSE) abgestimmt werden. Diese sorgt dafür, dass auch die Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und Notfallpläne für diese Stoffe vorhanden sind.
Wird über die Freistellungsgrenzen hinaus Gefahrgut befördert, greifen die vollen ADR-Vorschriften. Dann sind u. a. erforderlich: Fahrzeugkennzeichnung mit orangefarbener Tafel, ADR-Schulungsnachweis des Fahrers (Gefahrgutführerschein), schriftliche Weisungen, Ausrüstung wie Feuerlöschgerät(e) (mind. 2 × 6 kg bei >7,5 t), Warntafeln, ggf. ein zu benennender Gefahrgutbeauftragter im Unternehmen etc. Für unseren Service-Fuhrpark wird versucht, diese Fälle zu vermeiden oder an Spezialspediteure auszulagern.
Arbeitsschutz (ArbSchG, BetrSichV, ISO 45001): Der betriebliche Fuhrpark fällt unter das allgemeine Arbeitsschutzrecht, da Fahrzeuge als Arbeitsmittel angesehen werden, die von Beschäftigten benutzt werden. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung aller mit dem Fahrzeugeinsatz verbundenen Arbeitsbedingungen (§5 ArbSchG). Typische Gefährdungen im Fuhrpark sind z. B. Unfallrisiken im Straßenverkehr, Gefahren beim Be- und Entladen (schwere Lasten, Quetschgefahr), ergonomische Belastungen (langes Sitzen, Arbeiten in Zwangshaltungen in Servicefahrzeugen) oder Gefahren beim Betanken/Laden. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen (z. B. Ausstattung der Fahrzeuge mit Rückfahrkameras oder Abbiegeassistenten zur Unfallvermeidung, Verwendung von Hebehilfen für schwere Geräte, regelmäßige Pausenregelungen für Fahrer etc.). Alle Maßnahmen und Prüfungen sind schriftlich zu dokumentieren.
Nach §12 ArbSchG hat der Arbeitgeber alle Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen, und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich. Im Fuhrpark-Kontext bedeutet das: Neue Fahrer erhalten eine Erstunterweisung (z. B. Mitfahren mit erfahrenem Kollegen, Einweisung ins Fahrzeug und die Technik). Anschließend mindestens jährlich eine Sicherheitsunterweisung, die auch fahrzeugspezifische Themen einschließt (Ladungssicherung, Verhalten bei Panne/Unfall, Erste Hilfe, ggf. Eco-Driving zur Unfallvermeidung). Diese Unterweisung kann mit der UVV-Fahrerschulung kombiniert werden und muss schriftlich bestätigt werden (Unterschrift des Teilnehmers oder elektronischer Nachweis in E-Learning).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert den Umgang mit Arbeitsmitteln. Fahrzeuge gelten als Arbeitsmittel i.S.d. BetrSichV. Damit sind Arbeitgeber verpflichtet, Prüfkonzepte für Fahrzeughebebühnen, Ladebordwände, Kräne usw. zu erstellen, falls solche am Fahrzeug vorhanden sind. Die regelmäßigen Prüfungen (z. B. UVV-Prüfung jährl., elektrische Anlagen im Fahrzeug ggf. alle 4 Jahre nach DGUV V3) müssen terminiert und durchgeführt werden. Weiterhin fordert §3 BetrSichV, dass die festgelegten Prüffristen eingehalten werden – ein Aspekt, der ebenfalls im Compliance-Kalender überwacht wird. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Werkstattfahrer (z. B. Sicherheitsschuhe, Warnkleidung bei Pannenhilfe) ist bereitzustellen und deren Nutzung durchzusetzen.
ISO 45001 als internationaler Standard für Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement kann als Rahmen dienen, um diese Pflichten systematisch zu managen. In diesem Betriebskonzept werden Prozesse und Verantwortlichkeiten so beschrieben, dass sie mit den Forderungen der ISO 45001 im Einklang stehen (z. B. Dokumentation von Unterweisungen, Beteiligung der Mitarbeiter, laufende Verbesserung durch Unfallauswertungen).
Normative Verankerung im Facility- und Asset-Management: Der Fuhrpark ist auch aus Sicht des Facility Managements und Asset Managements geregelt. Die ISO 41001 (Facility Management – Managementsysteme) liefert einen Orientierungsrahmen, wie unterstützende Dienste (wie ein Fuhrpark) in ein FM-System integriert werden sollten: Etwa durch klare Service Level, Schnittstellenbeschreibungen und Leistungsmessung. Die ISO 55001 (Asset Management) betrachtet den Lebenszyklus von Anlagegütern – Fahrzeuge sind Vermögenswerte, deren Beschaffung, Betrieb, Wartung und Verwertung strategisch gemanagt werden müssen. Elemente dieses Konzepts (z. B. Lebensdauer-Management, Risiko- und Wertbetrachtung pro Fahrzeug) lehnen sich daran an.
Im Bereich Umweltmanagement gilt die ISO 14001. Der Fuhrpark trägt zu den Umweltaspekten bei (Emissionen, Abfall durch Altreifen/Batterien, Lärm). Dieses Konzept integriert umweltbezogene Maßnahmen (Elektrifizierung, CO₂-Reporting, Recycling). Für Informationssicherheit könnte im Automotive-Kontext der Standard TISAX relevant sein (z. B. wenn sensible Fahrzeugdaten mit OEMs ausgetauscht würden), jedoch ist dies hier kein Schwerpunkt. IT-Serviceprozesse im Fuhrpark (z. B. beim Betrieb der Flotten-IT oder Telematik) können sich an ITIL oder COBIT orientieren, insbesondere beim Change Management für Systemanpassungen oder Incident Management im IT-Support des Flottenmanagementsystems.
Compliance-Management im Fuhrpark: Um den zahlreichen Pflichten nachzukommen, wird ein jährlicher Compliance-Kalender geführt. Dieser listet alle regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben mit Termin und Verantwortlichem (beispielsweise: Jan – UVV-Prüfung PKW-Flotte; Feb – Kontrolltermin Führerscheine Runde 1; Apr – Staplerprüfung; Jul – Führerscheinkontrolle Runde 2; Okt – Winterreifenwechsel und Beleuchtungskontrolle; etc.). Das System erinnert frühzeitig an anstehende Fristen. Nachweise über durchgeführte Prüfungen und Schulungen werden zentral archiviert (digital, z. B. als PDF-Zertifikate oder Einträge im CAFM-System) – so ist bei internen oder externen Audits jederzeit belegbar, dass Pflichten erfüllt wurden.
Ein Audit-Readiness-Konzept stellt sicher, dass der Fuhrpark jederzeit prüfbar ist. Dazu gehören interne Selbstkontrollen (z. B. vierteljährliche Stichproben von 5 Fahrzeugen: Sind alle Papiere, Verbandskästen etc. vorhanden und gültig? Wurden alle fälligen Services gemacht?). Abweichungen werden dokumentiert und sofort behoben. Außerdem sollte jährlich entweder eine interne Revision oder eine externe Prüfung (z. B. durch einen Fachberater oder Auditor) stattfinden, um Lücken im Fuhrparkmanagement aufzudecken.
Ferner sind Eskalationswege definiert: Sollte etwa ein Fahrer die Teilnahme an der Unterweisung verweigern oder ein Fahrzeug die UVV-Prüfung "überziehen", wird dies der Fuhrparkleitung gemeldet und ggf. eine Nutzungssperre für das Fahrzeug oder den Fahrer verhängt, bis die Compliance wiederhergestellt ist. Im Schadenfall (z. B. Unfall mit Personenschaden) greift ein festgelegtes Meldeschema bis zur Geschäftsführung, insbesondere wenn eine Pflichtverletzung als (Mit-)Ursache infrage kommt.
Zusammenfassend bildet dieser rechtliche und normative Rahmen den Verpflichtungsrahmen für alle weiteren Prozesse. Der Fuhrpark agiert in einem hoch regulierten Umfeld. Durch ein konsequentes Compliance- und Managementsystem wird sichergestellt, dass sowohl Sicherheit als auch Rechtssicherheit gewährleistet sind.
Organisation und Prozesse – End-to-End
Die Fuhrparkorganisation umfasst eine Vielzahl von Kernprozessen (wertschöpfende Abläufe rund um Fahrzeuge), Unterstützungsprozessen (administrative oder sicherstellende Abläufe) und Ausnahme-/Notfallprozessen (für Störungen, Unfälle und Krisen). Im Folgenden werden diese Prozesse end-to-end beschrieben – von der Bedarfsermittlung bis zur Außerdienststellung eines Fahrzeugs.
Kernprozesse
Bedarfsmanagement & Beschaffung: Zunächst wird der Fahrzeugbedarf systematisch ermittelt. In Abstimmung mit den nutzenden Fachbereichen analysiert das Fuhrparkmanagement, welche Fahrzeuge für die Aufgabenerfüllung erforderlich sind – unter Berücksichtigung technischer Anforderungen (z. B. Nutzlast, Ladevolumen, Geländegängigkeit, Anhängelast) und ökologischer Kriterien (CO₂-Ausstoß, Eignung für Elektromotor, Kraftstoffart). Es wird ein Anforderungsprofil je Fahrzeugtyp erstellt. Bei größeren Neubeschaffungen erfolgt eine Ausschreibung oder Marktanalyse, wobei verbindliche ESG-Vorgaben in den Lastenheften festgeschrieben sind (z. B. Mindestemissionsklasse Euro 6d, elektrische Reichweite X km, Reifenkategorie A in Effizienz). Angebote von Herstellern oder Leasinggebern werden eingeholt und anhand einer Kriterienmatrix bewertet (siehe Anhang Tabelle "Beschaffungs-/Ausschreibungskriterien"). In dieser Matrix können z. B. technische Leistung (30 % Gewichtung), Wirtschaftlichkeit (30 %), Nachhaltigkeit (30 %) und Service (10 %) gewichtet sein. Die Beschaffungsentscheidung wird oft durch ein Gremium (Fuhrparkbeirat oder Ausschuss, inkl. Einkauf und Umweltmanagement) getroffen. Nach Vergabe kümmert sich das Fuhrparkmanagement um Bestellung, Lieferterminüberwachung und Vorbereitung der Inbetriebnahme.
Fahrzeugbereitstellung / Onboarding: Sobald neue Fahrzeuge eintreffen, werden sie zugelassen und ausgestattet. Die Zulassung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Zulassungsstellen; ggf. übernimmt ein Zulassungsdienst diese Aufgabe. Jedes Fahrzeug wird mit der nötigen Ausstattung versehen: Einbau von Telematikmodulen (OBD-Tracker), Anbringung von Firmenlogos oder Kennnummern, Ausstattung mit Tank- oder Ladekarten, Borddokumenten (Versicherungsschein, Bedienungsanleitung, Unfallbericht-Formular). Auch spezielle Ausrüstungen wie GPS-Tracker, erste Hilfe Set, Feuerlöscher (für bestimmte Fahrzeugkategorien) werden ergänzt. Anschließend erfolgt die Fahrzeugübergabe an die Nutzer: Dafür gibt es standardisierte Übergabe-Checklisten, auf denen z. B. Kilometerstand, Ladestand/Tankfüllung, vorhandenes Zubehör, Karosserieschäden und Sauberkeitszustand festgehalten werden. Der Nutzer bzw. Fahrer bestätigt mit Unterschrift die ordnungsgemäße Übernahme. Gleichzeitig erhält der Nutzer eine Betriebsanweisung/Nutzungsrichtlinie für Dienstfahrzeuge, in der Regeln (z. B. Privatnutzung, Tanken, Verhalten bei Unfall) erläutert sind. Falls nötig, wird eine Einweisung ins Fahrzeug durchgeführt – besonders bei neuen Antriebstechniken (z. B. Elektrofahrzeug) oder komplexen Aufbauten (z. B. Hubsteiger). Neue Fahrer werden auch ins Führerschein-Kontrollsystem aufgenommen und erhalten Zugangsdaten zur Fahrzeugbuchungsplattform.
Disposition und Poolcar-Buchung: Fahrzeuge, die nicht fest an Personen gebunden sind (Poolfahrzeuge), werden über ein zentrales Buchungssystem verwaltet. Dieses System – oft Bestandteil des CAFM-Systems oder als eigenständiges Flottenportal – erlaubt berechtigten Mitarbeitern, online ein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum zu reservieren. Die Disposition achtet darauf, Standortkapazitäten optimal zu nutzen: Eine Fahrtenplanung kann vorgeschaltete Genehmigungen erfordern (z. B. für lange Fahrten oder Fahrten ins Ausland). Modernere Systeme nutzen RFID- oder Schließfachlösungen zur Schlüsselübergabe. Beispielsweise entnimmt der Mitarbeiter den Fahrzeugschlüssel an einer Schlüsselstation mit seinem Dienstausweis. Alternativ werden digitale Keycard-Systeme eingesetzt, wo der Mitarbeiterausweis oder das Smartphone (per App) das Fahrzeug öffnet. Die Dispositionssoftware zeigt den aktuellen Status jedes Fahrzeugs (verfügbar, gebucht, in Wartung). Sie kann zudem Fahrgemeinschaften oder Routenoptimierung vorschlagen, falls mehrere Mitarbeiter ähnliche Ziele haben (zur besseren Auslastung). Für regelmäßige Touren (Postfahrten, Shuttle) gibt es feste Einsatzpläne. Standorte mit mehreren Fahrzeugen können einen lokalen Flottenkoordinator haben, der im Bedarfsfall umdisponiert (z. B. Fahrzeugtausch bei Ausfall).
Fahrzeugübergabe und -rücknahme: Bei jeder Nutzung eines Poolfahrzeugs sind Übergabe und Rückgabe klar geregelt. Vor der Nutzung prüft der Fahrer das Fahrzeug auf offensichtliche Mängel oder Schäden (Sichtkontrolle). Kilometerstand und Tankfüllung/Ladezustand werden notiert. In vielen Organisationen gibt es kleine Übergabeprotokolle oder Apps, über die der Fahrer neue Schäden melden kann (inkl. Foto-Funktion). Nach der Nutzung tankt bzw. lädt der Fahrer das Fahrzeug wieder (je nach interner Regel: meist volltanken vor Rückgabe, bei E-Fahrzeugen mind. z. B. 50 % Ladestand). Er säubert grobe Verschmutzungen und stellt das Fahrzeug an den vorgesehenen Poolstellplatz zurück. Erneut wird ein Check durchgeführt: neue Schäden oder Probleme werden dokumentiert. Schlüssel und Fahrzeugpapiere werden zurückgegeben – entweder persönlich an den Flottenkoordinator oder in einen sicheren Schlüsselkasten. Ein Dokumentenmanagement stellt sicher, dass Zulassungsbescheinigung, Versicherungskarte etc. entweder im Fahrzeug (Handschuhfach) oder digital jederzeit verfügbar sind. Bei Rückgabe außerhalb der Dienstzeiten gibt es Prozesse für das Key-Drop-Off (z. B. Tresor mit Einwurfschlitz). Die Fahrzeugzustände (Betankung, Sauberkeit, Schäden) werden protokolliert, um gegebenenfalls den Verursacher eines Schadens zu ermitteln oder eine interne Kostenbelastung (z. B. Reinigungskosten) vorzunehmen. Insgesamt sorgen diese standardisierten Übergabeprozesse für klare Verantwortlichkeit – der Nutzer weiß, welche Pflichten er bei Fahrzeugübernahme und -abgabe hat.
Instandhaltung, UVV und Wartung: Die regelmäßige Wartung der Fahrzeuge garantiert Sicherheit und Werterhalt. Alle Serviceintervalle gemäß Herstellervorgabe (Ölwechsel, Inspektionen, Zahnriemen etc.) sind im System hinterlegt. Zusätzlich werden gesetzliche Prüfungen (Hauptuntersuchung/AU, Sicherheitsprüfung bei Lkw) und die bereits erwähnten UVV-Prüfungen terminiert. Das Fuhrparkmanagement führt einen digitalen Wartungsplan (siehe Anhang Tabelle "UVV-/Wartungsplan nach Klassen"), in dem je Fahrzeug die nächsten Fälligkeiten sichtbar sind. Bei anstehenden Terminen wird rechtzeitig eine Werkstattbeauftragung ausgelöst. Je nach Betriebsmodell gibt es entweder eine interne Werkstatt (z. B. in großen Industriebetrieben üblich) oder es werden Vertragswerkstätten genutzt. In beiden Fällen erhalten die Werkstattmitarbeiter klare Arbeitsaufträge, idealerweise über ein Computerized Maintenance Management System (CMMS) oder über das Flottenportal. Darin enthalten: Fahrzeugdaten, fällige Arbeiten, Checklistenpunkte (z. B. bei Jahresinspektion: UVV-Prüfungspunkte durchgehen) und gewünschter Fertigstellungstermin. Während der Wartung pflegt die Werkstatt alle durchgeführten Arbeiten und Befunde ins System ein. So entsteht eine lückenlose Wartungshistorie pro Fahrzeug. Diese Historie ist wichtig, um gegenüber Behörden oder Versicherung Nachweise zu erbringen und erhöht den Wiederverkaufswert im Remarketing. Das Fuhrparkmanagement überwacht Kennzahlen wie fristgerechte Wartungsquote (Ziel: 100 % Einhaltung aller Termine). Ungeplante Werkstattaufenthalte (Reparaturen) werden analysiert, um ggf. Muster zu erkennen (z. B. gehäufte Ausfälle bestimmter Bauteile). Wenn ein Fahrzeug in der Werkstatt ist, organisiert der Fuhrpark bei Bedarf Ersatzmobilität (z. B. Poolfahrzeug oder Mietwagen), damit die Arbeiten der Kollegen nicht unterbrochen werden.
Schadens- und Unfallmanagement: Trotz aller Prävention passieren Schäden – von kleinen Parkremplern bis zu Verkehrsunfällen. Ein Meldeprozess stellt sicher, dass jeder Vorfall sofort und vollständig erfasst wird. In der Praxis bedeutet dies: Der Fahrer meldet einen Schaden über ein zentrales Ticket- oder Meldesystem (telefonische Hotline oder App). Pflichtangaben sind: Datum/Zeit, Ort, Beteiligte, kurze Beschreibung, Fotos (wenn möglich) sowie ob das Fahrzeug noch fahrbereit ist. Bei Unfällen mit Dritten oder Personenschäden muss außerdem die Polizei hinzugezogen und ein Europäischer Unfallbericht ausgefüllt werden. Das Flottenmanagement koordiniert anschließend die Schadensabwicklung: Bei Kaskoschäden wird die Versicherung informiert (idealerweise existiert ein Rahmenvertrag mit vereinfachter Meldeprozedur). Es wird ein Gutachter bestellt, falls nötig, und eine Reparatur in Auftrag gegeben. Währenddessen wird – falls der Unfallwagen ausfällt – wieder für Ersatzmobilität gesorgt. Alle Schritte sind in einer Unfallmanagement-Prozedur festgelegt, inklusive Eskalation: Z. B. ab einer bestimmten Schadenshöhe wird die Geschäftsleitung informiert oder bei Personenschaden umgehend die Arbeitssicherheit und ggf. der Betriebsrat. Nach Abschluss wird der Unfallbericht archiviert und der Fall in einer Schadenstatistik erfasst. Diese Statistik fließt in KPI wie Unfallquote pro Mio. km ein, um die Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen zu beurteilen. Außerdem können wiederholte Unfälle desselben Fahrers zur Pflichtteilnahme an einem Fahrsicherheitstraining führen. Beim Schadensmanagement ist auch wichtig: Unfallursachenanalyse – etwa ob organisatorische Verbesserungen nötig sind (z. B. bessere Rückfahrkameras, wenn viele Rangierschäden auftreten).
Reifen- und Saisonmanagement: Ein klassischer Teilprozess im Fuhrpark ist der Wechsel zwischen Sommer- und Winterbereifung (sofern saisonal erforderlich). In Deutschland empfiehlt/erfordert die "situative Winterreifenpflicht" den Einsatz geeigneter Bereifung bei Glätte, Frost, Schnee. Praktisch wird meist im Oktober auf Winterreifen gewechselt und im Frühjahr auf Sommerreifen. Der Fuhrpark erstellt einen Wechselplan, um alle Fahrzeuge rechtzeitig auszustatten. Je nach Größe der Flotte passiert dies in der eigenen Werkstatt oder bei einem Reifenservice-Partner, oftmals über einen Rahmenvertrag. Die Lagerung der jeweils nicht genutzten Reifen muss organisiert werden (Reifenhotel, Kennzeichnung pro Fahrzeug). Gleichzeitig wird auf Reifenqualität geachtet: Profiltiefen werden kontrolliert (unter 4 mm Winterreifen bzw. 3 mm Sommerreifen sollte getauscht werden trotz gesetzlicher Mindesttiefe 1,6 mm) und das Alter der Reifen (spätestens nach 6-8 Jahren Austausch aus Sicherheitsgründen). Das System erinnert an Reifenersatz rechtzeitig basierend auf Kilometerleistung oder Jahren. Auch spezielle Reifen (z. B. All-Terrain-Reifen für Geländefahrzeuge auf Werkgelände) sind im Blick zu behalten. Dokumentiert wird ebenfalls die Rädelschrauben-Nachkontrolle (Anziehen nach 50 km), um Sicherheitsrisiken zu minimieren. Dieser Prozess sorgt dafür, dass die Flotte stets mit der optimalen Bereifung unterwegs ist, was Sicherheit und Effizienz (Kraftstoffverbrauch) verbessert.
Tank- und Ladeprozesse: Für Verbrennerfahrzeuge erfolgt die Kraftstoffversorgung in der Regel über Flottentankkarten, die an Tankstellen eingesetzt werden können. Jeder Fahrer erhält eine PIN-geschützte Karte, die dem jeweiligen Fahrzeug oder Fahrer zugeordnet ist. Damit kann an Vertrags-Tankstellen getankt werden; die Abrechnung läuft zentral über den Flottenaccount. Ein Reporting erfasst den Kraftstoffverbrauch pro Fahrzeug und vergleicht Soll/Ist (auffällige Abweichungen – etwa durch falsches Betanken oder Diebstahl – werden geprüft). Für Elektrofahrzeuge gibt es analog Ladekarten oder Apps, die an öffentlichen Ladesäulen genutzt werden. Hier kommen oft eRoaming-Dienste zum Einsatz (OCPI-Protokoll) – das ermöglicht, mit einer Karte viele verschiedene Betreiber abzurechnen. Auf dem Betriebsgelände selbst sind firmeneigene Ladestationen installiert (siehe technische Systemarchitektur). Dort erfolgt das Laden bevorzugt, da eigenerzeugter PV-Strom genutzt werden kann oder günstigere Konditionen gelten. Ein Smart Charging-Konzept regelt den Ladevorgang: Beispielsweise werden E-Fahrzeuge über Nacht geladen, wobei ein Lastmanagement Peaks verhindert (siehe Anhang "Last-/Lademanagement"). Die Ladeplanung wird in den Dienstablauf integriert – etwa indem bei Poolfahrzeug-Buchung mit E-Fahrzeug direkt ein Zeitslot an der Ladestation reserviert wird, falls der Ladestand für die nächste Nutzung nicht ausreicht. Tank- und Ladedaten fließen in ein zentrales Abrechnungssystem, welches monatlich Kosten je Kostenstelle ausweist (zur Internverrechnung). Im Rahmen der THG-Quote (siehe Nachhaltigkeit) werden die geladenen kWh erfasst, um die THG-Prämie zu beantragen.
Außerbetriebnahme & Remarketing: Am Ende des Nutzungszyklus eines Fahrzeugs (typischerweise nach X Jahren oder Y Kilometern gemäß Car Policy) wird dieses außer Dienst gestellt. Der Prozess beginnt mit einer Aussonderungsentscheidung – basierend auf Alter, Reparaturhistorie, Wirtschaftlichkeit oder Strategie (z. B. Austausch aller Diesel-PKW durch Elektro). Anschließend wird das Fahrzeug abgemeldet (Abgabe der Kennzeichen bei der Zulassungsstelle, Entstempelung). Eventuell erfolgt eine Zwischenlagerung auf dem Firmengelände bis zur Verwertung. Für das Remarketing gibt es verschiedene Optionen: Verkauf an Mitarbeiter (falls angeboten), Rückgabe an Leasinggeber (bei Leasingende), Verkauf an Händler oder Auktion. Eine vollständige Dokumentation (Wartungsnachweise, Reparaturhistorie, Unfallschäden) steigert hier den Restwert. Es wird ein Gutachten oder eine Fahrzeugbewertung eingeholt, um einen fairen Marktpreis anzusetzen. Vor Übergabe an den Käufer wird das Fahrzeug aufbereitet (Reinigung, evtl. kleinere Schönheitsreparaturen). Eventuell sensible Ausrüstungen wie Telematik-Module oder Firmenlogos werden ausgebaut/entfernt. Die Fahrzeugakte wird im Archiv abgelegt und im Flottenregister der Status auf "veräußert" gesetzt. Nach dem Verkauf sollten Daten gelöscht werden: aus Telematikportalen, Versicherungsverträgen abgemeldet, Maut-Transponder deaktiviert, etc. So wird ein sauberer Abschluss des Lebenszyklus erreicht. Auswertend fließen die Erkenntnisse (Erzielter Verkaufspreis vs. kalkuliert, Zustand nach Nutzung) zurück in die Beschaffungsplanung künftiger Fahrzeuge.
Unterstützungsprozesse
Fahrerlaubniskontrolle: Wie unter Halterpflichten erläutert, muss regelmäßig geprüft werden, ob alle dienstwagenberechtigten Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Dieser Prozess wurde digitalisiert: Das Unternehmen setzt bspw. ein elektronisches Führerscheinkontrollsystem ein. Jeder Dienstwagennutzer wird darin angelegt. Zur Kontrolle gibt es verschiedene Verfahren – z. B. QR-Code-Siegel auf dem Führerschein, die der Fahrer via Smartphone-App scannt, oder Kontrollstationen im Betrieb (Terminal, an dem der Mitarbeiter den Führerschein vorlegt und ein Scanner den RFID-Chip prüft). Alternativ erfolgen Sichtprüfungen durch Beauftragte mit manueller Dokumentation. Das System erinnert automatisch in festgelegten Abständen (z. B. alle 6 Monate) an die fällige Überprüfung und eskaliert bei Fristüberschreitung. Gemäß gängiger Praxis sind mindestens zwei Kontrollen pro Jahr vorgesehen. Die Ergebnisse werden revisionssicher dokumentiert, inklusive Datum, Prüfer und Ergebnissen. Sollte ein Führerschein entzogen sein oder ein Fahrer die Kontrolle verweigern, greift eine festgelegte Prozedur: z. B. sofortige Entziehung der Fahrzeugbenutzungserlaubnis und Meldung an Personalabteilung. Dieser Prozess schützt nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern auch vor Versicherungsausfällen im Schadensfall.
Fahrerunterweisung & Gefährdungsbeurteilung: Alle Fahrzeugnutzer sind regelmäßig zu unterweisen – dies wurde bereits angesprochen (UVV-Unterweisung jährlich). Der Unterstützungsprozess stellt sicher, dass Inhalte und Nachweise zentral gemanagt werden. Ein Lernmanagement-System (LMS) oder regelmäßige Präsenzschulungen vermitteln den Fahrern relevante Themen: defensives Fahren, Verhalten bei Unfällen/Pannen, Erste Hilfe am Unfallort, richtiges Beladen und Sichern von Ladung (nach VDI 2700), Umgang mit Fahrtenschreiber (falls relevant), Bedienung von Zusatzgeräten (z. B. Kran am LKW) usw. Bei speziellen Fahrzeugen (Stapler, Hubarbeitsbühne) sind zusätzliche Schulungen mit Zertifikat nötig (Staplerschein, Bedienerausweis). Die Unterweisungen werden dokumentiert (z. B. Teilnahmezertifikate im System hochgeladen). Zusätzlich wird für jeden neuen Fahrzeugtyp oder Veränderung (z. B. Einführung von Elektroautos) eine Gefährdungsbeurteilung erstellt bzw. aktualisiert. Darin werden spezifische Risiken beurteilt: z. B. bei E-Fahrzeugen das Risiko eines elektrischen Schlages bei Wartung, bei Wasserstoff-Fahrzeugen Explosionsgefahr, etc. Entsprechend werden Schutzmaßnahmen festgelegt (z. B. Werkstattmitarbeiter erhalten Hochvolt-Schulung). Diese Beurteilungen erfolgen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit dem Fuhrparkmanager. Auch regelmäßige Fahrzeug-BGV A3 Prüfungen (elektrische Anlagen im Fahrzeug) werden bei Bedarf organisiert. Zusammengefasst sorgt dieser Prozess für die Sicherheit und Qualifikation der Fahrer.
Dokumenten- und Vertragsmanagement: Im Fuhrpark sammeln sich zahlreiche Dokumente und Verträge an. Dieser Prozess zielt darauf, jederzeit ordnungsgemäße Unterlagen zur Hand zu haben. Zentral wird ein digitales Dokumentenarchiv geführt, in dem abgelegt sind: Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigung Teil I), Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) von Anbauten, Versicherungsnachweise (Versicherungspolice, Grüne Karte für Ausland), Konformitätsbescheinigungen (COC-Papiere), Leasingverträge, Wartungsverträge und Nachweise der durchgeführten Prüfungen (UVV-Berichte, Prüfbücher). Jedes Dokument ist dem Fahrzeugdatensatz zugeordnet und auffindbar. Zugriffsrechte werden geregelt – z. B. dürfen Fahrer nur ausgewählte Dokumente ihres Fahrzeugs sehen (Versicherungskarte), Werkstattpersonal technische Unterlagen, die Fuhrparkleitung alle. Zudem werden Vertragsfristen überwacht: Läuft ein Leasingvertrag aus, erinnert das System z. B. 6 Monate vorher, damit eine Entscheidung (Rückgabe, Verlängerung, Kauf) getroffen werden kann. Gleiches gilt für Werkstatt- und Serviceverträge, die meist jährlich oder mehrjährig laufen. So wird verhindert, dass Verträge unbemerkt auslaufen oder sich unerwünscht verlängern. Teil des Dokumentenmanagements ist auch die Schadenhistorie: alle Unfallprotokolle, Gutachten, Schriftwechsel mit Versicherungen werden beim jeweiligen Fahrzeug archiviert. Damit hat man bei Verkauf oder Behördenanfragen (z. B. BG nach einem Wegeunfall) sofort alle Infos parat.
Datenqualitätssicherung: Ein erfolgreicher Flottenbetrieb hängt zunehmend von verlässlichen Daten ab (Telematik, Fahrzeugstammdaten, Fahrerdaten). Daher gibt es einen begleitenden Prozess der Datenqualitätssicherung. Beispielsweise wird ein Master-Data-Management implementiert, das sicherstellt, dass jedes Fahrzeug eine eindeutige ID hat und Stammdaten (Marke, Modell, FIN, Kennzeichen, Kostenstelle, Nutzer) konsistent und aktuell sind. Änderungen (z. B. Kennzeichenwechsel, Nutzerwechsel) werden nach definierten Workflows durchgeführt, damit keine Dubletten oder veralteten Einträge entstehen. Regelmäßige Abgleiche mit anderen Systemen (z. B. SAP-HR für Personal, Versicherungsliste vs. Fuhrparkbestand) decken Diskrepanzen auf. Dashboards zeigen KPI zur Datenqualität, z. B. den Anteil Fahrzeuge mit aktuellem KM-Stand (<1 Monat alt) oder den Prozentsatz Telematik-Abdeckung (Ziel z. B. >95 % der Fahrzeuge senden Daten regelmäßig) – letzteres ist wichtig, damit Analysen vollständig sind. Datenlücken (z. B. ein Fahrzeug, das seit Wochen keine GPS-Daten gesendet hat) werden vom System erkannt und als Ticket an den Support weitergeleitet (evtl. ist das Telematikgerät defekt oder die SIM gesperrt). Neben Stammdaten werden auch Bewegungsdaten überwacht – etwa Kraftstoffverbrauchsdaten, die vom Tankkartenanbieter kommen, werden mit Fahrzeugdaten gematched; stimmt etwas nicht (z. B. ein Diesel-PKW tankt Super-Benzin laut Beleg), wird nachgeforscht. Insgesamt stellt dieser Prozess sicher, dass das Informationsfundament für Entscheidungen korrekt und aktuell ist.
Ausnahme- und Notfallprozesse
Pannen- und Havarie-Handling: Trotz guter Wartung können Fahrzeuge liegenbleiben – sei es durch technische Defekte (Motorschaden, Batterie leer) oder Unfälle. Für solche Fälle existiert ein 24/7-Pannendienst. Oft wird hierfür ein externes Assistance-Unternehmen (z. B. der Versicherer oder ein Automobilclub) vertraglich gebunden, das rund um die Uhr erreichbar ist. Der Fahrer im Pannenfall kontaktiert die zentrale Nummer, nennt Fahrzeug und Standort. Der Dienstleister organisiert Abschleppung, Vor-Ort-Hilfe oder einen Ersatzreifenwechsel etc. Parallel informiert das System das Fuhrparkmanagement über den Vorfall (via automatisiertem Alarm im Flottenportal). Sofortmaßnahmen: Ist das Fahrzeug kritisch für den Betrieb (z. B. Werkstattwagen auf dem Weg zu einer Störung), wird umgehend ein Ersatzfahrzeug zugewiesen. Dies kann ein freies Poolfahrzeug sein oder im Vertrag geregelter Mobilitätsservice (z. B. innerhalb 2 Stunden ein Ersatzlieferwagen geliefert). Der Pannenfall wird als Ticket erfasst, und die Ausfallzeit des Fahrzeugs wird dokumentiert. Nach der Reparatur (entweder direkt vor Ort oder in der nächsten Werkstatt) geht die Info an das System, und das Ticket wird geschlossen. Analysen dieser Fälle (Häufigkeit von Pannen pro Fahrzeug, Ursachen) fließen wieder in präventive Maßnahmen ein (z. B. bestimmte Modellreihen früher austauschen, Fahrerschulung “Verhalten bei Kühlmittel-Warnleuchte” etc.).
Rückrufaktionen: Fahrzeughersteller rufen gelegentlich Modelle wegen sicherheitsrelevanter Mängel zurück (Recall). Das Fuhrparkmanagement registriert sich daher in den Herstellerportalen oder beim KBA, um Rückrufbenachrichtigungen zu erhalten. Wird eine Rückrufaktion bekannt (z. B. Austausch eines Airbags, Softwareupdate Pflicht), identifiziert das System alle betroffenen Flottenfahrzeuge über Abgleich der Fahrgestellnummern. Automatisch werden für diese Fahrzeuge Werkstatttermine eingeplant (in der Regel mit Vertragspartnern oder Markenwerkstätten) und die jeweiligen Fahrer/Bereiche informiert. Intern wird eine Liste geführt, in der alle Rückrufe und deren Erledigungsstatus dokumentiert sind. Zur Kontrolle kann die Fuhrparkleitung stichprobenartig prüfen, ob tatsächlich alle Fahrzeuge dem Rückruf nachgekommen sind (manche Hersteller melden Abschluss zurück). Dieser Prozess verhindert, dass aufgrund versäumter Rückrufe unnötige Risiken bestehen oder Garantieansprüche verloren gehen.
Sicherheits- und Notfallereignisse: Es gibt definierte Abläufe für schwerwiegende Ereignisse. Darunter fallen schwere Unfälle, insbesondere mit Personenschaden oder Gefahrgutbeteiligung, sowie Diebstahl oder Vandalismus in größerem Ausmaß. In solchen Fällen wird ein Krisenstab einberufen, sofern das Ereignis über das Alltagsgeschäft hinausgeht (z. B. eine Häufung von Vandalismus an einem Standort). Das Unternehmen hat meist eine Sicherheitszentrale oder einen Notfallmanager, mit dem der Fuhrpark hier kooperiert. Bei Unfällen mit Gefahrgut ist neben der Polizei auch die Feuerwehr zu alarmieren, und es gilt der betriebliche Gefahrgut-Notfallplan (welcher in Zusammenarbeit mit HSSE erstellt wurde). Alle Fahrer haben für solche Fälle Sofortmaßnahmen in der Bordmappe (etwa: Unfallstelle sichern, ggf. Austritt von Stoffen verhindern, Notruf absetzen, Vorgesetzten informieren). Intern gibt es definierte Alarmstufen – z. B. "grüner Unfall" = Blechschaden, "gelber Unfall" = Person leicht verletzt, "roter Unfall" = Person schwer verletzt oder getötet. Je nach Stufe werden unterschiedliche Führungskräfte einbezogen (Personalabteilung, Arbeitssicherheit, Geschäftsleitung) und die Behörden-/Versicherungs-Meldungen intensiv begleitet. Wichtig ist auch die Kommunikation (Presse/Öffentlichkeit), falls z. B. ein Firmenfahrzeug in einen schweren Unfall mit Presseaufmerksamkeit verwickelt ist – hierauf ist das Kommunikationsteam vorbereitet.
Cyber- und Datenschutzvorfälle: Mit der fortschreitenden Digitalisierung kann es auch zu IT-bezogenen Vorfällen kommen – etwa ein Datenleck (Leak) in der Telematik-Cloud oder ein Hackerangriff auf Fahrzeugsysteme. In solchen Fällen greift ein IT-Incident Response Plan analog zur allgemeinen IT-Sicherheitspolitik des Unternehmens. Der Fuhrparkmanager meldet verdächtige Vorkommnisse (z. B. unautorisierte Zugriffe auf Fahrzeugtracker) sofort an die IT-Security-Abteilung. Gemeinsam wird ermittelt, ob ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall vorliegt. Nach Art. 33 DSGVO muss ein Datenpannen-Vorfall binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden, sofern personenbezogene Daten betroffen sind. Daher ist der Datenschutzbeauftragte sofort einzubinden. Beispielsweise: Sollte ein Telemetrie-Dienstleister kundenspezifische Fahrerdaten verlieren oder es wird bekannt, dass Ortungsdaten offengelegt wurden, würde man unverzüglich eine Analyse machen, welche Daten und Personen betroffen sind, und dann die Behörde und ggf. die betroffenen Mitarbeiter informieren. Parallel werden natürlich die technischen Maßnahmen ergriffen – betroffene Systeme isolieren, Zugänge sperren, forensisch sichern. Auch hier sind Rollen und Verantwortungen klar: IT-Security führt, Fuhrpark liefert Infos zu den Systemen, der DSB steuert die Kommunikation mit Behörden.
Alle oben genannten Prozesse sind mittels Prozess-Maps und Verfahrensanweisungen dokumentiert. In den Prozessdarstellungen sind Rollen, Schritte, Inputs/Outputs klar definiert. Beispielsweise existieren Flussdiagramme für "Fahrzeugunfall intern", "Ablauf Wartungsauftrag" oder "Fahrzeugbeschaffung". Zudem ist für jeden Prozess eine RACI-Matrix hinterlegt (siehe Anhang), die Verantwortlichkeiten klärt: Wer ist Responsible (ausführend Verantwortlicher), Accountable (endgültig verantwortliche Instanz), Consulted (zu Konsultieren) und Informed (zu benachrichtigen). Ein Beispiel: Im Prozess "UVV-Prüfung durchführen" ist die Fuhrparkverwaltung R, die Werkstatt C (beraten bei Mängeln), der Sicherheitsbeauftragte A (muss gewährleisten, dass kein Fahrzeug ohne Prüfung im Einsatz bleibt) und die Fahrer sind I, wenn ihr Fahrzeug geprüft wurde. Solche Matrizen vermeiden Kompetenzgerangel und stellen sicher, dass jeder Beteiligte seine Rolle kennt. Für Eskalationen – wenn also z. B. ein Prüftermin überschritten wird – enthält die Prozessbeschreibung Hinweise, wer wann informiert wird (z. B. nach 1 Woche Verzug Meldung an Fuhrparkleiter, nach 1 Monat an Arbeitssicherheit/Geschäftsführer).
Technische Systemarchitektur
Telematik und Fleet-Management-System (FMS): Jedes Fahrzeug ist mit einem Telematikgerät ausgestattet – typischerweise ein OBD-II oder CAN-Bus Dongle, der Fahrzeugdaten in Echtzeit ausliest. Diese Geräte, oft nach ISO 27145 (WWH-OBD-Standard) entwickelt, können auf den Motor-Datenbus zugreifen und Parameter wie Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Tankfüllstand, Batterieladung, Fehlermeldungen (Diagnostic Trouble Codes) sowie GPS-Position erfassen. Die Daten werden verschlüsselt an ein zentrales Fleet Management System übertragen. Dieses FMS ist die Kernsoftware, in der alle Fahrzeug- und Fahrerdaten zusammenlaufen. Über definierte Schnittstellen (API) ist das FMS mit dem ERP des Unternehmens (für Kosten, Rechnungen), dem CAFM-System (für Buchungen, Rauminformationen), und dem Werkstatt-CMMS verbunden. Beispielsweise kann eine im FMS registrierte Störmeldung (Motorfehlercode) automatisch einen Auftrag im Instandhaltungsmanagement generieren. Die Integration erfolgt über REST-APIs oder MQTT bei Event-getriebener Architektur, mit Authentifizierung via API-Keys/OAuth. ISO-konforme Datenmodelle (nach ISO 20077/20078 "Extended Vehicle" Konzept) können genutzt werden, um Herstellersysteme sicher anzubinden. Insgesamt entsteht eine Echtzeit-Transparenz: Die Flottenleitung sieht jederzeit, wo welches Fahrzeug ist, in welchem Zustand es sich befindet und kann bei Bedarf steuernd eingreifen (z. B. Routen ändern, Fahrzeug tauschen).
Lade- und Tankinfrastruktur: Die firmeneigenen Ladestationen für E-Fahrzeuge entsprechen den einschlägigen Normen (AC-Lader nach IEC 61851, DC-Schnelllader nach IEC 61851-23/-24). Alle neuen Ladesäulen unterstützen ISO 15118 ("Plug & Charge"), wodurch ein E-Fahrzeug sich automatisch gegenüber der Säule authentifizieren kann und der Ladevorgang ohne separate Karte startet (Zertifikatsaustausch zwischen Fahrzeug und Säule). Für die Kommunikation zwischen Ladestationen und dem zentralen Managementsystem wird das Open Charge Point Protocol (OCPP) eingesetzt – idealerweise in Version 1.6 oder 2.0.1, die moderne Funktionen und Sicherheit bietet. OCPP 2.0.1 ermöglicht z. B. auch Firmware-Updates der Säule aus der Ferne und unterstützt ISO 15118 vollständig (inkl. Plug&Charge). Über OCPP sind die Säulen an ein Lade-Monitoring-Backend angebunden, das Ladevorgänge steuert und überwacht. Zusätzlich wird das OCPI (Open Charge Point Interface) genutzt, um das firmeneigene Ladesäulennetz in Roaming-Verzeichnisse zu stellen, sofern man z.B. anderen Firmen oder Mitarbeitern die Nutzung erlauben will – dies vereinfacht die Abrechnung mit Fremdnutzern.
Die Ladeinfrastruktur ist eng integriert ins Gebäude-Energiemanagement (BMS/EMS). Über eine Modbus- oder MQTT-Schnittstelle tauschen Ladesäulen und Gebäudeleittechnik Daten aus. So kann Lastmanagement stattfinden: Bei drohenden Lastspitzen im Gebäude (wenn z. B. gleichzeitig Kälteanlage anspringt und viele Autos laden) kann die Ladeleistung temporär reduziert werden. Umgekehrt kann Überschussenergie (z. B. Photovoltaik-Mittagsspitze) gezielt in Fahrzeugbatterien gelenkt werden. Regeln dafür sind im Lastmanagement-Tool konfiguriert (siehe Tab. "Last-/Lademanagement" im Anhang). Sicherheitsaspekte der Ladeinfrastruktur erfüllen nationale Vorgaben, insbesondere DIN VDE 0100-722: Jede Ladesäule hat einen eigenen Endstromkreis und einen Fehlerstrom-Schutzschalter Typ A oder B mit ≤30 mA Auslösestrom, um vor elektrischem Schlag zu schützen. Es gibt Erdungsmöglichkeiten (Potenzialausgleich) für die Fahrzeuge während des Ladens, und in sensiblen Bereichen sind Brandschutzvorkehrungen getroffen (Ladestationen sind nicht in Fluchtwegen, es gibt Löschmittel für eventuelle Lithium-Brände, getrennte Brandabschnitte falls viele Fahrzeuge indoor laden).
Ergänzend werden die Ladesäulen spätestens alle 4 Jahre einer elektrotechnischen Wiederholungsprüfung unterzogen (nach DGUV V3 / VDE 0105-100), um ihre Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.
APIs und Single Sign-On (SSO): Die verschiedenen Softwaremodule (Telematik-Portal, Buchungssoftware, Ticket-System, Analyseplattform) sind über eine gemeinsame Identity Management-Schicht verbunden. Benutzer melden sich zentral via Single Sign-On an – z. B. mit dem Firmen-AD-Account über SAML 2.0 oder OpenID Connect. Berechtigungen folgen einem Role-Based Access Control (RBAC): Rollen wie "Fuhrpark-Administrator", "Disponent", "Fahrer", "Werkstatt" sind definiert. Jede Rolle hat abgestufte Rechte – der Admin sieht z. B. alle Fahrzeugdaten und Personalzuordnungen, ein normaler Fahrer sieht nur seine eigenen Fahrten und die Poolfahrzeug-Verfügbarkeiten. Dank SSO muss sich ein Benutzer nur einmal authentifizieren, um alle relevanten Anwendungen im Fuhrparkbereich nutzen zu können. Die Systeme kommunizieren untereinander via sicherer APIs – z. B. holt das CAFM-System bei einer Buchung via API einen Fahrzeugstatus vom FMS ab und schreibt eine Reservierung hinein. Webhooks sorgen dafür, dass Ereignisse (z. B. Unfallmeldung im Ticketsystem) an andere Systeme gepusht werden, die reagieren müssen (z. B. Info an Versicherung via E-Mail oder Start eines Workflows im ERP zur Schadenbearbeitung). Wichtig ist auch die Offline-Fähigkeit: Manche Außenstandorte haben evtl. keine permanente Netzabdeckung. Daher können bestimmte Devices (z. B. auf Tablets für Fahrzeugprüfer) offline Daten sammeln und später synchronisieren, um den Betrieb nicht zu stören, wenn mal keine Verbindung besteht.
Datenarchitektur und Analytics: Alle im Betrieb entstehenden Daten (Telematik, Buchungen, Wartungsdaten, Kosten etc.) fließen in eine zentrale Datenplattform. Dies kann ein Data Warehouse oder Data Lake sein, in dem strukturierte und unstrukturierte Daten gespeichert werden. Ein gemeinsam abgestimmtes Datenmodell definiert die Entitäten: Fahrzeug, Fahrt, Fahrer, Wartungsauftrag, Unfall, Ladestation, Ladevorgang, etc., sowie deren Beziehungen. Beispielsweise verknüpft ein "Einsatz"-Datensatz Fahrer, Fahrzeug, Start-/Endzeit und Zweck. Jedes Datenelement wird mit Metadaten versehen: Quelle, Zeitstempel, Qualitätsmerkmal, DSGVO-Relevanz (personenbezogen ja/nein). Eine Master Data Management-Lösung sorgt dafür, dass Stammdaten (Fahrzeugstamm, Personal) in allen Systemen synchron sind. Die Datenplattform ermöglicht es, Reports und Dashboards zu generieren (z. B. via Business Intelligence Tools). Regelmäßige Reports sind etwa: monatlicher Fuhrparkbericht mit Kilometerleistungen, Verbrauch, CO₂-Emissionen; vierteljährlicher Compliance-Report mit offenen Schulungen/Prüfungen; wöchentlicher Auslastungsreport für Poolfahrzeuge. Darüber hinaus werden die Daten für Advanced Analytics genutzt: z. B. Vorhersagemodelle für Wartungsbedarf (siehe KI-Einsatz), Optimierungen für Routen, oder Simulationen (wenn wir 10 weitere E-Fahrzeuge anschaffen, wie wirkt sich das auf CO₂ und Strombedarf aus?). Um die Daten verantwortungsvoll zu verwalten, ist ein Data-Governance-Framework etabliert: Es gibt definierte Daten-Eigentümer (z. B. Fuhrparkleiter für Fahrzeug- und Fahrerdaten, Controlling für Kostendaten) und Daten-Stewards, die im Alltag für Datenqualität sorgen. Zugriffsrechte auf Daten werden gemäß Berechtigungskonzept zugewiesen und protokolliert (wer hat wann welche personenbezogenen Daten eingesehen?). Zudem werden Retention-Regeln technisch umgesetzt – z. B. werden Fahrerdaten 10 Jahre nach Austritt aus der Firma gelöscht (steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist), Telemetriedaten ohne Personenbezug evtl. länger für Trendanalysen behalten, aber personalisierte Fahrprofile nach 6 Monaten anonymisiert. Diese Kombination aus Richtlinien und technischen Lösungen stellt sicher, dass der Datenschatz des Fuhrparks einerseits gehoben, andererseits gut geschützt ist.
Sicherheit & Privacy by Design: Bei der gesamten Systemarchitektur steht die IT-Sicherheit an vorderster Stelle. Alle Datenübertragungen (z. B. Fahrzeug zu Server) erfolgen verschlüsselt (VPN-Tunnel oder TLS 1.2+). In der Cloud (sofern Cloud-Dienste genutzt werden) sind die Telematikdaten verschlüsselt abgelegt; nur autorisierte Anwendungen können entschlüsseln. Zugriff von Administratoren wird protokolliert (Audit-Trail). Pseudonymisierung wird technisch unterstützt: So werden z. B. personenbezogene FahrerIDs getrennt von Fahrdatensätzen gespeichert, sodass ein Data-Analyst, der rein die Telemetrie sieht, keine direkten Rückschlüsse auf Individuen ziehen kann.
Die Trennung zwischen Betriebsdaten (Fahrzeugzustände, technische Alarme) und Personendaten (Benutzerprofile, wer fuhr wann) ist logisch umgesetzt – z. B. in getrennten Datenbanken oder durch Verschlüsselung der personenbezogenen Attribute. Edge-Computing-Geräte im Fahrzeug sind so konfiguriert, dass sie nur notwendige Telemetrie senden und vorverarbeiten, um die Datenmenge zu reduzieren und Privacy zu erhöhen. Beispiel: Eine On-Board-Einheit könnte Geschwindigkeitsüberschreitungen lokal erkennen und nur ein Event "regelwidriges Verhalten" ohne genauen Ort senden. Roh-GPS-Tracks könnten im Fahrzeug auf definierte Haltepunkte/Checkpoints reduziert werden (so eine Art Privacy-Fencing). In unternehmenskritischen Bereichen, wo es um Entwicklung oder sehr sensible Daten geht (etwa Erprobungsfahrten), könnte auch TISAX als Standard für Informationssicherheit hinzugezogen werden.
Insgesamt ist die Systemarchitektur darauf ausgelegt, hohe Verfügbarkeit (georedundante Server für das FMS, Backup- und Recovery-Konzepte), Skalierbarkeit (für Flotten bis 1000 Fz.) und Interoperabilität sicherzustellen. Sie ist ebenso vorbereitet, neue Technologien einzubinden – beispielsweise OTA-Updates für Fahrzeugsoftware oder zukünftige V2X-Kommunikation – indem offene Standards präferiert werden.
Organisationsmodell
Das Fuhrparkmanagement wird in einem hybriden Modell betrieben. Die strategische Steuerung sowie kritische Aufgaben mit Halterhaftung verbleiben intern im Unternehmen, um Wissen und Kontrolle zu bewahren. Dazu gehören: Festlegung der Flottenstrategie, Fahrzeugbeschaffung und -politik, das gesamte Compliance-Management (Halterpflichtenüberwachung, Schulung) und die operative Einsatzsteuerung der Fahrzeuge. Ein Fleet Manager (Fuhrparkleiter) oder eine kleine zentrale Fuhrparkabteilung übernimmt diese Aufgaben. Daneben gibt es in den einzelnen Geschäftsbereichen oder an großen Standorten oft dezentrale Fuhrparkbeauftragte (als Teilrolle von Objektmanagern), die als Bindeglied fungieren – sie koordinieren vor Ort die Fahrzeugübergaben, prüfen den Zustand und melden Bedarfe.
Teilaufgaben, die nicht zum Kerngeschäft gehören oder skaliert werden können, werden ausgelagert an Dienstleister. Beispiele: Fahrzeugreinigung und -aufbereitung erfolgt durch einen externen Reinigungsservice, Reifenwechsel über einen Reifenservice-Vertrag (bundesweiter Partner), Telematik-Support (Installation der Geräte, Wartung der Tracker) über den Anbieter oder einen IT-Service. Auch die Schadenabwicklung (Unfallschadenmanagement) könnte an einen externen Dienstleister ausgelagert sein, der die Kommunikation mit Werkstatt und Versicherung übernimmt. Wichtig ist, dass diese Fremdleistungen klar per Vertrag geregelt sind (siehe Providersteuerung).
Die Rollenprofile im Fuhrpark sind schriftlich definiert. Zum Beispiel: - Fuhrpark-Administrator: Zuständig für Systempflege (Stammdaten, Rechte), Auswertungen, Bindeglied zur IT; hat Zugriff auf alle Daten, trägt Datensicherheitsverantwortung. - Service-Techniker/Werkstattmeister: Verantwortlich für technischen Zustand, führt selbst Wartungen durch (falls interne Werkstatt) oder koordiniert externe Werkstattarbeiten; hat Weisungsbefugnis bzgl. Fahrzeugausfallzeiten. - Fahrer: Befolgt Nutzungsregeln, führt Checks durch, meldet Schäden, ist primär verantwortlich für Verkehrssicherheit während Nutzung. - Flottencontroller: (Falls vorhanden) kümmert sich um Auswertungen, Kostenstellenabrechnung, Optimierung von Wirtschaftlichkeit (z. B. Car Policy-Überarbeitung). - HSSE-Manager: Berät hinsichtlich Arbeitssicherheit im Umgang mit Fahrzeugen, Gefahrgut, etc., und überwacht Einhaltung von Sicherheitsstandards.
Im Tagesbetrieb wird das Modell so gelebt, dass viele operative Abläufe in Service-Level-Agreements (SLA) mit internen und externen Partnern festgelegt sind: Zum Beispiel reagiert die interne Werkstatt innerhalb von X Stunden auf eine Reparaturanfrage; der externe Reifendienst tauscht 100 % der Reifen im Oktober innerhalb 2 Wochen aus; der Leasinggeber stellt bei Totalschaden binnen 48h ein Ersatzfahrzeug. Dadurch entsteht ein Netzwerk, in dem der Fuhrparkleiter als Koordinator agiert, aber nicht jede Tätigkeit selbst ausführen muss.
Governance-Struktur
Die Steuerung des Fuhrparks ist an die generelle Unternehmensführung angebunden. Es existiert in der Regel ein Lenkungsgremium oder Ausschuss (oft "Fuhrparkausschuss"), besetzt mit Vertretern relevanter Abteilungen: FM-Leitung, Arbeitssicherheit/Umwelt, Einkauf, Finanzen, ggf. Nutzern (Abteilungsleiter, die viele Fahrzeuge einsetzen) und Betriebsrat. Dieses Gremium trifft sich z. B. halbjährlich, um die Fahrzeugpolitik zu überprüfen (z. B. Anpassungen der Car Policy an neue gesetzliche Vorgaben oder Umweltziele), größere Investitionsentscheidungen abzusegnen (z. B. Neubeschaffung von 20 E-Transportern inkl. Ladeinfrastruktur) und Leistungskennzahlen zu diskutieren. Letzteres basiert auf einem Management-Dashboard, welches der Fuhrparkleiter aufbereitet. Typische KPIs wie Flottenauslastung, Unfallquote, CO₂-Emissionen, Kostenentwicklungen werden dort berichtet.
Entscheidungen aus dem Gremium werden als Policy oder Weisung implementiert. Beispielsweise kann beschlossen werden, dass ab nächstem Jahr keine Diesel-Pkw mehr angeschafft werden – dies wird dann vom Einkauf und Fuhrpark umgesetzt.
Änderungsmanagement (Change Management)
Da im Fuhrpark immer mehr IT im Spiel ist, orientiert man sich an ITIL-Prozessen für Änderungen. Änderungen an der Flotten-IT oder größeren Prozessen (z. B. Einführung eines neuen Buchungssystems, oder Umbau der Ladetechnik) werden durch ein Change Advisory Board begutachtet (kann deckungsgleich mit dem Fuhrparkausschuss sein plus IT-Vertreter). Es wird ein Change Request mit Umfang, Risiken, Rollback-Plan erstellt. Nach Freigabe folgt eine Testphase – z. B. neue Telematikgeräte werden erst an 5 Fahrzeugen pilotiert, bevor Rollout auf gesamte Flotte. Besonders Änderungen mit IT-Sicherheitsrelevanz (z. B. Firmware-Update der Ladesäulen) werden vorab auf einer Testinstanz geprüft. Damit sorgt die Governance für kontrollierte Veränderungen, minimalen Betriebsunterbruch und Einhaltung von Compliance auch während Änderungen.
RACI-Matrix und Verantwortlichkeiten
Wie schon erwähnt, existiert für die wesentlichen Prozesse eine RACI-Tabelle. Diese wird in Schulungen und im Intranet kommuniziert, damit alle Beteiligten ihre Zuständigkeiten kennen. Ein Ausschnitt: - Prozess "Halterpflichten erfüllen": R: Fuhrparkmanager; A: Geschäftsleitung; C: Rechtsabteilung/Sicherheitsfachkraft; I: Betriebsrat (über generelle Regelungen). - Prozess "Fahrzeugannahme Neuwagen": R: Fuhrparkkoordination; A: Fuhrparkleiter; C: Einkauf (wegen Bestell-Check); I: Nutznießer-Abteilung.
Gerade im Graubereich Halter vs. Fahrer hilft so eine Matrix Missverständnisse zu vermeiden – z. B. wer ist verantwortlich, dass das Fahrzeug sauber gehalten wird? (Meist der Fahrer während Nutzung, der Halter sorgt nur für Grundreinigung in definierten Intervallen). Oder wer muss die regelmäßige Sicherheitsprüfung an einem Ladekran veranlassen? (Halter/Fuhrpark, auch wenn der Kran der Fachabteilung gehört). Solche Punkte sind schriftlich fixiert.
Servicekatalog (intern/extern)
Für Transparenz ist ein Leistungskatalog des internen Fuhrparks erstellt. Darin sind alle Services aufgeführt, die der Fuhrpark gegenüber internen Kunden (den anderen Abteilungen) erbringt, teils kostenpflichtig verrechnet, teils als Support. Beispiele interner Services: Bereitstellung von Poolfahrzeugen, Fahrzeugreservierungssystem, Schlüsselmanagement, Organisation von Wartung und Reparatur, Beratung zu Mobilitätsfragen (ÖPNV-Alternativen), Bereitstellen von Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz, etc. Jedem Service sind Qualitätsparameter (SLA) zugeordnet – z. B. "Poolfahrzeugbereitstellung: 95 % Verfügbarkeit, max. 10 min Wartezeit bei Schlüsselübergabe". Externe Services, die vom Fuhrpark bezogen werden, sind ebenfalls gelistet und deren Abgrenzung definiert: Etwa "Reifenservice: externer Dienst; Leistung: Reifenlagerung & Wechsel; SLA: Tausch aller Fahrzeuge innerhalb 2 Wochen; inkludiert: Altreifenentsorgung; Schnittstelle: Terminvereinbarung durch Fuhrpark, Ausführung durch Dienstleister". Dieser Katalog schafft Klarheit, welche Leistungen der Fuhrpark übernimmt und was nicht (z. B. keine Personenbeförderung im ÖPNV, dafür gibt es Travel Management). Er dient auch als Grundlage für Kostenverteilung (so könnten interne Services pro Nutzung abgerechnet werden – z. B. Poolfahrzeug km-Kostensatz).
Providersteuerung
Der Fuhrpark ist auf zuverlässige Partner angewiesen – seien es Leasinggesellschaften, Versicherungen, Werkstätten, Telematik-Anbieter oder Ladestationsbetreiber. Daher wird ein aktives Lieferantenmanagement betrieben. Bei der Auswahl von Dienstleistern gelten das Wettbewerbsprinzip und definierte Kriterien (Qualität, Preis, Servicegrad, Nachhaltigkeit). Verträge mit externen Fuhrpark-Dienstleistern enthalten klar umrissene SLA/OLA-Vereinbarungen (Service Level Agreements bzw. Operational Level Agreements). Beispiele: Die Vertragswerkstatt garantiert eine Reparaturannahme innerhalb von 24 h und Durchlaufzeit von höchstens 3 Tagen pro Standardreparatur; der Versicherungsmakler sagt jährliche Schadensberichte und Prämienvergleich zu; der Telematik-Provider garantiert 99% Systemverfügbarkeit und Support-Reaktionszeit <4 h.
Die Performance dieser Partner wird kontinuierlich überwacht. Es finden regelmäßige Review-Gespräche (z. B. quartalsweise mit dem Leasingbetreuer) statt, in denen Kennzahlen diskutiert werden: Ausfallzeiten, Zufriedenheit, Anzahl Pannenhilfe-Einsätze etc. Bei Abweichungen von SLAs werden Pönalen fällig – z. B. Gutschrift, wenn der Pannendienst länger als 60 min brauchte. Im Anhang (Provider-Scorecard) ist ein Schema aufgeführt: pro Vertragspartner werden KPIs und Erfüllungsgrade aufgeführt sowie Audit-Ergebnisse (z. B. wurden alle vertraglich vereinbarten Schulungen durchgeführt?).
In bestimmten Abständen oder bei Neuverträgen führt die Interne Revision oder der Zentraleinkauf Audits durch (z. B. ISO 9001 Nachweis des Werkstattpartners, Nachhaltigkeitsaudit des Fahrzeuglieferanten). Bei unbefriedigender Leistung gibt es Eskalationsstufen bis hin zur Vertragskündigung oder Neuausschreibung. Insgesamt stellt das Providermanagement sicher, dass externe Leistungen zum Unternehmenserfolg beitragen und die Fremdsteuerungsrisiken minimiert werden.
Elektrifizierungs-Zielbild
Der Fuhrpark leistet einen wichtigen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens. Daher wurde eine Elektrifizierungsstrategie formuliert, mit ambitionierten Zielwerten: Bis 2030 sollen etwa 70 % aller Dienstfahrten elektrisch bzw. emissionsfrei erfolgen, bis 2035 strebt man ~90 % an (je nach technischer Entwicklung). Diese Ziele orientieren sich an politischen Vorgaben (z. B. EU-weites Verbrenner-Neuzulassungsverbot ab 2035) und internen Klimaschutzzielen. Für jede Fahrzeugklasse wird ein Migrationspfad definiert: - PKW: Ersatz durch Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV) wo möglich. Bis 2025 sollen mindestens 50 % der PKW elektrisch sein, Rest Hybrid/Verbrenner nur in Sonderfällen (Reichweite). - Kleintransporter bis 3,5 t: Hier kommen vermehrt E-Transporter auf den Markt. Ziel: bis 2030 mindestens 60 % elektrifiziert, sofern die tägliche Reichweite <200 km ist und Ladeinfrastruktur an den Einsatzstellen vorhanden ist. - LKW 3,5–7,5 t: Übergang etwas langsamer, da Angebot an E-Lkw begrenzt und teuer. Mögliche Zwischenlösung: Einsatz von HVO (biogenem Diesel) oder Gasfahrzeugen. Langfristig Option Brennstoffzelle oder Oberleitungs-Hybrid. Bis 2030 ggf. Pilot-Einsatz einiger E-Lkw, breitere Umstellung erst 2030+. - Spezialfahrzeuge (z. B. Winterdienst): Prüfen von Umrüstmöglichkeiten (z. B. Wasserstoff-Brennstoffzelle für kontinuierlichen Betrieb ohne lange Ladepause, da Winterdienst nonstop bei Schneefall). Hier eher Zielkorridor 2030–2035 für substanzielle Reduktion fossiler Brennstoffe. - Mikromobilität: Ausbau von E-Bikes, E-Cargo-Bikes für Hausmeister- und Kurierfahrten auf dem Campus als Zero-Emission-Alternative. Bereits bis 2025: +50 E-Bikes beschaffen, die Fahrten mit Diesel-Kleintransportern ersetzen.
Wichtig ist eine Eignungsprüfung pro Einsatzprofil. Es wurde eine Eignungsmatrix (siehe Anhang) erstellt, wo für jeden Fahrzeugtyp typische Tageskilometer, benötigte Zuladung, Standzeiten etc. aufgelistet und mit den Leistungsdaten aktueller Elektro-Modelle verglichen werden. So identifiziert man "Low Hanging Fruits" – Fahrzeuge, die sofort ersetzt werden können (z. B. Stadt-Poolfahrzeuge, die nie über 100 km am Tag fahren, können problemlos elektrisch sein), und solche, bei denen noch Hindernisse bestehen (z. B. Langstreckenfahrzeuge ohne Ladepause-Möglichkeiten). Anhand der Matrix wird priorisiert umgestellt.
Das Unternehmen hat sich auch entschieden, nur noch Fahrzeuge mit offiziellem Umwelt- oder Klimazertifikat zu beschaffen. Viele Hersteller bieten z. B. eine CO₂-Fußabdruck-Berechnung ihrer Modelle an; auch das Nachhaltigkeitsrating (Nachhaltigkeitsindex des Herstellers) fließt in die Beschaffung ein.
THG-Quote (Deutschland)
Seit 2022 besteht in Deutschland die Möglichkeit, als Halter von Elektrofahrzeugen sogenannte Treibhausgasminderungs-Zertifikate (THG-Quote) zu vermarkten. Pro vollelektrischem Fahrzeug kann eine pauschale Menge an eingespartem CO₂ bescheinigt und an Quotenpflichtige (Mineralölunternehmen) verkauft werden. Unser Fuhrpark nutzt dies aktiv: Alle reinen E-Fahrzeuge werden beim Umweltbundesamt registriert und ein Dienstleister beauftragt, die Zertifikate zu handeln. Die dafür nötigen Daten – v. a. Stromverbrauch in kWh – werden aus den Ladedaten ermittelt und jährlich gemeldet. Der derzeitige Erlös liegt bei ca. 300 Euro pro E-PKW und Jahr (schwankend nach Marktnachfrage). Für größere E-NFZ entsprechend mehr. Diese Einnahmen fließen entweder in den Fuhrparkhaushalt zurück oder werden zweckgebunden (z. B. zum Ausbau von Ladestationen) verwendet. Wichtig: Auch öffentliche Ladestationen am Unternehmensstandort können THG-Quoten generieren, wenn sie bei der BNetzA gemeldet sind. Das Fuhrparkmanagement führt Buch darüber, um keine Möglichkeiten auszulassen. Des Weiteren werden die Emissionseinsparungen durch die E-Fahrzeuge im internen CO₂-Reporting gutgeschrieben (Scope-1-Emissionen werden umgerechnet). Einmal jährlich im Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens wird die Flottenemission (Tank-to-Wheel) ausgewiesen, inkl. Hinweis auf THG-Quoten-Handel.
Lade- und Infrastrukturplanung
Die Umstellung auf Elektro setzt voraus, dass ausreichend Ladepunkte vorhanden sind. Daher wurde ein Ladeinfrastrukturkonzept entwickelt. An jedem größeren Standort werden Ladestationen aufgebaut – dimensioniert nach der Faustformel, pro 5 E-Fahrzeuge mindestens 1,2 Ladepunkte (um Puffer für paralleles Laden zu haben). Die Standorte für Ladesäulen wurden anhand der Fahrzeug-Stellplätze und Nutzungsprofile festgelegt: z. B. am Mitarbeiterparkplatz 10 AC-Wallboxen für Pool-Pkw, an der Werkstatt 2 DC-Schnelllader für Transporter und Notfälle. Bei der Planung wird eng mit dem Brandschutzbeauftragten zusammengearbeitet: Ladebereiche in Tiefgaragen werden als eigene Brandabschnitte ausgebaut, mit spezieller Brandfrüherkennung (Rauchmelder dicht über Parkplätzen) und ggf. Löschanlage (insbesondere, wenn viele Fahrzeuge gleichzeitig laden, um Kaskadenbrände rasch zu detektieren). Überirdische Ladeplätze sind mit ausreichenden Abständen und Trennungen gestaltet, um im Brandfall das Übergreifen zu erschweren.
Ein zentrales Thema ist die Netzanschlussleistung. Ein Gutachter hat berechnet, wieviel Leistung an den jeweiligen Standorten für die geplante Zahl an Ladepunkten bereitgestellt werden muss. Teilweise waren Netz-Upgrades nötig (neuer Trafo). Wo das nicht möglich oder zu teuer war, werden Lastmanagement und Speicherlösungen eingesetzt: Zum Beispiel ein Batteriespeicher am Hauptstandort, der Spitzen puffern kann – tagsüber lädt er aus dem Netz oder PV, abends gibt er Leistung fürs gleichzeitige Laden vieler Fahrzeuge ab (Peak Shaving). Das Konzept sieht auch die Integration mit dem öffentlichen Stromnetz vor, sodass perspektivisch Vehicle-to-Grid (V2G) möglich wird. Der Fuhrpark beteiligt sich bereits an einem Pilotprojekt, bei dem E-Autos in das Netz zurückspeisen und Regelleistung bereitstellen (Projekt "BiFlex-Industrie" der Bundesregierung). Hierfür wurden bidirektionale Wallboxen (50 Stück) an 7 Standorten installiert, die über offene Schnittstellen mit dem Energieversorger kommunizieren. So kann ausprobiert werden, wie Firmenflotten zur Netzstabilität beitragen können und ggf. zusätzliche Einnahmen generieren, wenn sie Überschussenergie bereitstellen.
CO₂- und ESG-Kennzahlen
Die Nachhaltigkeitsleistung des Fuhrparks wird anhand mehrerer Kennzahlen gemessen: - Scope-1-Emissionen (direkte Emissionen): Hierzu zählen alle CO₂-Emissionen aus dem Verbrennen von Kraftstoff der Firmenfahrzeuge. Sie werden berechnet aus den Kraftstoffverbräuchen (die via Tankkarte erfasst werden) multipliziert mit Emissionsfaktoren (z. B. 2,33 kg CO₂ pro Liter Diesel laut Umweltbundesamt). Für Erdgas-/LPG-Fahrzeuge entsprechende Faktoren. Das Ziel ist, diese Scope-1-Emissionen jährlich zu senken – konkret z. B. <100 g CO₂/km Flotte im Durchschnitt bis 2025. - Scope-2-Emissionen (indirekte Emissionen aus eingekauftem Strom): Da unsere E-Fahrzeuge Strom nutzen, werden die Emissionen für die Stromerzeugung berücksichtigt. Allerdings beziehen wir zu 100 % Ökostrom zertifiziert, sodass die Scope-2 durch Laden minimal sind (physikalisch entsprechen wir dem deutschen Strommix, aber bilanziell haben wir Grünstromzertifikate). Dennoch wird in Berichten oft der Deutsche Strommix-Faktor genutzt (z. B. aktuell ca. 400 g CO₂/kWh), um transparent zu bleiben. Jährlich wird der Gesamtstromverbrauch der Flotte erfasst und ausgewiesen. - Scope-3-Emissionen (indirekt, z. B. durch Mietwagen oder Privatautos auf Dienstreise): Diese werden bisher nur fakultativ betrachtet. In Zukunft ist geplant, auch Mobilität außerhalb der Firmenflotte in die Bilanz einzubeziehen (z. B. wenn Mitarbeiter private PKW für Dienstreisen nutzen, oder den ÖPNV). Bisher liegt Fokus aber auf Scope 1+2, da hier direkte Steuerungsmöglichkeit besteht.
Die CO₂-Berechnung erfolgt mithilfe eines Tools (z. B. Excel mit offiziellen Faktoren oder einer Software). Wir verwenden Emissionsfaktoren aus vertrauenswürdigen Quellen wie dem Umweltbundesamt und dem IFEU-Institut (z. B. Diesel 2,64 kg CO₂/L inkl. Vorkette, Strommix 2025 300 g/kWh etc.). Wichtig ist die Datenqualität: Alle Tanks müssen erfasst sein, Schätzungen bei Elektro (wenn mal extern geladen wurde) werden mit Puffer versehen.
Neben CO₂ werden auch andere ESG-Faktoren getrackt: Schadstoffklassen (Anteil Euro6d vs. ältere), Geräuschemissionen (z. B. bei Fahrzeugen > 95 dB wird eine Flottenerneuerung angestrebt), Unfallstatistik (Arbeitssicherheit KPI), Diversity (Anteil E-Fahrzeuge von unterschiedlichen Herstellern um Lieferantenvielfalt zu gewährleisten), etc.
Energiebilanz und Netzintegration
Zukunftsorientiert testet der Fuhrpark Konzepte wie Vehicle-to-Grid (V2G) und Vehicle-to-Building (V2B). V2B würde es erlauben, bei Stromausfall oder Lastspitzen im Gebäude Strom aus den Fahrzeugbatterien ins Gebäude zurückzuleiten. Hierfür wurden zwei Fahrzeuge und zwei Ladepunkte entsprechend ausgerüstet (bidirektionales Laden CHAdeMO, später CCS mit ISO 15118-20). Zusammen mit dem Energiemanagement werden Algorithmen entwickelt: z. B. im Sommer Nachmittags, wenn Klima läuft und Netz teuer ist, speisen 5 Vans für 30 min je 10 kW ins Netz und laden später nachts günstiger nach. Solche Pilotierungen laufen in Kooperation mit einem Energieversorger und einer Hochschule.
Zudem beteiligt sich das Unternehmen an einem lokalen Smart-Grid-Projekt: Unsere Ladesäulen können vom Netzbetreiber via OpenADR-Schnittstelle im Notfall gedrosselt werden (Abwurf lastflexibler Verbraucher). Im Gegenzug erhalten wir Netzentgeltermäßigungen. Erneuerbare Energie vom Standort – wir haben PV-Anlagen auf einigen Gebäuden – wird prioritär zum Laden verwendet (Messkonzept: zuerst in Fuhrpark, Überschuss dann ins Netz). Wir planen den Ausbau von Speicheranlagen, damit E-Fahrzeuge tagsüber überschüssigen Solarstrom aufnehmen können. Langfristig könnte auch Wasserstoff ins Spiel kommen (z. B. eigener Elektrolyseur, um H2-Fahrzeuge zu betanken), allerdings ist das derzeit noch Vision und hängt von Entwicklung schwerer Brennstoffzellen-Fahrzeuge ab.
Zusammengefasst positioniert sich der Fuhrpark als Innovationsfeld für Nachhaltigkeit: Die Schritte hin zur emissionsarmen Mobilität werden klar geplant, fortlaufend gemessen (KPI) und bei neuen Technologien ist man vorne dabei, um früh zu lernen und die Ziele zu erreichen. Diese Bemühungen zahlen auf die Gesamt-ESG-Strategie des Unternehmens ein und tragen auch zur Außendarstellung (z. B. Green Fleet Award Teilnahme) bei.
Künstliche Intelligenz (KI)-Einsatz
Predictive Maintenance: Durch die Vielzahl an Sensordaten aus den Fahrzeugen (Telematik) und Ladeinfrastruktur lassen sich Muster erkennen, die auf bevorstehenden Wartungsbedarf hindeuten. Ein ML-Modell analysiert kontinuierlich Parameter wie Motortemperatur, Schwingungen, Fehlerspeicher-Codes, Ladezyklen und Flüssigkeitsstände. Aus historischen Daten wurde gelernt, welche Werteverläufe typisch einem Defekt vorausgehen (z. B. allmählicher Druckverlust in der Klimaanlage vor Ausfall des Kompressors). Predictive Analytics ermöglicht so eine Wartung nach Zustand statt starrem Intervall. Konkret erhalten Werkstatt und Fuhrparkleitung Alerts, wenn das Modell eine Ausfallwahrscheinlichkeit über Schwellwert X berechnet. Beispiel: "Batteriezustand Fahrzeug 23 kritisch, Leistungsverlust wahrscheinlich in <2 Wochen – Werkstatttermin einplanen". Diese prädiktiven Benachrichtigungen erlauben es, proaktive Wartungen durchzuführen, bevor es zu einer Panne kommt. Das Flottenmanagement misst die Effektivität mittels KPI wie Verhältnis vorbeugender zu reaktiven Reparaturen. Ziel ist, >60 % aller Werkstattarbeiten planbar durchzuführen (ungeplant <40 %). Erste Ergebnisse zeigen reduzierte Ausfallzeiten und niedrigere Kosten, da größere Folgeschäden vermieden werden (z. B. rechtzeitiger Tausch einer verschlissenen Wasserpumpe verhindert Motorschaden). Die KI-Modelle werden kontinuierlich verfeinert, indem tatsächliche Ausfälle zurückgespielt werden (Supervised Learning). Auch fließen externe Daten ein (z. B. Rückrufe oder bekannte Serienfehler). Datenschutz ist hier unkritisch, da es um technische Daten geht.
Disposition und Tourenoptimierung: Die Routen- und Einsatzplanung von Servicefahrten wird durch KI optimiert. Ein Optimierungsalgorithmus (basierend auf Operations Research und Machine Learning) berechnet für tägliche Touren die optimalen Sequenzen und Zuordnungen von Aufträgen zu Fahrzeugen. Dabei berücksichtigt er zahlreiche Constraints: Zeitfenster bei Kunden, verfügbare Fahrzeugtypen (z. B. ein Auftrag erfordert Kranwagen), aktuelle Verkehrslage (Stauprognosen, Unfälle), Ladezustände der E-Fahrzeuge und geplante Ladehalte, Lenkzeitregeln (für LKW-Fahrer) und sogar Wetter (für z. B. Außeneinsätze, Winterdiensteinsätze nach Schneefall). Die KI kann hier schneller und ganzheitlicher planen als ein Mensch. Insbesondere bei mehreren Einsatzorten schlägt sie optimierte Touren vor, die Gesamtfahrzeiten und -kilometer minimieren. So werden Leerfahrten reduziert, Kraftstoff/Energie gespart und Mitarbeiterzeiten effizienter genutzt. In Simulationen hat sich gezeigt, dass je nach Komplexität 10–20 % Fahrzeit eingespart werden konnten. Das System reagiert dynamisch: Kommt ein Notfallauftrag rein, berechnet es in Sekunden eine Umbuchung, wer diesen am günstigsten übernehmen kann (inkl. Echtzeit-Umleitung von nächstem Techniker). Die KI arbeitet hier wie ein Dispatcher-Assistent. Natürlich hat der Disponent das letzte Wort und kann Anpassungen vornehmen, aber die Entscheidungshilfe entlastet enorm. Mittelfristig soll das System auch multimodale Vorschläge machen – z. B. für Innenstadttermine, vielleicht ein Mix aus Fahrzeuganfahrt und Last-Mile mit Cargo-Bike, sofern sinnvoll. Das alles bedingt Vertrauen in die KI, weswegen die Lösung transparent gestaltet ist (Begründungen: "Fahrzeug A gewählt, da kürzerer Weg und ausreichend Ladezustand"). Durch laufendes Training mit aktuellen Verkehrsdaten und historischen Tourdaten wird die Optimierung immer besser.
Fahrverhaltensanalyse & Eco-Scoring: Moderne Fahrzeuge sammeln viele Daten zum Fahrverhalten (Beschleunigungswerte, Bremsintensität, Leerlaufzeiten, Geschwindigkeit). Eine KI-gestützte Analyse wertet diese aus, um Profile zu erstellen. Ziel ist, das Fahrverhalten hinsichtlich Sicherheit und Effizienz zu verbessern. Die KI klassifiziert Fahrten z. B. in "vorausschauend" vs. "aggressiv". Metriken wie Harsh Braking (starke Bremsungen pro 100 km) oder Idling Ratio (Anteil Standlauf an Motorlaufzeit) werden pro Fahrer ermittelt. Daraus generiert ein Algorithmus einen Eco-Score je Fahrer/Fahrt. Dieser Score wird den Fahrern regelmäßig mitgeteilt – meist pseudonymisiert oder individuell privat, um keinen Pranger zu erzeugen. Der Betriebsrat war hier beteiligt und hat darauf geachtet, dass keine personenbezogene Überwachung für Leistungsbewertung erfolgt, sondern nur zur präventiven Schulung. Entsprechend wurde vereinbart: Die Daten werden nicht für individuelle Sanktionen genutzt, sondern nur wenn ein Fahrer pro Quartal deutlich unter dem Durchschnitt liegt, bietet man ihm ein Coaching an. Das System gibt auch Live-Feedback: Einige Pool-PKW sind mit Fahrerassistenz-Systemen ausgestattet, die bei zu schneller Kurvenfahrt oder dichtem Auffahren warnen (Vibrieren oder akustisch). Zudem stellt ein Chatbot (siehe unten) personalisierte Tipps zur Verfügung wie "Sie hatten letzte Woche 5 heftige Bremsungen – versuchen Sie, früher vom Gas zu gehen, um gleichmäßiger zu fahren." Die KI hilft hier, Unfälle zu vermeiden (denn risikoreiches Fahrverhalten korreliert mit Unfallhäufigkeit) und den Kraftstoffverbrauch zu senken. Erste Auswertungen zeigen z. B., dass durch eine Eco-Drive-Kampagne mit Score-Feedback der Schnittverbrauch der Transporter um 5 % gesunken ist. Wichtig sind Datenschutz und Mitbestimmung: Die Maßnahmen wurden vor Einführung mit dem Betriebsrat abgestimmt und transparent an die Mitarbeiter kommuniziert.
Schadenerkennung & Anomaliedetektion: KI kommt auch bei der Echtzeitüberwachung der Telemetriedaten zum Einsatz, um ungewöhnliche Ereignisse sofort zu erkennen. Beispielsweise werden die Beschleunigungssensor-Daten und Geräuschsensoren einiger Fahrzeuge in Echtzeit analysiert – ein plötzlicher starker Ruck (hohe g-Kraft) zusammen mit abruptem Stillstand kann auf einen Unfall hinweisen. Das System sendet dann automatisch einen Alarm an die Zentrale: "Möglicher Unfall, Fahrzeug XY, Position..., bitte prüfen." So kann schneller reagiert werden (Notfallkräfte rufen, falls der Fahrer nicht reagiert). Auch Diebstahl- oder Missbrauchserkennung läuft über Mustererkennung: Falls ein Fahrzeug außerhalb der freigegebenen Zeiten bewegt wird oder sich vom vorgesehenen Gebiet entfernt (Geo-Fence), schlägt das System an. Internetroutingdaten werden verglichen, ob z. B. ein Fahrzeug zu Privatzeiten ungewöhnlich oft genutzt wird – allerdings ist dieser Aspekt in Abstimmung mit Datenschutz vorsichtig zu behandeln (hier nutzt man eher aggregated data, um nicht Mitarbeiter direkt zu verdächtigen). Ein weiteres Feld ist Betrugserkennung bei Schadenmeldungen: Die KI vergleicht gemeldete Unfalldaten mit den Fahrtdaten. Stimmt etwas nicht zusammen (z. B. Fahrer meldet Unfall morgens um 8 auf Betriebshof, aber Telematik zeigt das Fahrzeug stand still oder ganz woanders), so geht ein Hinweis an die Prüfer. So können eventuelle Betrugsversuche (z. B. fingierte Unfälle) oder falsche Angaben rasch erkannt werden. Natürlich besteht die Gefahr von False Positives – etwa ein heftiges Bremsmanöver wegen Wildwechsel könnte wie ein Crash wirken. Deshalb ist ein Filterprozess implementiert: Die KI-Meldungen werden zuerst von einem erfahrenen Flottenmitarbeiter beurteilt, bevor Maßnahmen ausgelöst werden. Durch justieren der Sensibilität wird versucht, die false-positive-Rate gering zu halten. Trotzdem lieber ein Alarm zu viel als einer zu wenig, gerade bei potentiellen Unfällen. In Testläufen hat die Kollisionserkennung zuverlässig funktioniert und bereits in zwei Fällen stark beschleunigt Hilfe organisiert (ein Fahrer war bewusstlos nach Unfall – Zentrale alarmierte Rettung, noch bevor ein Passant es gemeldet hat). Dieses Zusammenspiel aus KI und menschlicher Überprüfung etabliert eine Kultur der Safety & Security, in der Anomalien nicht unentdeckt bleiben.
Chatbots und digitaler Helpdesk (NLP): Für Standardanfragen der Nutzer wurde ein KI-basierter Chatbot eingeführt. Dieser virtuelle Assistent ist über das Flottenportal oder per Messenger erreichbar. Er kann z. B. Fragen beantworten wie: "Wie melde ich einen Parkschaden?" oder "Wo finde ich das Unfallformular?" – die Antworten zieht er aus einer hinterlegten Wissensdatenbank (FAQ-Katalog, Fuhrparkrichtlinie etc.). Über Natural Language Processing versteht er freie Formulierungen der Nutzer. Bei komplexeren Dingen kann der Chatbot direkt ein Ticket anlegen: Sagt ein Fahrer etwa "Ich habe meinen Tankchip verloren", erstellt der Bot ein Ticket "Tankkarte verloren – bitte Ersatz" und gibt gleichzeitig dem Fahrer schon Hinweise (z. B. "bis Ersatz da ist, zahle auslageweise und reiche Belege ein"). Auch Termine können so abgefragt werden: "Wann muss mein Wagen zur Inspektion?" – der Bot schaut in den Wartungsplan und antwortet. Für den Flottenmanager ist das eine Entlastung, da repetitive Fragen automatisiert abgefangen werden, insbesondere außerhalb der Bürozeiten. Der Bot ist trainiert mit mehrsprachigen Ein- und Ausgaben, falls relevant. Sollte er eine Frage nicht beantworten können, wird sie an einen menschlichen Sachbearbeiter weitergeleitet (und der Bot lernt für das nächste Mal). In fortgeschrittenerer Ausbaustufe könnte ein Sprachassistent im Fahrzeug verfügbar sein (via CarPlay/Android Auto), sodass Fahrer per Sprache z. B. einen Schaden melden könnten ("Hey Flottenbot, ich habe einen Steinschlag in der Windschutzscheibe").
Neben dem Bot gibt es auch klassische Helpdesk-Funktionen: Eine Hotline, die 24/7 angerufen werden kann (gerade für Notfälle). Der Bot entlastet diese, indem tagsüber ca. 60 % der Anfragen eigenständig löst (Statistik: die meisten drehen sich um Buchungen, Tankkarten-PIN, Führerscheinkontrolle – alles gut automatisierbar). Die NLP-Fähigkeiten werden laufend verbessert – gerade im Erkennen von Anliegen.
Durch die Chatbot-Einführung sank die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Anfrage deutlich, und die Zufriedenheit der Nutzer stieg (sie bekommen sofort Hilfe statt auf Rückruf zu warten).
Generative KI – Politik & Ethik: Beim Einsatz von generativer KI (GenAI) im Unternehmen gelten strenge Vorgaben. Zwar hat der Fuhrpark aktuell noch keine GenAI-Anwendung in Produktion (wie automatisch Berichte schreiben aus Daten), aber es werden z. B. Pilotprojekte mit Textzusammenfassungen getestet (der Bot könnte z. B. aus einem Unfallbericht einen standardisierten Versicherungsbericht generieren). Hierbei wird äußerst sensibel vorgegangen:
Zweckbindung: GenAI wird nur für definierte Zwecke genutzt, die klar kommuniziert sind – etwa zur Auswertung anonymisierter Feedback-Kommentare der Fahrer zu den Fahrzeugen (Stimmungsbild). Es erfolgt kein Einsatz ins Blaue hinein, wo evtl. personenbezogene Daten ungefiltert ins KI-Modell wandern.
Datenminimierung: Es werden nur die nötigen Daten an die KI gegeben. Beispielsweise würde man einem Sprach-KI-Modell keine Klarnamen oder konkreten Kennzeichen geben, sondern nur abstrakte Inhalte ("Fahrer X hat im Feedback geschrieben: ...").
Transparenz: Falls Ergebnisse von GenAI genutzt werden, wird das offengelegt. Z. B. im Reporting könnte stehen "Dieser Abschnitt wurde mit Unterstützung eines KI-Tools erstellt". So behalten wir die Nachvollziehbarkeit.
Menschliche Kontrolle: Jegliche automatisierte Entscheidung, die einen Menschen betrifft (z. B. "Fahrer A bekommt aufgrund Score kein Fahrzeug mehr") wird nicht rein KI-überlassen. Solche Entscheidungen werden stets von Verantwortlichen geprüft und getroffen. GenAI dient hier nur als Zuarbeit (z. B. Aufbereitung von Daten, Vorschlag von Maßnahmen), aber nie als finale Instanz.
Kein Training mit sensiblen Daten: Interne, personenbezogene Daten werden nicht genutzt, um externe KI-Modelle zu trainieren. Wenn intern KI-Modelle entwickelt werden (z. B. spezifische Textmodelle), dann auf gesicherten Systemen und nur mit anonymisierten Daten.
Bias-Vermeidung: Bei KI-Einsatz achten wir auf mögliche Verzerrungen. Z. B. wenn ein Fahrerscore-Modell ständig Jüngere schlechter bewertet (vielleicht weil jung = unerfahren), würde man das nicht ungefiltert einsetzen, da es Diskriminierung sein könnte. Hier greift dann der menschliche Verantwortliche korrigierend ein.
Insgesamt soll KI als Werkzeug und Assistent dienen, nicht als Ersatz für menschliches Verantwortungsgefühl. Die Ethikrichtlinie des Unternehmens (in Auszügen im Anhang "GenAI-Policy") definiert klare Leitplanken für KI. Damit wollen wir die Chancen (mehr Effizienz, Sicherheit, Erkenntnisse) heben, ohne die Risiken (Überwachung, Fehler, Voreingenommenheit) zu groß werden zu lassen. Bisher sind die Erfahrungen sehr positiv – die KI-Anwendungen laufen zuverlässig und werden von den Mitarbeitern akzeptiert, weil sie transparent eingeführt und spürbar hilfreich sind.
Risiken und Maßnahmen
Das Fuhrparkmanagement unterhält ein umfassendes Risiko-Register, das alle identifizierten Risiken kategorisiert und bewertet.
Die Kategorien umfassen:
Rechtliche/Compliance-Risiken: z. B. Verletzung von Halterpflichten (führt zu Haftung oder Strafe), fehlende Dokumentation (führt zu Beanstandungen bei Audits), DSGVO-Verstöße (hohe Bußgelder möglich), Umweltauflagen nicht erfüllt (z. B. Flottengrenzwerte verfehlt).
Betriebsrisiken: z. B. hohe Ausfallquote (viele Fahrzeuge gleichzeitig defekt – Serviceausfall), Kraftstoffpreis-Volatilität (Budgetrisiko), Fahrermangel oder -ausfall (keine Ersatzfahrer, Touren bleiben liegen).
Technische Risiken: z. B. Ausfall der Flotten-IT (Telematik down, kein Buchungssystem erreichbar), Sicherheitslücke in Telematik (Hacker könnten Fahrzeuge orten oder manipulieren), Akkubrand eines E-Fahrzeugs (führt zu Garagenbrand).
Sicherheitsrisiken (Unfall/Schaden): Schwerer Unfall mit Haftungsschäden, Unfall mit Gefahrgut und Folgekosten, Diebstahlserie (mehrere Fahrzeuge entwendet), Vandalismus (Reifenstecher etc.).
Lieferkettenrisiken: Fahrzeuglieferverzögerungen (können Dienste nicht geleistet werden), Ersatzteil-Engpässe (lange Standzeiten), Dienstleister-Insolvenz (plötzlicher Ausfall z. B. der Leasingbank oder Werkstattpartners).
Jedes identifizierte Risiko wird im Register mit Eintrittswahrscheinlichkeit (z. B. niedrig/mittel/hoch oder numerisch 1–5) und Auswirkungsstärke (ebenfalls Skala) bewertet. Das Produkt ergibt eine Risikoprioritätszahl (RPZ). Beispielsweise: "Verstoß gegen Führerscheinkontrolle-Pflicht" – Wahrscheinlichkeit mittel (3) und Auswirkung hoch (4, wegen potenzieller Strafe/Unfallfolgen) = 12. Demgegenüber "Diebstahl eines Fahrrads aus dem Fuhrpark" – Wahrscheinlichkeit mittel (3), Auswirkung gering (1) = 3. So können die Top-Risiken identifiziert werden.
Für jedes Risiko sind Gegenmaßnahmen definiert, sowie ein Risk Owner (verantwortliche Person für Behandlung).
Ein paar exemplarische Risiken und Maßnahmen aus dem Katalog (siehe Anhang Tabelle "Risiko-Register"):
Risiko: Halterhaftungs-Verstoß wegen fehlender UVV-Prüfung. Maßnahme: Tool-gestütztes Fristenmanagement implementieren; Backup-Person festlegen, die im Urlaub des Fuhrparkleiters die Fristen überwacht; regelmäßige interne Audits (Stichproben, ob alle Prüfungen aktuell).
Risiko: Blackout/Stromausfall – E-Fahrzeuge können nicht geladen werden. Maßnahme: Notstromkonzept mit Dieselgenerator für kritische Ladepunkte (z. B. für Einsatzleitwagen); Fuhrpark-Notfallplan, der priorisiert welche Fahrzeuge geladen werden müssen (Polizeifahrzeug vs. Pool-PKW) bei Knappheit; Anschaffung einer gewissen Anzahl Hybridfahrzeuge als Backup in Übergangszeit.
Risiko: Cyberangriff auf Telematik (Hacker übernehmen Fahrzeugfunktionen). Maßnahme: Penetrationstests jährlich durch unabhängigen Dienstleister; Firmware-Updates zeitnah einspielen; Notfallmodus definieren – im Zweifel Telematik abschalten (Killswitch), um Fahrzeuge offline zu nehmen; Cyber-Versicherung abschließen.
Risiko: Unfallserie wegen unzureichender Fahrerqualifikation. Maßnahme: Aufbau eines Safety-Programms (Fahrsicherheitstrainings jährlich für Vielfahrer, Gamification mit Eco-Drive Ranking); strengere Auswahl bei Fahrberechtigungen (z. B. Prüfung, ob neue Mitarbeiter Punkte in Flensburger Register haben, sofern zulässig).
Risiko: Ausfall wichtiger Dienstleister (z. B. Leasingfirma). Maßnahme: Mehrquellenstrategie – Verträge nicht nur mit einem Leasinggeber, sondern aufteilen; regelmäßige Bonitätschecks der Partner; im Vertrag Absicherung (z. B. Fahrzeuge gehen ins Eigentum über, falls Leasinggeber ausfällt, damit man sie weiter nutzen kann).
Alle Maßnahmen werden nach 4 T Prinzip klassifiziert: Terminate (Vermeiden) – Risiko eliminieren (selten möglich, z. B. kein Gefahrgut mehr transportieren, was unrealistisch sein kann), Treat (Minderung) – Maßnahmen um W'keit oder Impact zu reduzieren (die meisten genannten Maßnahmen fallen hierunter), Transfer (Überwälzen) – Risiko übertragen, z. B. Versicherung abschließen, Tolerate (Akzeptieren) – bewusst Restrisiko in Kauf nehmen, wenn niedrig und Kosten einer Gegenmaßnahme unverhältnismäßig.
Zu jedem Risiko ist ein Restrisiko dokumentiert, das nach Umsetzung der Maßnahmen verbleibt, sowie der Ziel-Zustand (z. B. RPZ soll unter 5 fallen). Der Risk Owner berichtet periodisch (z. B. im Fuhrparkausschuss oder an den Compliance Officer) über seinen Bereich. Neue Risiken können jederzeit ergänzt werden, beispielsweise bei Einführung neuer Technologien (z. B. mit autonomen Fahrzeugen kämen neue Risiken wie Haftung bei KI-Fehlern hinzu).
Business Continuity (Notfallplanung): Eng verwandt mit dem Risikomanagement ist die Notfallplanung. Für den Fuhrpark wurden Business-Continuity-Pläne ausgearbeitet, um den Betrieb aufrecht zu erhalten, falls kritische Störungen eintreten. Einige Szenarien: - IT-Ausfall Flottenmanagement-System: Vorgehalten wird eine Notfallliste aller Fahrzeuge (Excel offline gespeichert mit Nutzerkontakten). Buchungen würden vorübergehend manuell per Telefon/Email koordiniert. Führerscheinkontrollen könnten via Sichtprüfung stattfinden. Der BC-Plan sieht vor, dass binnen 4h ein Basisbetrieb manuell laufen muss. - Telekommunikationsausfall/GPS-Störung: Wenn GPS flächig ausfällt (z. B. Störung oder absichtlicher Jammer), sind Ortung und Routen schwerer. Notfall: Fahrer melden sich regelmäßig telefonisch zu Position und Status ("Check-ins"), kritische Lieferungen werden mit Polizeiabsprache (bei Gefahrgut) begleitet. - Treibstoffmangel (z. B. Lieferengpass oder Streik): Der Plan sieht vor, dass alle Reservetanks auf dem Gelände gefüllt sind (z. B. ein Dieselvorrat für 2 Wochen Betrieb). Zudem Absprachen mit Partnern (Tankstellen) für Kontingente. Priorisierung: welche Fahrzeuge bekommen noch Sprit (z. B. Notstromaggregate, Rettungsfahrzeuge zuerst). Für E-Fahrzeuge: Notfallmodus an Ladesäulen definieren (z. B. Blackout-Laden über Generator). - Naturkatastrophen (Unwetter, Überschwemmung): Falls ein Standort z. B. überflutet wird und Fahrzeuge unbrauchbar sind: in BC-Plan ist festgelegt, welche Ersatzflotte extern angemietet werden kann (Vertragsvereinbarung mit Autovermieter für x Fahrzeuge innerhalb 24h). Außerdem Ausweichquartiere für die Fuhrparksteuerung (wenn Büro zerstört). - Pandemie-Fall: (durch Covid19 bekannt) – Ausfall vieler Fahrer durch Krankheit: Reserve-Pool an Fahrern aus anderen Bereichen mit erforderlicher Führerscheinklasse, Umschichtung von Aufgaben (z. B. weniger Innendienst-Fahrten, Fokus nur auf kritische Einsätze). Fahrzeuge werden in solchen Fällen verstärkt desinfiziert etc. – hier floss Fuhrpark in den allgemeinen Pandemieplan der Firma ein.
Eine Redundanz-Strategie minimiert das Eintreten mancher Risiken: So verwenden wir zwei unterschiedliche Telematiksysteme in Teilflotten – falls eines technische Probleme hat, ist nicht die ganze Flotte blind. Gleiches mit Ladekarten – wir haben von zwei Anbietern welche, falls ein Backend ausfällt. Für Kommunikationsnetze in den Fahrzeugen gibt es Multi-SIMs (wenn ein Mobilfunknetz ausfällt, wechselt das Gerät ins andere).
Wichtig ist schlussendlich das Training solcher Notfallpläne. Daher werden regelmäßig Übungen bzw. Planspiele durchgeführt ("Table-Top-Übungen"): z. B. wird ein fiktives Szenario "Totaler Stromausfall 24h – was macht der Fuhrpark?" durchgespielt, um Schwachstellen zu erkennen. Die Erkenntnisse fließen zurück in die Plananpassung. Mit diesem vorausschauenden Vorgehen stellt sich der Fuhrpark resilient gegen viele Eventualitäten auf – denn gerade in Krisenzeiten zeigt sich der Wert einer guten Vorbereitung.
KPIs und SLAs
Zur Steuerung und kontinuierlichen Verbesserung des Fuhrparks werden Kennzahlen (Key Performance Indicators) erhoben. Sie geben objektiv Aufschluss über Leistung, Sicherheit und Effizienz.
Wichtige KPIs in unserem Fuhrparkmanagement sind unter anderem:
Fahrzeugverfügbarkeit (%): Anteil der Zeit, den alle Fahrzeuge einsatzbereit und nicht in Wartung/Reparatur sind. Ziel z. B. > 97 % über alle Fahrzeuge. Diese Kennzahl zeigt, wie gut Wartung und Flottenreserve geplant sind. Sie wird berechnet als (Summe verfügbarer Fahrzeugtage / Summe Kalendertage * Fahrzeuganzahl) *100.
Pool-Fahrzeugauslastung (%): Wie intensiv werden die Poolcars genutzt? Berechnet z. B. als gefahrene Kilometer oder Buchungsstunden im Verhältnis zur verfügbaren Kapazität. Ziel könnte ~70 % Buchungsrate sein – genug Auslastung ohne Überbuchungen. Zu hoch (nahe 100 %) deutet auf Engpässe hin, zu niedrig (<50 %) auf Überkapazität.
Wartungs- und UVV-Compliance-Quote (%): Anteil der fälligen Wartungen/Prüfungen, die fristgerecht durchgeführt wurden. Ziel: 100 % fristgerecht. Diese KPI wird streng überwacht, da sie direkt mit Sicherheit und Haftung verknüpft ist. Ein Wert <100 % würde eine sofortige Ursachenanalyse und Maßnahmen (z. B. Ressourcen aufstocken in Werkstatt) auslösen.
Unfall- bzw. Schadenquote: Anzahl Unfälle/Schäden pro 1 Mio. gefahrene Kilometer (oder pro 100 Fahrzeuge pro Jahr). Hier werden Unfälle kategorisiert (vermeidbar/unvermeidbar, Eigen-/Fremdverschulden). Ziel ist, diese Quote durch Trainings und Fahrzeugtechnik zu senken. Branchenvergleichswerte liegen z. B. bei 2 Unfällen je Mio. km. Unsere internen Ziele orientieren sich an Vorjahreswerten und Benchmarks (z. B. < 1,5/Mio. km).
Ladepunkt-Uptime (%): Verfügbarkeit der firmeneigenen Ladestationen. Ziel nahe 99 % (d.h. kaum Ausfälle). Wird überwacht durch Logging der Ladestationen. Bei Uptime < 95 % in einem Monat muss der Betreiber Wartung vornehmen.
Datenqualität (Abdeckungsgrad %): z. B. Anteil der Fahrzeuge mit aktiver Telematikverbindung >1x pro Tag. Ziel 98 %. Oder Anteil der Fahrten mit vollständigem Datensatz (Start- und Endpunkt erfasst, kein Datenverlust). Diese KPI stellt sicher, dass die Grundlage der Analysen valide ist.
CO₂-Emissionen pro km (g): Durchschnittlicher Ausstoß pro gefahrenem Kilometer der Flotte (Tank-to-Wheel). Dieser Indikator spiegelt die Effizienz und Elektrifizierungsgrad wider. Er sinkt mit jedem E-Fahrzeug. Ziel z. B. 2025: 105 g/km im Schnitt. Jährlich Bericht mit Vergleich zum Vorjahr.
Anteil EV an Flotte (%): Gibt an, wieviel Prozent der Fahrzeuge elektrifiziert sind (inkl. PHEV). Zwischenziele z. B. 2025: 30 %, 2030: 70 %. Hilft intern zu kommunizieren, wo man steht hinsichtlich Klimastrategie.
Durchschnittlicher Kraftstoff-/Energieverbrauch: z. B. l/100 km Diesel-Flotte, kWh/100 km Elektro-Flotte. Wird als Effizienzkennzahl verfolgt, auch getrennt nach Fahrzeugklassen. Ziele z. B. <6,5 l/100 km bei Pkw, oder Senkung um 5 % gegenüber Vorjahr.
First-Response-Zeit Helpdesk: Zeit bis ein Anliegen eines Nutzers beantwortet wird (durch Chatbot oder Mensch). Ziel <30 Sek. für Chatbot, <2 h für menschliche Anfragen. Das zeigt Servicequalität.
Durchschnittliche Reparaturdauer (Standzeit): z. B. 90 % der Reparaturen innerhalb 48 h fertig. Wichtig für Servicelevel gegenüber Nutzern.
Geplante vs. Ungeplante Wartungen: Anteil der planbaren Routinearbeiten an allen Werkstattaufenthalten. Ziel hier ~60 % geplant, damit unvorhergesehene Ereignisse auf max. 40 % begrenzt sind (siehe Predictive Maintenance Erfolg).
Wiederholreparaturen (%): Anteil der Fälle, wo nach einer Reparatur innerhalb kurzer Zeit derselbe Mangel erneut auftritt. Ziel <3 % (Qualitätsmaß für Werkstattarbeit & Diagnose).
Nutzerzufriedenheit (Score): Via jährlicher Umfrage oder Feedback-App wird die Zufriedenheit der Fahrer mit dem Fuhrparkservice gemessen (Schulnotensystem oder 1–5 Sterne). Ziel: ≥90 % Zufriedenheit. Aufgeteilt evtl. in Zufriedenheit mit Fahrzeugen (Ausstattung, Sauberkeit) und mit Service (Buchung, Betreuung).
Jede dieser KPIs ist genau definiert (Formel, Datenquelle, Verantwortlicher für Messung) und es sind Zielwerte oder Zielkorridore festgelegt. Die Messung erfolgt je nach KPI kontinuierlich (z. B. Datenqualität täglich automatisiert), monatlich oder quartalsweise. Ergebnisse werden in Dashboards visualisiert – etwa Ampelübersichten für Soll-Ist.
Die Kennzahlen fließen in regelmäßige Reports: Ein monatlicher Operativ-Report für den Fuhrparkleiter selbst, ein Quartalsbericht ans FM-Management und ein Jahresbericht für den Vorstand/CSR-Report. Im Anhang (Tab. "KPI/SLA-Definitionen") sind die wichtigsten Kennzahlen mit ihren Berechnungsweisen aufgeführt.
Neben internen KPIs sind auch vertragliche Service Level Agreements (SLAs) mit externen Partnern als Quasi-KPIs formuliert: - Für den Reifenservice z. B.: Durchführung aller saisonalen Reifenwechsel innerhalb von 15 Arbeitstagen (Ziel 100 % Erfüllung). - Für Leasinggeber: Bereitstellung gleichwertigen Ersatzfahrzeugs innerhalb 24h bei Totalschaden eines Leasing-Fahrzeugs (Ziel 100 %). - Für den Telematik-Anbieter: Datenübermittlung mindestens alle 60 Sekunden, Verfügbarkeit der Plattform 99,5 % im Jahresmittel. Diese SLAs sind in Verträgen festgeschrieben und werden vom Fuhrpark überwacht. Im Provider-Scorecard-Anhang wird beispielhaft gezeigt, wie Vertragspartner anhand ihrer SLA-Erfüllung bewertet werden (Grün, Gelb, Rot).
Schließlich werden KPIs auch genutzt, um Anreizsysteme zu gestalten: Manche Unternehmen führen z. B. einen internen Wettbewerb ein ("Eco-Driver des Monats" basierend auf Verbrauchs-KPI) oder koppeln Bonuszahlungen der Flottenverantwortlichen an das Erreichen von Zielen (z. B. Unfallraten-Senkung um X %). In unserem Konzept ist vorerst die Transparenz und Motivation im Vordergrund, weniger direkte monetäre Anreize.
Durch das Zusammenspiel von Kennzahlen und regelmäßiger Überprüfung wird der Fuhrpark zu einem messbaren, steuerbaren Prozess. Verbesserungen oder Handlungsbedarf lassen sich frühzeitig erkennen und mit konkreten Werten untermauern. Das sorgt für Professionalität und Rechtfertigung der Maßnahmen gegenüber der Geschäftsleitung.
Roadmap und Trends
Die Mobilität und Fahrzeugtechnik entwickeln sich rasant weiter. Um zukunftsfähig zu bleiben, beobachtet das Fuhrparkmanagement Trends und plant deren Einführung. Eine Roadmap skizziert den Zeithorizont der kommenden 3–5 sowie 5–10 Jahre:
Nächste 3–5 Jahre (kurz- bis mittelfristig):
Over-the-Air Updates & Software-Defined Vehicles: Immer mehr Fahrzeuge lassen sich per Funk mit neuer Software versorgen. Schon heute haben einige Modelle OTA-Update-Fähigkeit (z. B. Tesla, VW ID-Reihe). In den nächsten Jahren wird dies Standard, auch für Nutzfahrzeuge. Der Fuhrpark muss dann Prozesse haben, um OTA-Updates zu managen: Wann einspielen (z. B. nachts), wie Rückmeldung über Erfolg, wer entscheidet über optionale Funktionsupdates. Software-Defined Vehicle bedeutet, dass Funktionen freischaltbar oder veränderbar sind via Software (z. B. Leistungssteigerungen, autonomes Fahren Module). Wir erwarten, dass Fahrzeuge so länger aktuell gehalten werden können (Feature-Updates statt Neukauf). Dafür bauen wir Know-how auf und ggf. Verträge mit OEMs zur Flottensteuerung von OTA (z. B. zentrales Flottenkonto in OEM-Portal).
Fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme (ADAS) & teilautonomes Fahren: Neufahrzeuge kommen mit immer mehr Assistenz (Spurhalteassistent, Notbremsassistent, Abbiegeassistent für Lkw Pflicht in EU). Wir werden diese Funktionen voll ausschöpfen und auch Nachrüstlösungen prüfen (etwa Abbiegeassistenten an Bestands-Lkw anbringen). Teilautonomes Fahren (Level 3) wird in Premium-Pkw Realität – etwa Staupilot auf Autobahn. In Campus-Bereichen könnten Autonome Shuttles in abgesperrten Zonen zum Einsatz kommen. Für uns heißt das, den rechtlichen Rahmen im Blick behalten (in D dürfen autonome Level-4-Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen seit 2021 eingesetzt werden) und Pilotprojekte intern wagen. Beispielsweise ein autonom fahrender Security-Patrol-Fahrzeug nachts auf dem Gelände. Kurzfristig ist aber eher relevant, dass die Fahrerassistenz das Unfallrisiko senkt – wir tracken, wie viele unserer Fahrzeuge diese Systeme haben, und priorisieren deren Beschaffung.
Vehicle-to-Grid und bidirektionales Laden: Wie unter Nachhaltigkeit erwähnt, rechnen wir damit, dass V2G-Technologien marktreif werden. In 3–5 Jahren könnten erste Serien-E-Fahrzeuge mit ISO 15118-20 bidirektionaler Ladefähigkeit auf den Hof kommen. Unsere Roadmap sieht vor, ab ca. 2025 erste bidirektionale Charger fix zu installieren und 1–2 Fahrzeuge damit zu testen. Falls erfolgreich (technisch sowie Nutzen im Energiemanagement), Ausbau auf größere Teile der Flotte, insbesondere Fahrzeugpools, bis 2030.
Smart Charging Yards mit Robotik: Für größere E-Fahrzeug-Pools (z. B. Lieferfahrzeuge) gibt es Konzepte automatisierter Ladehöfe, bei denen Roboter die Ladestecker einstecken oder Fahrzeuge autonom auf Ladeplätze rangieren. In den nächsten 5 Jahren erwarten wir Pilotanlagen in einigen Branchen. Für uns relevant könnte eine Roboter-Ladelösung sein, die z. B. nachts 10 Transporter nacheinander lädt, ohne dass jemand umparken muss. Wir beobachten Projekte (z. B. VW, Ford haben Prototyp-Roboter). Ein kleines Forschungsprojekt mit einer Uni (Prototyp Roboterlader für E-Nutzfahrzeuge) ist angedacht.
EU AFI-Regulierung und Infrastrukturvorgaben: Die EU hat mit der AFI-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation, 2023) neue Vorgaben erlassen, z. B. alle 60 km entlang Hauptachsen bis 2025 Ladepunkte. Auch für Firmenflotten zeichnet sich ab, dass man einen gewissen Anteil E einhalten muss – es gibt Überlegungen der EU, eine E-Auto-Pflichtquote für Unternehmensflotten ab 2027 (75 %) bzw. 2030 (100 %) einzuführen. Solche regulatorischen Trends treiben uns natürlich. Die Roadmap stimmt daher Maßnahmen auf mögliche Pflichten ab: falls z. B. ab 2028 nur noch E-Fahrzeuge beschafft werden dürfen, wollen wir bereits 2025 so weit vorbereitet sein (Infrastruktur, Einkaufskonzepte), dass wir dem gelassen entgegensehen können.
Multimodale Mobilitätsintegration: Bereits in naher Zukunft wird von Firmen erwartet, ein integriertes Mobilitätsangebot bereitzustellen. Das heißt, der Fuhrpark der Zukunft beschränkt sich nicht nur auf Firmenwagen, sondern bietet auch Alternativen: Corporate Carsharing, Bike Sharing, ÖPNV-Tickets, Ridepooling. Unsere Roadmap sieht vor, in den nächsten Jahren ein Mobilitätsportal einzuführen, in dem Mitarbeiter neben Poolautos auch z. B. ein E-Bike buchen oder eine Bahnfahrkarte fürs Dienstreiseziel beziehen können. Kooperationen mit ÖPNV (Jobticket) und Carsharing-Anbietern (für Zeiten, wo ein externer Carsharing-Wagen günstiger wäre als Vorhalten eigener Pools) werden sondiert. In 3–5 Jahren könnte so etwas wie eine Mobilitätsbudget-Regelung umgesetzt sein: Mitarbeiter bekommen einen Betrag X, den sie flexibel für Verkehrsmittel nutzen können (Auto, Bahn, Bus, Rad). Der Fuhrparkmanager würde dann eher zum Mobilitätsmanager, der das orchestriert.
In 5–10 Jahren (langfristig):
Autonome (halbautonome) Fahrzeuge im Betrieb: Bis 2030 wird erwartet, dass autonomes Fahren in bestimmten Bereichen Realität wird. In Deutschland testet man fahrerlose Lkw mit Ziel 2030 serienreif. Unser Ausblick: In abgeschlossenen Betriebsgeländen könnten autonome Fahrzeuge Materialtransporte erledigen (z. B. ein selbstfahrender Elektro-Transporter bringt Ware vom Lager zum Werkstattgebäude). Auch Shuttle auf dem Campus (z. B. vom Parkplatz zum Eingang) könnten autonom fahren. Wir planen Piloten ab ca. 2028, vorausgesetzt Gesetzgebung ist weiter und entsprechende Systeme verfügbar. Ein Knackpunkt wird die Haftung sein – hier sind noch Fragen offen (derzeit ist der Halter in der Verantwortung, der Hersteller muss gewisse Versicherung bieten). In der Flotte könnten Autonome Level 4 Fahrzeuge (ohne menschlichen Eingriff in definierten Zonen) kommen, was uns erlaubt, evtl. Fahrzeugflotte anders zu dimensionieren (z. B. 24/7 Einsatz ohne Fahrerwechsel). Es gilt, Know-how aufzubauen, vielleicht einen dedizierten Autonomous Fleet Coordinator einzusetzen.
Vehicle-to-Everything (V2X) Kommunikation: In 5–10 Jahren wird V2X vermutlich Standard. Fahrzeuge kommunizieren mit Infrastruktur (Ampeln, Gebäudetechnik) und untereinander. Für den Fuhrpark heißt das: wir könnten Daten wie Glättewarnungen (vom Streufahrzeug gemeldet an andere Fahrzeuge), Ampelfasen (für rote Ampel, Motor aus um Sprit zu sparen), etc. nutzen. Außerdem wird dadurch die Sicherheit gesteigert (Warnung bei Annäherung Blaulicht-Fahrzeuge, Car2Car-Warnung vor Unfallstelle). Wir werden deshalb in unserer zukünftigen Spezifikation auf V2X-Fähigkeit achten (bei Beschaffung Connectivity-Modul DSRC/C-V2X mitbestellen). Auf dem Firmengelände könnten wir testweise smarte Verkehrsknoten einrichten (z. B. Lagergabelstapler funkt an Tor, damit öffnet sich dieses automatisch). Das fließt in die Digitalisierungsroadmap ein.
Wasserstoff- und alternative Antriebe: Für schwere Fahrzeuge oder Sondermaschinen wird in 5–10 Jahren möglicherweise Wasserstoff eine Rolle spielen (Brennstoffzellen-Lkw, H2-Gabelstapler) – vor allem, wenn Batteriespeicher an Grenzen stoßen. Sollte sich am Markt ein tragfähiges Angebot ergeben (Serien-BZ-Lkw, H2-Tankstellen verfügbar), werden wir testweise einen H2-Lkw anschaffen (2030er herum), z. B. für längere Werkverkehrs-Strecken. Ebenso beobachten wir E-Fuels (synthetische Kraftstoffe): Realistisch werden diese knapp und teuer sein, aber ggf. für Bestandsfahrzeuge oder zwingende Verbrenner (Notstromaggregate) beschafft, wenn CO₂-neutral. Biokraftstoffe (HVO) sind vielleicht Übergang für Diesel-Lkw bis voll E/H2 verfügbar. Die Roadmap behält diese Alternativen offen und integriert, falls ökonomisch und ökologisch sinnvoll.
Mobilität als Service (MaaS): Der Trend geht dahin, Mobilität aus einer Hand zu bieten. In 10 Jahren könnten Unternehmen sich zusammenschließen oder mit Städten kooperieren, um ihren Mitarbeitern und ggf. auch Dritten Mobilitätsdienste anzubieten. Der Fuhrpark könnte Teil eines MaaS-Ökosystems werden: Unsere Flotte wird ggf. außerhalb Dienstzeiten für Bürger freigegeben (Carsharing abends/Wochenende), im Gegenzug dürfen unsere Mitarbeiter am Tag den städtischen Pool nutzen, etc. Denkbar ist auch, dass wir den operativen Betrieb an einen Mobilitätsdienstleister geben und nur die Mobilitätsbudgets verwalten. Die Roadmap sieht vor, ab ~2027 vermehrt Pilot-Kooperationen mit städtischen Anbietern oder Startups einzugehen, um diese Modelle zu testen. Ziel: Kostenteilung (weniger Leerzeiten) und CO₂-Reduktion (weniger Fahrzeuge insgesamt nötig).
Zusammengefasst erwarten wir massive Veränderungen in Technologie und Nutzungskultur in den nächsten 5–10 Jahren. Deshalb sind in unserer Roadmap auch Meilensteine zur Überprüfung eingeplant: Jährlich Technologie-Screenings (was ist marktreif?), alle 2 Jahre Strategie-Review mit Unternehmensleitung, um ggf. Kursanpassungen vorzunehmen.
Es wurden auch bewusst Pilotprojekte definiert, um frühzeitig Erfahrungen zu sammeln: - Pilot V2G-Ladestation 2024–2025: Umsetzung einer bidirektionalen Ladestation mit zwei Fahrzeugen als Test, Evaluationsbericht Ende 2025. - Pilot KI-Tourenplanung 2023–2024: Test des Optimierungstools in Region Nord für Servicetechniker, wenn erfolgreich Rollout bundesweit bis 2025. - Autonomes Shuttle Demo 2026: Zusammenarbeit mit Hersteller für 6 Monate autonomen Shuttle-Betrieb auf dem Werksgelände, bei Erfolg Integration in Regelbetrieb (abhängig von Recht). - Mobility-as-a-Service App 2027: Entwicklung einer App, die alle Mobilitätsangebote bündelt, initial für Pendeln der Mitarbeiter, Ausweitung auf geschäftliche Fahrten.
Für jede dieser Innovationen wurden Kriterien für Skalierung festgelegt: Technischer Erfolg (Zuverlässigkeit erfüllt?), CO₂-Effekt (bringt es Emissionssenkung?), Wirtschaftlichkeit (TCO-Vergleich) und Akzeptanz (Mitarbeiterfeedback). Nur wenn alle wesentlichen Kriterien positiv sind, wird aus dem Pilot ein Rollout. So vermeiden wir teure Fehlinvestitionen in Hypes und stellen sicher, dass Neuerungen dem Unternehmensziel dienen.
Das Fuhrparkmanagement von morgen wird vielfältiger, vernetzter und nachhaltig sein müssen. Durch proaktives Planen und Testen positionieren wir uns, diese Zukunft mit zu gestalten statt von ihr überrascht zu werden.
Anhänge (Vorlagen und Checklisten)
Policy-Statements: Mustervorlagen für interne Richtlinien, darunter eine Fuhrparkordnung (Regeln zur Fahrzeugnutzung, Privatfahrten, Verhalten bei Unfällen etc.) sowie eine Telematik-/Datenschutzrichtlinie. Letztere legt den Zweck der Datenerhebung fest, beschreibt zugelassene Auswertungen, Speicherfristen und verweist auf die Einwilligung der Mitarbeiter. Beide Policy-Statements dienen als Grundlage für verbindliche Anweisungen und werden von Geschäftsführung und Betriebsrat unterzeichnet.
Checklisten: Eine Sammlung an Checklisten, um Abläufe zu standardisieren. Beispielsweise eine UVV-Prüfungs-Checkliste, die alle zu kontrollierenden Fahrzeugpunkte enthält (Bremsen, Lenkung, Licht, Reifen, Warnausrüstung etc.) – wird vom Prüfer abgearbeitet und unterschrieben. Eine Erstunterweisungs-Checkliste für neue Dienstwagennutzer (Themen: Fahrzeugübernahme, Sicherheitsregeln, Bedienungshinweise) sowie jährliche Folgeunterweisung-Vorlagen mit neuen Schwerpunkten (z. B. Elektromobilität Gefahren). Führerscheinkontroll-Formular (falls elektronische Kontrolle ausfällt, Papiernachweis). Fahrzeugübergabe/-rücknahme-Checkliste zur gemeinsamen Abnahme von Poolfahrzeugen (inkl. Schadenvermerk). Ladeinfrastruktur-Inspektionscheck (jährliche Prüfung der Ladestationen auf Schäden, Isolationswiderstand, FI-Test, sowie Brandschutzcheck der Umgebung).
RACI-Matrix: Eine vollständige RACI-Tabelle aller Hauptprozesse. In der Matrix sind Prozesse in der linken Spalte gelistet (z. B. "Fahrzeug beschaffen", "Wartung planen", "Unfall abwickeln", "Fahrerdaten verwalten" etc.) und in den Spalten die Rollen (z. B. Geschäftsleitung, Fuhrparkleiter, Standortkoordinator, Fahrer, Werkstatt, Einkauf, Personal, Datenschutz). An den Schnittpunkten steht R, A, C, I gemäß Zuständigkeit. Diese Matrix wird im A3-Format bereitgestellt und hängt auch im Büro des Fuhrparkteams aus, um bei Unklarheiten sofort nachschauen zu können.
Prozess-Maps: Textuelle Ablaufbeschreibungen (und teilweise Flussdiagramme) zu den wichtigsten End-to-End-Prozessen. Dazu gehören z. B. "Prozess Fahrzeugbeschaffung" (Start: Bedarfsanforderung durch Abteilung, Ende: Fahrzeug im Dienst – mit allen Zwischenschritten), "Prozess Unfallmeldung und -abwicklung", "Prozess Wartungsplanung und -durchführung", "Prozess Führerscheinkontrolle", "Prozess Fahrzeugausmusterung". Diese Dokumente enthalten neben den Schrittbeschreibungen auch Verantwortliche, verwendete Systeme/Formulare je Schritt und durchschnittliche Durchlaufzeiten (SLA intern).
Risiko- und Maßnahmenkatalog: Tabelle mit allen identifizierten Risiken. Spalten: Risikobeschreibung, Kategorie, Eintrittswahrscheinlichkeit, Auswirkung, Risikowert, bestehende Maßnahmen, vorgeschlagene zusätzliche Maßnahmen, Verantwortlicher (Risk Owner), Status (offen/in Bearbeitung/geschlossen). Risikoeinträge sind nach Priorität sortiert. Zusätzlich gibt es ein Management-Summary der Top-5 Risiken mit Ampelstatus. Dieses Dokument wird jährlich fortgeschrieben.
Daten-Governance-Template: Ein Dokument, das die wichtigsten Datenkategorien im Fuhrpark auflistet (z. B. Fahrzeugstammdaten, Personaldaten Fahrer, Fahrtdaten, Telemetriedaten, Werkstattdaten, Kostendaten). Für jede Kategorie sind definiert: Data Owner (z. B. Fuhrparkleiter für Fahrzeugstammdaten, Personalabteilung für Personaldaten), Data Steward (wer pflegt operativ, z. B. Flottenadmin), zulässige Qualität (z. B. 100 % Pflichtfelder ausgefüllt), Datenklassifikation (öffentlich, intern, vertraulich, personenbezogen besonders schützenswert etc.), Aufbewahrungsdauer (Retention: z. B. Telemetriedaten 1 Jahr detailliert, danach Aggregation, Fahrerdaten 10 Jahre nach Ausscheiden löschen etc.). Dieses Template hilft bei Schulung neuer Mitarbeiter und bei Audits, um zu zeigen, dass Datenbewirtschaftung methodisch erfolgt.
Im Folgenden ein Auszug wichtiger Tabellen:
Pflichten-Matrix Halter/Fahrer/Betreiber: Tabelle, die einzelnen Aufgaben die Verantwortlichen zuordnet und die jeweilige Rechtsgrundlage nennt. Z. B. "Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand halten – Verantwortlich: Halter (Fuhrpark) – Rechtsgrundlage: §31 StVZO"; "Führerscheingültigkeit sicherstellen – Verantwortlich: Halter (Fuhrpark) kontrolliert, Fahrer muss besitzen – Rechtsgrundlage: §21 StVG"; "Ladung ordnungsgemäß sichern – Verantwortlich: Fahrer durchführend (Halter organisiert Hilfsmittel) – Rechtsgrundlage: §22 StVO, VDI 2700". Diese Matrix hilft allen Beteiligten, ihre rechtlichen Pflichten zu kennen.
Prüf- und Unterweisungsplan: Eine tabellarische Übersicht aller wiederkehrenden Prüfungen/Schulungen mit Intervall und Zuständigkeit. Beispielspalten: Gegenstand (UVV-Fahrzeugprüfung, TÜV, AU, Führerscheinkontrolle, Fahrerunterweisung, Gabelstaplerprüfung etc.), Frequenz (jährlich, halbjährlich, zweijährlich, vor Erstnutzung, etc.), Rechtsgrundlage (DGUV V70§57, StVZO, ArbSchG§12 usw.), Verantwortlich Durchführung (Werkstattmeister, Fuhrparkadmin, externe Prüfer) und Nachweis/Dokumentation (Prüfbericht, Teilnahmebescheinigung). So wird auf einen Blick klar, wann was ansteht.
Servicekatalog intern/extern: Tabelle, die die Services auflistet, mit kurzer Beschreibung, ob intern erbracht oder externer Provider, und welche SLA-Level gelten. Z. B.: "Poolfahrzeugbereitstellung – intern durch Fuhrparkteam – SLA: Fahrzeug sauber & betankt, max. 15 Min Wartezeit"; "Leasingverwaltung – extern (Leasingfirma XY) – SLA: Vertragsdaten online abrufbar, Änderungen binnen 5 AT umgesetzt"; "Pannenhilfe – extern (Dienstleister ABC) – SLA: 30 min städtisch / 60 min Land bis Eintreffen".
Systemlandschaft & Schnittstellen: Diagramm oder Tabelle der IT-Systeme: FMS, CAFM, ERP, Telematikplattform, Ladesäulenmanagement, etc., mit Pfeilen wer mit wem Daten austauscht (APIs). Dazu Liste der Standards: z. B. "FMS <-> ERP: Schnittstelle über REST, täglicher Abgleich Kostenstellen", "Ladesäulen -> Energiemanagement: OCPP 1.6 JSON WebSocket Push", "Telematik -> FMS: MQTT Broker via GSM alle 60s". Dieses Artefakt dient der IT-Abteilung als Überblick.
Datenmodell & Masterdaten-Mapping: Darstellung (z. B. Entity-Relationship) der wichtigsten Datenobjekte und deren Herkunft. Z. B. Objekt "Fahrzeug" – Attribute (Marke, Typ, FIN, Kennzeichen, Kostenstelle, Leasingvertrag etc.) – Quelle: Leasingvertragssystem füttert FIN/Vertrag, Zulassung füttert Kennzeichen, Rest manuell bei Anlage. Objekt "Fahrer" – Attribut (Name, Pers.-Nr, Führerscheinklassen, etc.) – Quelle: HR-System, Führerscheinkontrolle. So sind alle Masterdatenfelder eindeutig einer Single Source of Truth zugeordnet.
Telematikdaten-Dictionary: Tabelle aller erfassten Telematiksignale mit Beschreibung und Einstufung Datenschutz. Z. B.: Signal "GPS Position (Lat/Lon)" – Erfassung jede 15 Sek – personenbezogen (ja, falls Fahrerbezug hergestellt) – Nutzung: Routenoptimierung, Diebstahlschutz – Speicherdauer: 6 Monate detailliert. Signal "Geschwindigkeit" – erfasst fortlaufend – personenbezug indirekt – Nutzung: Fahrverhaltenanalyse – DSGVO-Kategorie: pseudonymisiert. Signal "Fehlercode Motor" – kein Personenbezug – Nutzung: Wartung – Aufbewahrung: bis Fahrzeugverkauf. So ein Dictionary stellt Transparenz her, was gesammelt wird und wofür.
Ladeinfrastruktur-Blueprint: Tabelle der Ladeeinrichtungen mit Eckdaten: Anzahl Ladepunkte (AC 22kW, DC 50kW etc.), Protokolle (OCPP 1.6, ISO 15118 Unterstützung ja/nein), Sicherheitsfeatures (FI Typ B, Überspannungsschutz), Backend-Anbindung (Hersteller Cloud oder Eigen). Zudem Normkonformität (z. B. DIN VDE 0100-722 erfüllt, Ladesäulenverordnung konform). Dieser Blueprint dient als Vorlage, falls neue Standorte ausgerüstet werden oder Audits fragen "zeigen Sie mal Dokumentation Ihrer Ladeinfrastruktur".
Lastmanagement-Szenarien: Tabelle oder Entscheidungsbaum mit vordefinierten Regeln im Lastmanagement-System. Z. B.: "Wenn Netzlast >90% + nicht zeitkritische Fahrzeuge laden -> Ladeleistung um 50% reduzieren für die nicht prioritären"; "Prioritätsliste: Einsatzleitwagen immer Prio 1 laden; Poolautos Prio 2; Privatfahrzeuge an Mitarbeiter-Ladesäulen Prio 3." Auch Konzepte wie Peak Shaving (Definiere Peak-Fenster 17-19 Uhr, in dem max. 50 kW laden erlaubt, rest pausiert) und Inselbetrieb (im Notstromfall nur definierte Säulen aktiv) werden tabellarisch skizziert.
KPI/SLA-Definitionen: Ausformulierte Definition jeder Kennzahl (Name, Zweck, Formel, Datenquelle, Frequenz, Verantwortlich). Z. B.: "Fahrzeugverfügbarkeit – misst Wartungs-/Ausfallzeiten – Formel = verfügbare Tage / Gesamt – Quelle: FMS Betriebszeitenmodul – monatl. ausgewertet durch Flottencontroller." Ebenso "Unfallquote – Berechnung: Unfälle mit Schuld / Mio. km – Quelle: Schadensliste & Fahrtenbuch – jährl. im Bericht." Für jede SLA analog: "Pannenhilfe Eintreffzeit – gemessen ab Anruf bis Fahrzeug vor Ort – Datenquelle: Dienstleisterreport, monatl. Review im Meeting – Ziel 90%<60min". So sind alle Kennzahlen auditsicher dokumentiert.
Risiko-Register: Wie beschrieben, tabellarische Liste mit Spalten Risiko, W'keit, Auswirkung, Score, Maßnahmen, Owner, Status. (Im Anhang als separate Excel auslieferbar). Priorisiert nach Score. Mit Ampelfarben markiert: Rot = hohe Risiken, Gelb = mittel, Grün = akzeptiert. Diese Tabelle wird quartalsweise aktualisiert.
UVV- und Wartungsplan nach Fahrzeugkategorien: Matrix, welche Prüfungen/Wartungen pro Fahrzeugtyp anfallen. Z. B. Spalten: PKW, Transporter, Lkw, Stapler, Hebebühne, E-Bike; Zeilen: Täglich vor Nutzung (Sichtprüfung Fahrer?), Monatlich (Stapler-Wartung? etc.), Vierteljährl., Halbjährl., Jährl. (UVV alle außer E-Bike?), 2-jährl. (TÜV nur bei zulassungsf. Fz), 4-jährl. (Batteriewechsel?). Kreuzchen markieren was zutrifft. Hilft den Nutzern vor Ort, nichts zu vergessen.
Beschaffungs- und Nachhaltigkeitskriterien-Matrix: Tabelle, die alle Bewertungskriterien bei Fahrzeugbeschaffung auflistet und gewichtet (siehe Kernprozess Beschaffung). Z. B. Kriterien: Anschaffungspreis (20%), Betriebskosten/Verbrauch (15%), Sicherheit (15% – Anzahl Assistenzsysteme, NCAP Rating), Umwelt (20% – CO2 g/km, Schadstoffklasse, Recyclinganteil), Technik (15% – Reichweite, Nutzlast, Ergonomie), Service (15% – Händlernetz, Garantie). Jede Ausschreibung kann so nach einheitlichem Schema bewertet werden. Minimalkriterien (Ausschluss: <4 Sterne NCAP = raus, >120g CO2/km = raus ab 2025).
Elektro-Eignungsmatrix nach Einsatzprofil: Wie erwähnt, eine Tabelle, in der Zeilen unterschiedliche Nutzerprofile sind (z. B. "Instandhaltungstechniker Stadt – tägl. 50 km – Standzeit über Tag verteilt – Anforderung: Kombi-Fahrzeug"), Spalten charakteristische Antriebe (BEV, Plug-In, Hybrid, Diesel, CNG). In den Zellen Bewertung Ampel ob Profil passt (z. B. BEV für 50 km top = grün; Diesel unnötig = gelb/rot). Diese Matrix ist Entscheidungsgrundlage, welche Antriebsart pro Use-Case empfohlen wird.
Ladeflächen-Planungstabelle: Listet für einen Standort: Anzahl Fahrzeuge dort, davon geplant E bis Jahr X, erforderliche Ladepunkte (AC/DC), verfügbare Netzanschlussleistung, Bedarf an Erweiterung (Ja/Nein, wie viel kW), Brandschutzmaßnahmen (z. B. "eigensicherer Bereich in TG, Sprinkler ja/nein"), Kosten grob. So kann man Standorte priorisieren.
Provider-Scorecard: Bewertungsübersicht der Hauptdienstleister (Leasing, Versicherung, Wartung, etc.). Kriterien z. B. Vertragstreue, SLA-Einhaltung, Preisentwicklung, Kommunikationsqualität, Innovationsbeiträge. Benotung 1–5 oder 0–100%. Zeigt pro Dienstleister ein Ampelindikator und ggf. Maßnahmen (z. B. "Werkstatt X: Note 4 (unter Bedarf) – Maßnahme: Gespräch suchen, wenn keine Besserung in 6 Mon, Alternativen evaluieren").
KI-Priorisierungsmatrix: Darstellung geplanter (oder denkbarer) KI-Anwendungsfälle im Fuhrpark mit Einschätzung Nutzen vs. Machbarkeit. Oft als 2x2-Quadrant: Achse X = Nutzen (Wertbeitrag: Kostenersparnis, Sicherheitsgewinn), Achse Y = Machbarkeit (technisch/Datengrundlage + organisatorisch: Akzeptanz, Umsetzung). Oben rechts (hoher Nutzen, hohe Machbarkeit) sind priorisierte Projekte (z. B. Predictive Maintenance, Chatbot – beides realisiert), unten rechts (geringer Nutzen, hohe Machbarkeit) eventuell "Nice-to-have" (z. B. KI-gestützte Routenplanung – Nutzen da, Machbarkeit okay, daher umgesetzt). Links oben (hoher Nutzen, aber schwer umsetzbar) z. B. komplett autonomer Fuhrpark – noch Zukunftsmusik. Diese Matrix hilft, Fokus zu setzen.
Reporting-Cadence-Governance: Tabelle, welche Berichte wann an wen gehen, inklusive Gremien und Eskalationsstufen. Z. B.: "Monatlicher Fuhrparkbericht – an: FM-Leitung, enth.: KPI-Übersicht, Ereignisse – verantwortlich: Fuhrparkleiter – Termin: 5. Arbeitstag Folgemonat"; "Quartalsmeeting Fuhrparkausschuss – Teilnehmer: CFO, FM-Chef, etc. – Input: Quartals-KPI-Report, Risiko-Update – Output: Beschlüsse zur Strategie – vorbereitet von: Fuhrparkleiter – Termin: 2. Woche nach Quartalsende." usw. So ist klar getaktet, wann welches Gremium eingebunden wird.
Diese Tabellen sind integraler Bestandteil des Betriebskonzepts. Sie dienen nicht nur der Dokumentation, sondern vor allem als praktische Tools im Alltag des Fuhrparkmanagements. In ihrer Gesamtheit erleichtern sie die Umsetzung der beschriebenen Prozesse und stellen sicher, dass nichts Wesentliches übersehen wird.