Fuhrpark: Mustergefährdungsbeurteilung
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Mustergefährdungsbeurteilung – Fuhrparkmanagement in einem Großunternehmen
Diese Ausarbeitung zeigt eine umfassende und praxisorientierte Gefährdungsbeurteilung für das Fuhrparkmanagement. Sie kann als Grundlage für eine unternehmensspezifische Beurteilung dienen und muss an individuelle Gegebenheiten angepasst werden. Wichtig ist, alle Beteiligten in den Prozess einzubeziehen und die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen. Eine gut dokumentierte und gelebte Gefährdungsbeurteilung hilft, Unfälle zu vermeiden, Rechtspflichten zu erfüllen und die Sicherheit im Fuhrpark kontinuierlich zu verbessern. Mit den aufgezeigten Maßnahmen und Formblättern verfügt das Unternehmen über ein Werkzeug, um „auf Nummer sicher“ zu gehen und seiner Betreiberverantwortung vollumfänglich gerecht zu werden.
- Einleitung
- Geltungsbereich
- Rechtsgrundlagen
- Haftungsrisiken
- Gefährdungen
- Risikobewertung
- Schutzmaßnahmen
- Maßnahmenkatalog
- Gefährdungsbeurteilung
- Schulungsnachweis
- Prüfprotokoll
- Audit-Checkliste
- Kontrolle
- Fahrerunterweisungen
Einleitung
Diese Mustergefährdungsbeurteilung dient als umfangreiche Vorlage, um die im Fuhrparkmanagement eines Großunternehmens auftretenden Gefährdungen systematisch zu erfassen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu planen sowie umzusetzen. Dabei berücksichtigt das Dokument:
Alle relevanten rechtlichen Grundlagen (Arbeitsschutz, Verkehrsrecht, Unfallverhütung).
Die konkrete Betreiberverantwortung und die Haftungsrisiken für Geschäftsführung, Führungskräfte und Mitarbeitende.
Detaillierte Gefährdungen, die im Kontext des Fuhrparks auftreten können.
Eine erweiterte Risikobewertung mit differenzierter Matrix und Beispielen.
Erweiterte Schutzmaßnahmen mit klaren Umsetzungsstrategien und Verantwortlichkeiten.
Einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der betrieblichen Sicherheit.
Detaillierte Formblätter für die Praxis, die bei Unterweisungen, Wartungen, Prüfungen und Audits zum Einsatz kommen.
Die Gefährdungsbeurteilung erstreckt sich auf:
Fuhrparkverwaltung und -nutzung in allen Unternehmensbereichen und Standorten innerhalb Deutschlands.
Alle Kraftfahrzeuge, die im Eigentum oder in der Nutzung (z. B. Leasing, Miete) des Unternehmens stehen: Pkw, Lkw, Spezialfahrzeuge, Gabelstapler, Flurförderzeuge, interne Transportfahrzeuge.
Sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Fahrten, Beförderung von Personen und Gütern, Reinigung, Wartung, Betankung, Reparatur sowie Organisation des Fuhrparks (einschließlich Planung von Dienstreisen, Fahrerunterweisung, Verwaltung der Führerscheinkontrollen etc.).
Innerbetriebliche Verkehrswege, sofern sie von Fahrzeugen befahren werden (z. B. Lager- und Produktionsbereiche, Werksstraßen und -parkplätze).
Arbeitsschutzrechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers, Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen (§§ 5, 6 ArbSchG).
Verantwortlichkeit zur regelmäßigen Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und Kontrolle ihrer Wirksamkeit (§ 3 ArbSchG).
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Anforderungen an Arbeitsmittel (Fahrzeuge gelten als Arbeitsmittel, wenn sie im Betrieb eingesetzt werden).
Regelungen für sichere Bereitstellung und Benutzung sowie Prüfpflichten für fahrzeugtechnische Einrichtungen.
DGUV Vorschriften und Regeln (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), insbesondere: DGUV Vorschrift 70 („Fahrzeuge“): Grundsätze für die Ausrüstung und den Betrieb betrieblicher Kraftfahrzeuge.
DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) und DGUV Regelwerke: Allgemeine Pflichten des Unternehmers, z. B. Unterweisungen, Dokumentationen, Schutzausrüstungen.
Unfallverhütungsvorschriften (UVV): Ergänzende Vorschriften der Berufsgenossenschaften, z. B. für innerbetriebliche Transporte, Gabelstapler, Flurförderzeuge (DGUV Vorschrift 68).
Verkehrssicherheitsrechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Vorschriften zum Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr (Geschwindigkeit, Vorfahrt, Handyverbot, Anschnallpflicht).
Gilt auch für Dienstfahrzeuge.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Vorschriften zur Zulassung, Ausrüstung und technischen Beschaffenheit von Fahrzeugen.
Fahrpersonalgesetz und Fahrpersonalverordnung (bei Lkw oder Bussen): Vorgaben für Lenk- und Ruhezeiten, Kontrollgeräte, Führerscheine.
Gefahrstoffrechtliche Grundlagen
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelungen für Umgang, Lagerung und Transport von Gefahrstoffen (Kraftstoffe, Schmierstoffe, Reinigungschemikalien).
Sonstige relevante Vorschriften
DGUV Information 250-410: „Sicherer Betrieb von Fahrzeugen“.
ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge): Anforderungen an Gesundheitschecks (z. B. bei Berufskraftfahrern, Staplerfahrern).
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Relevanz bei Telematiksystemen, GPS-Tracking und personenbezogenen Fahrerinformationen.
Betreiberverantwortung
Geschäftsführung: Gesamtverantwortung für die Organisation des Arbeitsschutzes, Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, Bereitstellung von Ressourcen.
Haftet bei schwerwiegenden Verstößen persönlich (z. B. Ordnungswidrigkeiten, Straftatbestände).
Fuhrparkleitung: Verantwortlich für Umsetzung der Vorgaben und Richtlinien im Fuhrparkmanagement.
Organisation von Wartung, Prüfungen, Führerscheinkontrollen, Schulungen und Unterweisungen.
Sicherstellung der Aktualität von Fahrzeugdokumenten, Versicherungen, Prüfbescheinigungen.
Vorgesetzte (Abteilungsleiter, Schichtführer etc.): Umsetzung und Überwachung der Sicherheitsvorgaben im eigenen Verantwortungsbereich (z. B. sicherer Betrieb von Gabelstaplern).
Meldung von Mängeln oder Abweichungen, Veranlassung von Korrekturmaßnahmen.
Mitarbeitende (Fahrer): Befolgung der Betriebsanweisungen, gesetzlichen Vorgaben (z. B. StVO).
Pflicht zur Meldung von Mängeln und Unfällen.
Mitwirkung bei Unterweisungen und Schulungen.
Haftungsrisiken
Arbeitsschutzrechtliche Haftung: Ordnungswidrigkeiten oder Straftatbestand bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Missachtung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzpflichten.
Verkehrsrechtliche Haftung: Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote, im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen.
Zivilrechtliche Haftung: Schadenersatzansprüche bei Personenschäden, Sachschäden, Regressforderungen von Versicherungen.
Detaillierte Gefährdungen
Im Folgenden werden mögliche Gefährdungen im Fuhrparkmanagement aufgeführt und erläutert. Diese Liste ist beispielhaft und muss an die betrieblichen Verhältnisse angepasst werden.
mögliche Gefährdungen | Ursachen | Auswirkungen |
---|---|---|
Verkehrsunfälle auf öffentlicher Straße | Übermüdung, Zeitdruck, Ablenkung (z. B. Handynutzung), unzureichende Fahrpraxis, technische Mängel. | Personenschäden, Sachschäden, Betriebsunterbrechungen, Haftungsansprüche. |
Unfälle im innerbetrieblichen Verkehr (Werksverkehr, Lagerbereiche) | Unübersichtliche Verkehrswege, mangelnde Trennung von Fußgänger- und Fahrzeugverkehr, überhöhte Geschwindigkeit, fehlende Sicht (z. B. schlechte Beleuchtung), mangelnde Unterweisung. | Kollisionen mit Personen, Fahrzeugen oder Gegenständen, Sachschäden, Verletzungen. |
Technische Defekte und Wartungsmängel | Versäumnis von Wartungsintervallen, fehlende Sichtkontrollen, unzureichende Werkstattkapazitäten, fehlende Dokumentation. | Unfälle durch Ausfall von Bremsen, Beleuchtung, Lenkung; Pannen und Ausfallzeiten; kostenintensive Reparaturen. |
Falsche Ladungssicherung und Überladung | Unkenntnis oder Vernachlässigung der Ladungssicherungsvorschriften, fehlendes oder defektes Sicherungsmaterial. | Verrutschen oder Herabfallen von Ladung, Unfälle mit schwerwiegenden Folgen, Bußgelder, Haftungsansprüche. |
Umgang mit Gefahrstoffen (Tanken, Öl, Chemikalien) | Unsachgemäßer Umgang, fehlende persönliche Schutzausrüstung, Lagerungsfehler, Leckagen oder Verschmutzungen. | Brand- und Explosionsgefahr, Umwelt- und Gewässerverschmutzung, Gesundheitsschäden durch Einatmen/ Hautkontakt. |
Ergonomische Risiken | Ungünstige Körperhaltungen beim Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen. | Muskel-Skelett-Belastungen, Rückenschmerzen, langfristige gesundheitliche Einschränkungen. |
Organisatorische Mängel | Unklare Zuständigkeiten, mangelhafte Kommunikation, fehlende Prozessbeschreibungen, fehlende oder veraltete Betriebsanweisungen. | Sicherheitslücken, Inkonsistente Umsetzung von Sicherheitsstandards, erhöhte Fehlerraten. |
Witterungsbedingte Gefahren (Winter, Regen, Nebel) | Glatte Fahrbahnen, schlechte Sicht, unzureichende Fahrzeugausstattung (z. B. fehlende Winterreifen). | Schleudern, Auffahrunfälle, längere Bremswege, erhöhte Unfallgefahr. |
Datenschutz und IT-Sicherheit (Telematiksysteme, GPS-Tracking) | Unsichere Datenübertragung, unklare Einwilligungen, unsachgemäße Nutzung der Daten (z. B. Bewegungsprofile). | Verletzung von Persönlichkeitsrechten, potenzielle Bußgelder, Imageschäden. |
Erweiterte Risikobewertung
Eine beispielhafte Vorgehensweise zur Bewertung von Risiken besteht in der Einteilung nach Eintrittswahrscheinlichkeit (E) und Auswirkung/ Schadensschwere (S).
Daraus ergibt sich eine Risikomatrix:
Risiko | Risikowerte |
---|---|
E (Eintritt) | 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch |
S (Schwere) | 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch |
Risikostufe | E x S = 1-9 (1-2=gering, 3-4=mittel, 6=hoch, 9=sehr hoch) |
Beispiel: Verkehrsunfall auf öffentlicher Straße
Eintrittswahrscheinlichkeit (E): 2 (mittel)
Auswirkung/Schadensschwere (S): 3 (hoch, da Personenschaden möglich)
Ergebnis: Risikozahl 2 x 3 = 6 -> Risiko = hoch
Erweiterte Schutzmaßnahmen
Im Folgenden werden konkrete Schutzmaßnahmen benannt. Jede Maßnahme enthält Hinweise zu Verantwortlichkeit, Umsetzung, Zielsetzung und ggf. Prüffristen.
Schutzmaßnahmen | Was? | Warum? | Wer? | Prüfintervall? |
---|---|---|---|---|
Regelmäßige Wartung und Inspektion | Einführung und konsequente Nutzung eines digitalen Wartungsplans, in dem jedes Fahrzeug mit Prüffristen hinterlegt ist. | Verringerung technischer Mängel und daraus resultierender Unfälle. | Fuhrparkleitung koordiniert, Werkstatt oder Servicepartner führt die Wartungen durch. | Monatliche Kontrolle der Wartungsdaten, jährliche UVV-Prüfung, TÜV-/HU-Prüfung nach Vorschrift. |
Verstärkte Unterweisung und Schulung | Mehrstufige Fahrertrainings: | Förderung eines sicherheitsbewussten Fahrverhaltens, Reduktion von Unfällen durch menschliche Fehler. | Fachkraft für Arbeitssicherheit und externe Schulungspartner in Zusammenarbeit mit der Fuhrparkleitung. | Jährlich bzw. bei Bedarf (neue Mitarbeitende, Unfallhäufungen). |
Führerscheinkontrollen und Fahrkompetenznachweise | Regelmäßige Kontrolle aller benötigten Führerscheine (z. B. auch Flurfördermittelschein für Gabelstapler). | Verhinderung des Einsatzes ungeeigneter, nicht lizenzierter Fahrer. | Fuhrparkleitung erfasst Führerscheine, Personalabteilung pflegt Datensätze. | Halbjährlich bis jährlich, Dokumentation im Zentralregister. |
Sicherheitsoptimierte Infrastruktur auf dem Betriebsgelände | Klare Kennzeichnung der Fahrwege und Fußwege, Installation von Verkehrsspiegeln, ausreichender Beleuchtung, Tempolimits, Einbahnstraßenregelungen. | Verringerung der Kollisionsgefahr, klare Verkehrsführung. | Facility Management in Abstimmung mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsrat. | Halbjährliche Begehungen zur Wirksamkeitskontrolle. |
Ladungssicherung | Einführung verbindlicher Checklisten und Betriebsanweisungen zur richtigen Ladungssicherung, Bereitstellung von geeignetem Sicherungsmaterial (Gurte, Netze, Kantenschützer). | Vorbeugung von Unfällen durch verrutschende oder herabfallende Ladung. | Fuhrparkleitung und Lagerleitung, Fahrer sind verantwortlich für die korrekte Umsetzung. | Vor jeder Fahrt mit Ladung, stichprobenartige Kontrollen. |
Notfallmanagement | Festlegen von Notfallmaßnahmen bei Unfällen (Alarmierung, Rettungswege, Ersthelfer). Ausstattung aller Fahrzeuge mit Verbandskasten, Warndreieck, Warnwesten. | Schnelle und koordinierte Hilfe im Ernstfall, Minimierung von Unfallfolgen. | Fuhrparkleitung und Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellen Konzepte, Betriebsarzt führt Erste-Hilfe-Schulungen durch. | Jährliche Aktualisierung, Übung von Notfallszenarien (z. B. Evakuierungsübungen). |
Datenschutz- und IT-Sicherheit | Erstellung eines Datenschutzkonzeptes für Telematiksysteme und GPS-Tracker, Verschlüsselung sensibler Daten, transparente Fahrerinformation. | Verhinderung von Datenschutzverstößen, Schutz der Persönlichkeitsrechte. | Datenschutzbeauftragter, IT-Abteilung, Fuhrparkleitung. | Halbjährliche Prüfung durch Datenschutzbeauftragten, Anpassung an aktuelle Rechtslage. |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | Regelmäßige Eignungsuntersuchungen (z. B. Sehtests, bei Bedarf G25-Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten). | Sicherstellung der gesundheitlichen Eignung, Früherkennung möglicher Risiken (z. B. Sehschwächen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen). | Betriebsarzt in Abstimmung mit Personalabteilung. | Laut ArbMedVV und betrieblicher Regelung, i. d. R. alle 3 Jahre oder bei Bedarf. |
Umfassender Maßnahmenkatalog
Nachfolgend ein erweitertes Beispiel eines Maßnahmenkatalogs zur Übersicht. Die Risikostufe basiert auf einer beispielhaften Matrix (siehe Kapitel 6). Alle Angaben müssen unternehmensspezifisch angepasst werden.
Nr. | Gefährdung | Risikostufe | Maßnahme | Verantwortlich | Umsetzung bis | Status |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | Verkehrsunfälle (öffentlich) | Hoch (6) | Zusätzliche Fahrertrainings, Kontrolle Einhaltung von Lenkzeiten | Fuhrparkleitung, Externe Trainer | 31.03.20XX | geplant |
2 | Unfälle im Betriebsgelände | Hoch (6) | Fahrwege kennzeichnen, Beleuchtung verbessern, Tempolimit einführen | Facility Management, FaSi | 30.06.20XX | in Umsetzung |
3 | Technische Defekte (Wartung) | Mittel (4) | Digitaler Wartungsplan, wöchentl. Check Fahrzeugsicherheit | Fuhrparkleitung, Werkstatt | 31.01.20XX | teilweise umgesetzt |
4 | Ladungssicherung | Hoch (6) | Schulungen, Betriebsanweisungen, Anschaffung zusätzl. Ladungssicherung | Fuhrparkleitung, Lagerleitung | 31.12.20XX | offen |
5 | Gefahrstoffe (Tanken, Öl) | Mittel (3) | Aufstellung von Betriebsanweisungen und Aushang, PSA-Bereitstellung | HSE (Health, Safety, Environment) | 30.09.20XX | in Umsetzung |
6 | Datenschutz (Telematik) | Gering (2) | Datenverschlüsselung, Schulung zum Umgang mit GPS-Daten, Einwilligungserklärung | Datenschutzbeauftragter, IT, Fuhrparkleitung | 31.05.20XX | geplant |
7 | Winterliche Bedingungen | Hoch (6) | Winterreifen, Streudienst, Fahrerschulung (Brems- und Ausweichmanöver) | Fuhrparkleitung, Facility, Externe Trainer | 15.10.20XX | offen |
8 | Organisation & Verantwortlichkeit | Mittel (3) | Detaillierte Prozessbeschreibung, Benennung Verantwortlicher, Eskalationsprozess | Geschäftsleitung | 31.03.20XX | in Bearbeitung |
9 | Ergonomische Risiken (Beladung) | Mittel (4) | Schulung „Ergonomisches Arbeiten“, Hilfsmittel (Hubwagen, Ladebordwand) | Lagerleitung, Personalabteilung | 31.07.20XX | geplant |
10 | Arbeitsmedizinische Vorsorge | Mittel (4) | Einrichtung regelmäßiger Sehtests, G25-Untersuchungen (Fahr-, Steuertät.) | Betriebsarzt, Personalabteilung | 30.06.20XX | laufend |
Formblatt: Gefährdungsbeurteilung – Fuhrpark (Beispiel)
Abteilung/Bereich: Fuhrpark, Werkverkehr | Datum: TT.MM.JJJJ |
---|---|
Tätigkeit/Arbeitsplatz: Betrieb von Dienstfahrzeugen (Pkw, Lkw, Stapler) | |
Gefahr: Verkehrsunfälle, technische Mängel, etc. | Risikostufe: z. B. Hoch (6) |
Mögliche Ursachen: Übermüdung, Zeitdruck, schlechtes Wetter, Wartungsmangel | |
Mögliche Folgen: Personenschäden, Sachschäden, Ausfallzeiten | Vorhandene Maßnahmen: Fahrerunterweisung, Wartungsplan |
Zusätzliche Maßnahmen: z. B. Schulung „Sicheres Fahren bei Glätte“, Tempolimit innerbetrieblich | |
Verantwortlich: Fuhrparkleitung / Fachkraft für Arbeitssicherheit | |
Umsetzung bis: TT.MM.JJJJ | Wirksamkeitskontrolle: TT.MM.JJJJ |
Unterschrift (Ersteller/Verantwortlicher): ____________________ |
Unterweisungsthema: Fuhrpark & Verkehrssicherheit
Unterweisungsthema | Fuhrpark & Verkehrssicherheit |
---|---|
Datum / Uhrzeit: | TT.MM.JJJJ, 09:00 – 11:00 Uhr |
Ort: | Schulungsraum / Werkstatt / Freigelände |
Zielgruppe: | Fahrer von Pkw, Lkw, Staplern, alle Mitarbeitenden mit Fahrtätigkeit |
Inhalte: | Rechtliche Grundlagen (StVO, ArbSchG, UVV) - Ladungssicherung - Innerbetriebliche Verkehrsregeln - Verhalten bei Unfällen / Notfälle - Datenschutz bei Telematik |
Methoden: | Vortrag, Demonstration, praktische Übungen (z. B. Bremstest) |
Unterweisender | (Name, Funktion): |
Teilnehmende | (Name, Abteilung, Unterschrift): |
Unterschrift Unterweisender: |
Formblatt: Audit-Checkliste Fuhrparkmanagement
Auditbereich | Frage/Aufgabenkriterium | Erfüllungsgrad | Bemerkungen |
---|---|---|---|
Organisation | Sind Verantwortlichkeiten klar definiert (Fuhrparkleiter, Werkstatt)? | Ja / Nein / teilw. | |
Dokumentation | Existiert ein aktueller Wartungsplan für jedes Fahrzeug? | Ja / Nein / teilw. | |
Unterweisung | Werden regelmäßige Schulungen angeboten und dokumentiert? | Ja / Nein / teilw. | |
Führerscheinkontrolle | Erfolgen Kontrollintervalle entsprechend Vorgabe? | Ja / Nein / teilw. | |
Technische Ausstattung | Werden Fahrzeuge regelmäßig auf Mängel überprüft (z. B. Checklisten)? | Ja / Nein / teilw. | |
Ladungssicherung | Liegen Hilfsmittel (Gurte, Netze) in ausreichender Menge vor? | Ja / Nein / teilw. | |
Gefahrstoffe | Sind Tankstellenbereiche gekennzeichnet und Betriebshinweise ausgehängt? | Ja / Nein / teilw. | |
Notfallmanagement | Ist bekannt, wer im Notfall zu informieren ist? | Ja / Nein / teilw. | |
Datenschutz & Telematik | Gibt es ein Datenschutzkonzept inkl. Einwilligung der Fahrer? | Ja / Nein / teilw. | |
Ergonomie | Werden Hilfsmittel zum Beladen/Entladen bereitgestellt (Hubwagen etc.)? | Ja / Nein / teilw. | |
Bemerkungen / Feststellungen: | - | ||
Audit durchgeführt von: | Name / Funktion | Datum: | |
Unterschrift: |
Kontrolle, Evaluation und Dokumentation
Regelmäßige Begehungen und Audits: Durch Fuhrparkleitung und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Überprüfung von Fuhrparkzustand, Einhaltung der Verkehrsregeln auf dem Betriebsgelände, Dokumentationsstatus.
Unfallauswertung und Statistik: Erfassung und Analyse aller Unfälle (intern und extern), inkl. Beinaheunfälle („Near Misses“).
Regelmäßige Berichterstattung an Geschäftsführung und relevante Fachabteilungen, z. B. in Form eines quartalsweisen Sicherheitsberichts.
Kontinuierliche Verbesserung: Ableitung neuer bzw. verbesserter Schutzmaßnahmen nach jeder Analyse.
Aktualisierung dieser Gefährdungsbeurteilung bei Bedarf (z. B. bei neuen Fahrzeugtypen, neuen gesetzlichen Bestimmungen).
Dokumentationspflicht: Alle Prüfungen, Wartungen, Unterweisungen, Auditergebnisse und Kontrollen müssen schriftlich oder digital erfasst werden.
Die Unterlagen sind für Aufsichtsbehörden, BG-Prüfungen oder interne Revisionen bereitzuhalten.
Sicherheitsausstattung (Verbandskasten versiegelt/gültig, Warndreieck, Warnwesten, ggf. Feuerlöscher) [✓/✗] Bemerkung: _____________________
Ladeeinrichtung / -raum (Ladungssicherungsmittel vorhanden und intakt, Trenngitter bei Kombis) [✓/✗] Bemerkung: _____________________
Sonstiges: ______________________________________________________________ [✓/✗] Bemerkung: _____________________
Ergebnis der Prüfung:
Keine Mängel – Fahrzeug betriebsbereit.
Mängel festgestellt – Fahrzeug eingeschränkt betriebsbereit, Mängel bis ..20__ beheben.
Schwerwiegende Mängel – Fahrzeug außer Betrieb genommen bis Instandsetzung.
Unterschrift Prüfer: ________________ Datum: ________________ Unterschrift Fuhrparkleiter: ________________
(Hinweis: Bei der jährlichen UVV-Prüfung ist dieses Protokoll bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren (DGUV Regelwerke: Fahrzeuge nach DGUV 70). Für Fahrer-Tageschecks kann ein vereinfachtes Formular ohne Dokumentationspflicht genutzt werden; Mängel sind dennoch sofort zu melden.)
Muster-Schulungsnachweis für Fahrerunterweisungen
Dieses Formblatt dokumentiert die Teilnahme von Mitarbeitern an Schulungen bzw. Unterweisungen (z.B. jährliche Sicherheitsunterweisung „Fahrzeug/UVV“, Staplerschulung). Es kann pro Schulungstermin verwendet werden:
| Schulungsthema: ___________________________ (z.B. „Jahresunterweisung Dienstfahrzeuge nach UVV“)
| Datum: ..20__ | Dozent/Verantwortlicher: ___________
Teilnehmerliste:
Name des Mitarbeiters (Abteilung) | Unterschrift Teilnehmer | Unterschrift Dozent/Verantw. |
---|---|---|
Max Mustermann (Vertrieb) | ||
Erika Beispiel (Service) | ||
... |
Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er an der genannten Schulung teilgenommen und die Inhalte verstanden hat. Der Unterweisende zeichnet gegen. (Hinweis: Auch Einzelunterweisungen – z.B. Einweisung bei Fahrzeugübergabe – sollten schriftlich festgehalten werden. Alle Schulungsnachweise werden vom Fuhrparkmanagement zentral gesammelt und mindestens 3 Jahre aufbewahrt.)
Muster-Wartungs- und Prüfliste für Fahrzeuge
Dieses Dokument hilft, den Überblick über fällige Wartungen, Inspektionen und Prüfungen jedes Fahrzeugs zu behalten. Es kann z.B. als Tabelle oder Excel-Liste geführt werden. Ein einfaches Beispiel:
Fahrzeug (Typ) – Kennzeichen | Nächste HU/AU | Nächste UVV-Prüfung | Letzte Wartung (Art) | Nächste Wartung (Termin/Km) | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|
VW Caddy (Kombi) – HH-AB 1234 | 08/2024 (HU) | 03/2024 (UVV) | 01.09.2023 (60tkm Insp.) | 01.03.2024 (75tkm Insp.) | Leasing, Rückgabe 12/25 |
Ford Transit (Transporter) – M-XY 9876 | 11/2023 (HU) | 05/2024 (UVV) | 10.05.2023 (Ölwechsel) | 10.11.2023 (Jahresservice) | Reifenverschleiß beobachten |
MAN TGL (7,5t Lkw) – B-CD 5432 | 06/2024 (HU/SP) | 12/2023 (UVV + SP) |
In dieser Liste sind pro Fahrzeug die wichtigsten Termine vermerkt. Sie wird laufend aktualisiert. Empfohlene Spalten pro Fahrzeug: Identifikation (Typ, Kennzeichen oder Nr.), gesetzliche Prüfungen (HU/AU, SP, ggf. Tachoprüfung mit Fälligkeiten), UVV-Prüfung (jährlich), Wartungen nach Herstellervorgabe (letzte und nächste Inspektion oder Km-Stand) sowie Besonderheiten. Die Fuhrparkleitung prüft diese Liste regelmäßig (z.B. monatlich) und veranlasst fällige Maßnahmen. Eine solche Wartungstabelle kann digital geführt werden, mit Erinnerungsfunktionen (Ampelfarben oder E-Mail bei Fristablauf).
Muster-Audit-Checkliste Fuhrpark
Mit dieser Checkliste kann jährlich oder anlassbezogen (z.B. nach Unfällen) überprüft werden, ob alle Maßnahmen umgesetzt sind und der Fuhrpark den Vorschriften entspricht. Ein interner Auditor (z.B. SiFa) oder externer Prüfer hakt die folgenden Punkte ab:
Gefährdungsbeurteilung vorhanden und aktuell? (Liegt eine schriftliche, in den letzten 12 Monaten überprüfte Gefährdungsbeurteilung für den Fuhrpark vor?)
Verantwortliche benannt? (Gibt es eine schriftliche Bestellung eines Fuhrparkmanagers als Halterverantwortlichen? Sind Pflichten der Fahrer in Dienstanweisung festgelegt?)
Unterweisungen durchgeführt? (Wurden alle Dienstwagennutzer im letzten Jahr unterwiesen? Nachweise (Unterschriften) vorhanden? Neue Mitarbeiter vor erster Fahrt eingewiesen?)
Führerscheinkontrolle aktuell? (Wurde bei allen Fahrern die Fahrerlaubnis geprüft, z.B. alle 6 Monate? Dokumentation vollständig?)
Fahrzeugprüfungen/Wartungen erfolgt? (Stichprobe: HU/AU-Plaketten gültig? UVV-Prüfsiegel aktuell? Wartungsnachweise für ausgewählte Fahrzeuge einsehbar und ohne Überziehung?)
Fahrzeug-Check durch Fahrer umgesetzt? (Werden Vor-Fahrt-Kontrollen praktiziert? Gibt es ausgefüllte Checkbögen oder mündliche Bestätigungen der Fahrer?)
Ausrüstung/PSA vollständig? (Kontrolle von Stichproben-Fahrzeugen: Verbandskasten, Warndreieck, Warnwesten vorhanden? Bei Staplern: Schutzgurt, ggf. Helm und Schuhe genutzt?)
Unfälle dokumentiert und ausgewertet? (Liegt für jeden Schadensfall ein Unfallbericht vor? Wurden Ursachen analysiert und Maßnahmen ergriffen?)
Ladungssicherung praxisgerecht? (Beobachtung/Interview: Kennen Fahrer die Ladungssicherungsregeln? Ist erforderliches Material vorhanden und in gutem Zustand?)
Arbeitszeitregelung eingehalten? (Keine Anzeichen von systematischen Lenkzeitüberschreitungen oder Übermüdung – ggf. Fahrerdaten oder Berichte prüfen.)
Kontinuierliche Verbesserung aktiv? (Werden Auditfeststellungen oder Mitarbeiterhinweise aufgegriffen und in Maßnahmen überführt? Gab es in der letzten Periode Verbesserungen im Fuhrparkmanagement?)
Die Audit-Checkliste wird vom Prüfer mit Datum und Unterschrift versehen. Festgestellte Mängel oder Abweichungen sind zu dokumentieren und an die verantwortlichen Stellen zur Korrektur zu melden. So wird sichergestellt, dass die Gefährdungsbeurteilung kein einmaliges Dokument bleibt, sondern lebendig im Betrieb umgesetzt und ständig fortgeschrieben wird.