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Geblitzt werden mit dem Firmenwagen

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Das Unternehmen muss sorgfältig handeln, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Das Unternehmen muss sorgfältig handeln, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Der Umgang mit einem Bußgeldbescheid, der auf einen Verkehrsverstoß mit einem Firmenwagen zurückgeht, erfordert eine klare, rechtssichere Vorgehensweise unter Berücksichtigung der Pflichten zur Mitwirkung, des Datenschutzes und der internen Regelungen.

Vermeidung rechtlicher Konsequenzen durch proaktive Compliance

Verantwortlichkeit im Straßenverkehrsrecht

Geschwindigkeitsüberwachung auf der Straße

Ein Polizist überprüft Geschwindigkeitsdaten von vorbeifahrenden Fahrzeugen auf einer stark befahrenen Straße.

Halterhaftung vs. Fahrerhaftung: In Deutschland gilt die sogenannte Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass der Fahrer des Fahrzeugs für Verkehrsverstöße verantwortlich ist, nicht der Fahrzeughalter (also das Unternehmen). Die Behörde sendet den Bußgeldbescheid jedoch zunächst an den Fahrzeughalter, da dieser im Fahrzeugregister eingetragen ist.

Pflicht zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrers

Mitwirkungspflicht des Halters: Das Unternehmen als Halter des Firmenwagens ist verpflichtet, bei der Ermittlung des Fahrers mitzuwirken. Wenn das Unternehmen den Fahrer nicht benennt, kann ein Bußgeld verhängt werden. In schweren Fällen kann auch eine Fahrtenbuchauflage drohen, was bedeutet, dass für alle Dienstwagen genau festgehalten werden muss, welcher Fahrer zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug benutzt hat.

Datenweitergabe und Datenschutz

Datenschutzrechtliche Aspekte: Die Weitergabe der Daten des verantwortlichen Fahrers an die Behörden muss im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen (DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) erfolgen. Dabei muss das Unternehmen sicherstellen, dass die Übermittlung der Daten nur an autorisierte Personen erfolgt und dass die Daten korrekt und vollständig sind. Es dürfen nur die Daten weitergegeben werden, die zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen notwendig sind, z.B. Name und Adresse des Fahrers.

Unternehmensinterne Regelungen

Dienstwagenvereinbarungen: Viele Unternehmen regeln in Dienstwagenvereinbarungen, wie mit Bußgeldern umzugehen ist. Diese Vereinbarungen können auch regeln, dass der Fahrer eines Dienstwagens für alle Verkehrsverstöße persönlich haftet und die Kosten trägt. Solche Vereinbarungen müssen klar kommuniziert und vom Mitarbeiter akzeptiert worden sein.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verkehrsverstößen kann es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben, z.B. Abmahnungen oder im Extremfall Kündigungen. Hier sind die Grundsätze des Arbeitsrechts zu beachten, insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.

Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten

Die Verjährungsfrist für einfache Verkehrsordnungswidrigkeiten (wie etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen) beträgt in Deutschland 3 Monate, wenn in dieser Zeit keine Maßnahmen (wie die Zusendung eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids) ergriffen werden. Das Unternehmen muss darauf achten, dass die Zustellung von behördlichen Schreiben rechtzeitig bearbeitet wird, um Verzögerungen oder Versäumnisse zu vermeiden.

Rechtsmittel gegen Bußgeldbescheide

Rechtsbehelfsmöglichkeiten: Wenn der verantwortliche Fahrer feststeht, hat dieser die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Das Unternehmen selbst sollte nur Einspruch einlegen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann und dies sachlich begründet ist.