Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Fuhrparkmanagement
In vielen Unternehmen ist der Fuhrpark ein wesentlicher Bestandteil des Tagesgeschäfts. Ob Dienstwagen, Nutzfahrzeuge, Lkw oder Sonderfahrzeuge: Sobald Beschäftigte sie nutzen oder darin beschäftigt sind, ergeben sich Unfall- und Gesundheitsrisiken, die aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht in einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu berücksichtigen sind. Eine Gefährdungsbeurteilung für das Fuhrparkmanagement ist notwendig. Typische Risiken sind Verkehrsunfälle, mangelnde Fahrzeugwartung, fehlerhafte Ladungssicherung, Übermüdung, unzureichende Fahrerqualifikation, Gefahrstoffe im Fahrzeug.
Ein betrieblich genutzter Fuhrpark birgt vielfältige Gefährdungen (Unfälle, technische Defekte, falsche Ladungssicherung, Fahrermüdung), die nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 70 einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden müssen. Neben der Fahrzeugsicherheit (regelmäßige Wartung, TÜV, Prüfung nach DGUV Vorschriften) spielen Fahrerqualifikation, Unterweisungen und organisatorische Regelungen (Führerschein- und Gesundheitschecks, Fahrverbote bei Alkohol) eine zentrale Rolle. Eine umfassende GBU im Fuhrparkmanagement führt zu weniger Unfällen, weniger Ausfallzeiten und einer gesteigerten Verkehrssicherheit – und damit zu einem effizienteren und rechtskonformen Betrieb.
§ 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen für Beschäftigte am Arbeitsplatz systematisch zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Fahrzeuge gelten als Arbeitsmittel, sobald Mitarbeitende sie dienstlich nutzen, weshalb auch hier eine systematische Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist.
DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ (ex-BGV D29)
Enthält Regelungen zur sicheren Nutzung von Fahrzeugen im Betrieb.
Forderung: Unternehmer muss für Betrieb und Verkehrssicherheit aller Fahrzeuge sorgen, Einhaltung von Wartungs- und Prüfpflichten gewährleisten, Fahrerinnen und Fahrer unterweisen.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Zwar in erster Linie verkehrsrechtlicher Natur, aber relevant für Betriebssicherheit von Fahrzeugen (TÜV-Prüfung, Führerscheine).
Überschneidungen mit dem Arbeitsschutz, da Fahrzeuge betrieblich genutzt werden.
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention
Generelle Pflicht zur Gefährdungsermittlung und Schutzmaßnahmen für alle betrieblichen Tätigkeiten, einschließlich Fahr- und Transporttätigkeiten.
Fazit
Auch wenn ein Fuhrpark vordergründig ein „Verkehrsthema“ zu sein scheint, sind nach ArbSchG und DGUV-Vorschriften unbedingt arbeitsschutzrelevante Gefährdungen zu beurteilen und Maßnahmen zu treffen.
Verkehrssicherheit
Kraftfahrzeuge sind eine der häufigsten Unfallquellen. Im betrieblichen Kontext kann mangelnde Wartung oder ungeübtes Personal zu erheblichen Schäden führen, bis hin zu Personenschäden.
Unternehmensverantwortung
Arbeitgeber bleiben verantwortlich, auch wenn Unfälle außerhalb des Betriebsgeländes passieren (z. B. bei Dienstreisen oder Auslieferungsfahrten).
Bei groben Versäumnissen (z. B. fehlende Fahrerschulung, defekter Fuhrpark) drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.
Wartung und Betriebsmittel
Fahrzeuge zählen als Arbeitsmittel. Sie müssen sicher zu handhaben sein, was regelmäßige Inspektionen, Prüfungen und Einweisungen erfordert.
Heben von Lasten im Fahrzeug (z. B. Kofferraum, Ladefläche), Einsatz von Ladehilfen (Gabelstapler am Lkw) – all dies bedarf einer GBU.
Ergonomische und psychische Risiken
Langstreckenfahrten, Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, Stress durch Zeitdruck bei Lieferungen oder Kundenbesuchen.
Ungünstige Sitzpositionen, monotone Fahrtstrecken können Muskel-Skelett-Beschwerden und mentalen Stress verursachen.
Schutz gegen Diebstahl und Überfall
Je nach Branche (z. B. Geld- und Werttransporte) können besondere Sicherheitskonzepte erforderlich sein.
Nachhaltigkeit und Umwelt
Zwar kein klassischer Arbeitsschutzaspekt, aber Emissionen (Abgase, Lärm) und der Umgang mit Kraftstoffen sind im Rahmen einer ganzheitlichen Fuhrpark-Gesamtbetrachtung relevant.
Fahrunfälle
Schlechte Wartung (Reifen, Bremsen, Beleuchtung), unzureichende Fahrzeugausrüstung (Winterausrüstung), falsche Beladung oder mangelnde Sicherung der Ladung (Ladungssicherung).
Betriebliche Fahrzeuge wie Gabelstapler, Hubwagen oder Kräne müssen regelmäßig geprüft werden (DGUV Vorschrift 68 für Flurförderzeuge).
Absturzgefahr (z. B. beim Bedienen von Hubsteigern), Kippgefahr bei unebenem Boden, Quetsch- und Anfahrgefahr für Personen in der Umgebung.
Risikogruppe Fahranfänger oder Ortsunkundige
Erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit, wenn Fahrende wenig Erfahrung haben oder die örtliche Verkehrssituation nicht kennen.
Zeit- und Termindruck
Eile beim Ausliefern, Routenoptimierung, Staus → Stress und erhöhte Unfallgefahr.
Gefahrstoffe im Fahrzeug
Transport von Kraftstoffen in Kanistern, Ölen, Reinigungsmitteln. Auslaufen oder Umkippen kann Brand- oder Gesundheitsgefahr bedeuten.
Arbeiten am Fahrzeug
Eigenständige Wartung oder Reparaturen (z. B. Räderwechsel) bergen Quetsch- und Unfallrisiken (z. B. ungesicherter Wagenheber, unsachgemäßer Umgang mit Ersatzteilen).
DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge
Zentrale Vorschrift zur Sicherheit beim Betrieb von Fahrzeugen im betrieblichen Bereich.
Beschreibt Pflichten des Unternehmers hinsichtlich Zustand, Kennzeichnung, Prüfung und Unterweisung.
DGUV Regel 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln)
Enthält u. a. Anforderungen für mobile Arbeitsmittel, Ladungssicherung, Verkehrswege.
Organisatorisch: Fahreranweisungen (z. B. kein Handy am Steuer), Schulungen (Fahrsicherheitstraining), Führerschein-Kontrolle, Arbeitszeitregelungen (Lenk- und Ruhezeiten).