Das Fuhrparkmanagement spielt eine entscheidende Rolle im Facility Management, da es die Verwaltung und Organisation der Fahrzeugflotte eines Unternehmens umfasst. Dazu gehören die Einführung neuer Technologien, Regelungen zur Fahrzeugnutzung, Sicherheitsmaßnahmen und Nachhaltigkeitsstrategien. All diese Aspekte haben direkten Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden. Die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 BetrVG ist dabei unverzichtbar, um Regelungen transparent, sozialverträglich und rechtskonform zu gestalten. Klare Betriebsvereinbarungen, eine frühzeitige Einbindung des Betriebsrats und regelmäßige Schulungen schaffen die Grundlage für ein modernes, nachhaltiges und mitarbeiterorientiertes Fuhrparkmanagement.
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Mitbestimmung bei der Ordnung im Betrieb, einschließlich Regelungen zur Nutzung von Firmenfahrzeugen.
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, z. B. durch Sicherheitsvorkehrungen für Fahrzeugnutzer.
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung technischer Systeme, wie Telematik- oder Überwachungssystemen.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers, sichere Arbeitsbedingungen für Fahrzeugnutzer zu schaffen.
DSGVO: Datenschutzrechtliche Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in Flottenmanagementsystemen.
Mitbestimmungsrelevante Themen
Fahrzeugnutzung: Einführung von Regeln zur beruflichen und privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen.
Arbeitssicherheit: Maßnahmen zur Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen und Unfallverhütung.
Digitalisierung: Einführung und Nutzung von Telematiksystemen und Flottenmanagement-Software.
Nachhaltigkeit: Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugen und Ladeinfrastrukturen.
Fahrzeugnutzung
Richtlinien zur Nutzung: Die Festlegung von Nutzungsbedingungen, einschließlich privater Nutzung, Fahrtenbüchern und Kostenregelungen.
Mitbestimmung: Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei der Gestaltung dieser Regelungen.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass klare Regeln für die Nutzung von Firmenfahrzeugen bei Dienstreisen und Privatfahrten definiert werden.
Einführung von Telematiksystemen
Überwachungssysteme: Telematiksysteme können Daten wie Standort, Geschwindigkeit und Fahrverhalten erfassen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht, um sicherzustellen, dass diese Daten nicht zur Verhaltensüberwachung genutzt werden.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass Telematiksysteme nur für die Optimierung von Routen und die Wartung der Fahrzeuge verwendet werden.
Arbeitssicherheit
Sicherheitsmaßnahmen: Regelmäßige Wartung der Fahrzeuge, Bereitstellung von Schutzsystemen wie Airbags und Rückfahrkameras sowie die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsstandards.
Mitbestimmung: Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG kann der Betriebsrat Maßnahmen zur Unfallprävention einfordern.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert die Einführung von Fahrsicherheitstrainings für Mitarbeitende, die Firmenfahrzeuge nutzen.
Nachhaltigkeit
Umweltfreundliche Fahrzeugflotte: Förderung der Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie der Ausbau von Ladeinfrastrukturen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass die Umstellung auf umweltfreundliche Fahrzeuge sozialverträglich erfolgt.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Mitarbeitende Schulungen zur Nutzung von Elektrofahrzeugen erhalten.
Arbeitszeit und Organisation
Erfassung von Fahrzeiten: Regelungen zur Berücksichtigung von Fahrzeiten als Arbeitszeit, insbesondere bei langen Dienstreisen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei der Einführung entsprechender Regelungen.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass Fahrzeiten bei längeren Dienstreisen als Arbeitszeit angerechnet werden.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Nutzung von Firmenfahrzeugen:Regelungen zur privaten und beruflichen Nutzung von Fahrzeugen.
Festlegung von Kostenregelungen und Haftungsfragen.
Telematik- und Flottenmanagementsysteme: Vorgaben zur Datennutzung und Sicherstellung des Datenschutzes.
Begrenzung der Nutzung auf betriebliche Zwecke.
Arbeitssicherheit:Verpflichtung zu regelmäßigen Wartungs- und Sicherheitschecks.
Maßnahmen zur Schulung von Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit Fahrzeugen.
Nachhaltigkeit: Einführung umweltfreundlicher Technologien und Fahrzeuge.
Ausbau von Ladeinfrastrukturen und Förderung von Poolfahrzeugen.
Arbeitszeitregelungen: Berücksichtigung von Fahrzeiten als Arbeitszeit.
Vorgaben zur Erholung nach langen Fahrzeiten.
Vorteile einer Betriebsvereinbarung
Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Transparenz: Klare Regelungen schaffen Vertrauen und fördern Akzeptanz.
Effizienz: Optimierung des Fuhrparks unter Berücksichtigung der Interessen der Belegschaft.
Einführung eines digitalen Flottenmanagementsystems
Problem: Mitarbeitende befürchten eine Überwachung ihres Fahrverhaltens.
Lösung: Der Betriebsrat sorgt für eine Betriebsvereinbarung, die die Datennutzung ausschließlich auf anonymisierte Daten beschränkt.
Umstellung auf Elektrofahrzeuge
Problem: Unzureichende Ladeinfrastruktur erschwert die Nutzung.
Lösung: Der Betriebsrat fordert den Ausbau von Ladepunkten und Schulungen für die Handhabung von Elektrofahrzeugen.
Einführung von Fahrsicherheitstrainings
Problem: Höheres Unfallrisiko bei Fahrzeugnutzer:innen ohne spezielle Schulungen.
Lösung: Der Betriebsrat setzt regelmäßige Fahrsicherheitstrainings für alle Fahrzeugnutzer:innen durch.
Datenschutz
Herausforderung: Systeme wie Telematik können personenbezogene Daten erfassen.
Lösung: Einführung klarer Datenschutzrichtlinien und Begrenzung der Datennutzung auf notwendige betriebliche Zwecke.
Herausforderung:
Mitarbeitende könnten Vorbehalte gegenüber Elektrofahrzeugen oder Überwachungssystemen haben.
Lösung: Transparente Kommunikation und Schulungsprogramme fördern die Akzeptanz.
Nachhaltigkeit
Herausforderung: Die Umstellung auf umweltfreundliche Fahrzeuge kann hohe Anfangsinvestitionen erfordern.
Lösung: Der Betriebsrat kann auf schrittweise Umstellungen und staatliche Förderungen hinwirken.